SGFF / SSEG / SGS /USSF Schweizerische Gesellschaft für Familienforschung SGFF
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ZeitschriftenrundschauZeitschriftenrundschau
In diesem Teil des Archivs sind Hinweise aus verschiedenen Zeitschriften enthalten. Hier wird weniger auf das eigentliche Werk, als vielmehr auf dessen Inhalt aufmerksam gemacht.



2000
20012002200320042005
Arbeitsgemeinschaft für Saarländische Familienkunde e.V.
Archiv für Familiengeschichtsforschung
Bulletin Généalogique Vaudois
Computergenealogie
Genealogie
Genealogists’ Magazine
Familienforschung in Mitteldeutschland
Heimatkunde aus dem Seetal
Kompass des Kraichgaus
Regio Familienforscher
Schweizerische Zeitschrift für Geschichte
Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde
Zeitschrift für Zivilstandswesen



Saarländische FamilienforschungVon unserem neuen Tauschpartner, der Arbeitsgemeinschaft für Saarländische Familienkunde e.V. erhielten wir das erste Heft Nr. 156. Dieses enthält neben dem Vortragsprogramm und einer Rubrik über das Vereinsleben mit Schwergewicht Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung vor allem einen Überblick über neue Bücher und kurze Inhaltsverzeichnisse der Austauschpublikationen, worunter auch unsere Mitteilungsblätter Nr. 75 bis 77 und das Jahrbuch 2004 enthalten sind.

Aus der Rubrik „Neue Bücher dürfte aus Schweizer Sicht das von Heinz Wittner herausgegebene Buch „Schweizer (Einwanderer) in der Südwestpfalz“ besonders interessieren. Wir haben uns diesen Band 26, wie auch Band 25, Schweizer (Einwanderer) in der Vorder- und Südpfalz, aus der Reihe Schriften zur Bevölkerungsgeschichte der pfälzischen Lande, für unsere Bibliothek beschafft.

Im Informationsdienst der Arbeitsgemeinschaft für Saarländische Familienkunde e.V., Nr. 157, November 2005, wird das in englisch geschriebene Buch von Harold Linder „The Source-book, Origins, Distributions and Immigrants vorgestellt. Auf 330 Seiten werden alle vorhandenen Stämme seiner Vorfahren aufgelistet, ausgehend von seinem Urahn Hans Linder, Tuchscherer von Passau, 1470 Bürger von Basel, ergänzt mit zahlreichen Illustrationen. In einer Liste der Länder, in denen mehr als 100 Vorfahren vorkommen, ist unter anderem auch die Schweiz vertreten. Im Anhang finden wir eine Auflistung aller vorkommenden Namen und Orte. Herausgegeben wurde das Buch von Castle Mt. Books, 1811 W. Dion Drive, Anthem, Arizona 85086, info@printedpage.com
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Archiv für FamiliengeschichtsforschungDer Beitrag von Josef Heinzelmannn „Der Geburtstag: Alterswissen und Altersgrenzen im Mittelalter“, der im Archiv für Familiengeschichtsforschung, Heft 2/2005, auf den Seiten 119 –121 zu finden ist, gibt eine Antwort auf einige Mails in unserer Mailingliste. Einsender haben sich dort über das sehr frühe Heiratsalter von Knaben und Mädchen gewundert.

Der Autor gibt in diesem Artikel folgende Antwort: Wie heute gab es auch damals im Mittelalter mehrere Stufen der Rechtsfähigkeit. Zum Beispiel die kanonische Heiratsmündigkeit, weil dem römischen Recht entsprungen, die mit 12 Jahren für Mädchen und 14 Jahren für Jungen festgesetzt war. Dabei muss man sogar festhalten, dass vor allem für Frauen das reale Heiratsalter nur in Ausnahmefällen deutlich höher war als das kanonische. Erst im Laufe der Jahrhunderte stieg es allmählich an. Auch in der Stauferzeit dürfte der Mittelwert der Erst-Ehen noch bei 16 Jahren gelegen haben.

Im weiteren äussert sich der Autor darüber, dass es im Mittelalter verschiedene Stufen der Mündigkeit wie z.B. Strafmündigkeit, Zeugnisfähigkeit sowie aktives und passives Wahlrecht gab, die nach Zeitalter, wie auch nach Orts- und Stammesrecht variierten. Die Volljährigkeit wurde im Frühmittelalter mit 10, 12 oder 15 Jahren erreicht und stieg dann im Hochmittelalter auf 18, 20, 21 oder 24 Jahre. In diesem Alter wurden Kinder aus der Vormundschaft entlassen, die keinen Vater mehr hatten.
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Im Bulletin Généalogique Vaudois, dem 17. Jahrgang publiziert die Genealogische Gesellschaft in der Waadt (CVG) ein Jahrbuch. Nach der Präsidialadresse von Yvette Develey an der GV 2003, sind folgende Beiträge (alle natürlich in Französisch) zu finden:
1. Les Thomasset (1.Teil), eine Waadtländer Familie (1335-1959), von Benjamin Baudraz
2. Ausführungen zur waadtländischen Aszendenz von Architekt Gaspard André (1840-1896), von Pierre-Yves Favez
3. Jean-François Ballissat (1736-1795), ebenfalls von Pierre-Yves Favez
4. Brief des Soldaten Jean David Bocherens (1788-1860) an seine Eltern im Münstertal (1809)
5. Le Coultre de Berelle, eine Dynastie von Glasmachern (mit Personen- und Ortsnamen-Index) aus der ganzen Schweiz, von Pierre-Yves Favez.

Mehr Informationen sind über http://www.ancetres.ch einzuholen
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ComputergenealogieComputergenealogie 1/2005. Auf den Seiten 3 bis 8 gibt Günther Junkers einen sehr guten Überblick der Entwicklung der Computergenealogie mit dem Titel „Die Anfänge der Computergenealogie“.
Obschon an der Weltkonferenz der Genealogen von 1969 eifrig über die Bearbeitung von genealogischen Daten mit Computern diskutiert worden ist und auch in der Zeitschrift Genealogie in den folgenden Jahren Artikel über dieses Thema erschienen sind, sowie eine erste EDV Kommission der DAGV gegründet wurde, konnten erst am Deutschen Genealogentag 1982 in Passau erste Ergebnisse eines Computergenealogie-Projektes der DAGV vorgestellt werden.
Der Beitrag enthält auch eine kurze Übersicht der Entwicklung im Bereich der Personalcomputer.

An einem 1984 gehaltenen Vortrag wurden Grenzen und Möglichkeiten der EDV in der Genealogie aufgezeigt.
· Verwaltung und Aufbereitung der persönlichen Forschung durch Speichern und Drucken von Ahnen-, Stamm-, und Nachfahrenlisten, Kalenderrechnungen, Namens- und Ortsregistern.
· Verarbeitung von genealogischen Daten. Erfassung von Primär- und Sekundärquellen, Auswanderungslisten, etc.
· Verwendung als Hilfsmittel zur Suche in Literatur- und genealogischen Datenbanken.

Abschliessend werden die Pionierleistungen auf dem Gebiet der Computergenealogie aufgezählt, wobei Schweden als erstes Land erwähnt wird, das eine Computergenealogie-Gruppe DIS mit einer Zeitschrift gründete.

In der gleichen Zeitschrift wird auf den Seiten 9 – 14 der Family TreeMaker 2005 mit deutschem Sprachmodul von Doris Reuter vorgestellt. Nachdem die deutsche Version Familienstammbaum 7.5 infolge des Konkurses des europäischen Herstellers eingestellt worden war, hat der neue US-Entwickler MyFamily.com zugestimmt, dass die aktuelle Version von der deutschen Vertreiberfirma Genealogie-Service.de GmbH mit einer eigenen Übersetzung auf den Markt kommen konnte.
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GenealogieIn Genealogie, Heft 1-2/2005 berichtet Konstantin Huber auf den Seiten 387 – 398 im Rahmen seines Migrationsprojektes „Schweizer im Kraichgau und angrenzenden Gebieten nach dem dreissigjährigen Krieg“ über den Auswanderer Jakob Brütsch aus Ramsen unter dem Titel „Von Stein am Rhein nach Stein im Enzkreis“. In diesem Beitrag gibt der Autor einen Überblick und eine Begründung der Neubearbeitung des Buches von Karl Diefenbach und Hans Ulrich Pfister aus dem Jahre 1983, wobei der Untersuchungsraum von 200 auf 300 Ortschaften erweitert wird. Nach einer Einführung in die Hintergründe der Aus- bzw. Einwanderung wird die Migrationsbewegung anhand des interessanten Einzelschicksals Jakob Brütsch dokumentiert. In diesem Aufsatz werden der Herkunft von Jakob Brütsch und seinen ungewöhnlichen bis abenteuerlichen Beweggründen der Auswanderung im Detail nachgegangen. In einem Anhang werden in einer genealogischen Übersicht die Familien von Johann Rudolf Brütsch und seines Sohnes Jakob mit beiden Ehen und Kindern dargestellt. In Stein (D) veränderte sich der Name Brütsch mit der Zeit zu Britsch.

In der gleichen Zeitschrift werden auf Seite 448 die Titel der Beiträge der Jahrbücher 2002 und 2003 der SGFF wiedergegeben.

Auf den Seiten 476 – 487, von Genealogie, Heft 3-4/2005 beschreibt Erhard Piersig die „Genealogischen Quellen in den Kirchenarchiven Mecklenburgs“. Nach einer kurzen Abgrenzung des Themas wo was gefunden wird, stellt der Autor die einzelnen Quellen vor. Im Landeskirchlichen Archiv sind es in erster Linie die Kirchenbücher. Nach Erwähnung der Taufregister in Zürich, die bereits 1526 existieren, wird erklärt, dass hier in Mecklenburg erst ab 1602 durch eine revidierte Kirchenordnung Register über Taufen und Trauungen angelegt wurden, dass aber die meisten dieser Bücher durch Brände und die Wirren des dreissigjährigen Krieges wieder zerstört worden sind. Erst ab 1650 wurden überall wieder Kirchenbücher angelegt, wobei auch Einträge über Beerdigungen gemacht wurden.
Weiter Quellen sind:
· Kirchenbuchrechnungen und Glockengeldregister
· Kirchenbücher über Begräbnisse
· Kichenstuhlregister, -Sammlungen
· Martini und Adventslisten
· Pfarrchroniken
· Quellen zur Auswanderung
· Unterlagen zu den Amtshandlungen
· Unterlagen über einzelne Personengruppen im kirchlichen Dienst.

Besondere Erwähnung verdienen die Martini- und Adventslisten. Ähnlich wie die Bevölkerungsverzeichnisse im Kanton Zürich, hatten die Pastoren die Pflicht Verzeichnisse der in ihrem Kirchspiel wohnhaften Bevölkerung aufzustellen und einzusenden. Der Stand wurde von 1793 bis 1873 jährlich zwischen Martini und Advent aufgenommen.

Auf den Seiten 498 – 511 der gleichen Zeitschrift geht Karl-Heinz Steinbruch auf die Beichtkinderverzeichnisse Mecklenburg/Schwerins ein. Diese Hauptquelle für diese Gegend wurde in den Jahren 1704/05 und 1751 von Herzog Friedrich Wilhelm verlangt. Ähnlich wie bei den Martini- und Adventslisten hatten die Pfarrer unter Nennung des Kirchspiels oder Dorfes alle Einwohner mit seinen Kindern und dem Gesinde zu erfassen. Es wurden derart detaillierte Fragestellungen verlangt, dass die Pastoren kaum in der Lage waren diese zu beantworten. Die Qualität der Angaben in diesen Listen sind deshalb sehr unterschiedlich und oft sehr mangelhaft.

Einen besonderen Wert haben diese Beichtkinderverzeichnisse aber besonders wenn die betreffenden Kirchenbücher für diese Zeit fehlen oder familiäre Zusammenhänge ergeben, die Kirchenbücher nicht zeigen können.

In den beiden Heften Genealogie 7- 9 und 10-12 findet sich auf den Seiten 630ff und 704ff ein sehr ausführlicher, zweiteiliger Beitrag mit dem Titel „Scharfrichter und Abdecker in Berlin“. In einem ersten Teil behandelt die Autorin Ilse Schumann die Berliner Scharfrichterei und die Scharfrichter, im zweiten Teil die Abdecker und Scharfrichterknechte bis um 1850.

In Berlin war der Scharfrichter Pächter seines Amtes. Die Pacht wurde vom Magistrat dem Meistbietenden zugeschlagen. Vor der Anstellung musste ein Examen und ein Eid abgelegt werden. Obwohl der Magistrat dem Scharfrichter, seiner Familie und dem Gesinde eine Wohnung zur Verfügung stellen musste, wären diese nicht besonders gut gestellt gewesen, wenn sie nicht noch weitere Einnahmequellen gehabt hätten. Einerseits war dies die Umlandfunktion, d.h. das Wartegeld für das Anrecht zur Vollstreckung von Todesstrafen, Folterungen und Leibstrafen in einem relativ weiten Umland. Andrerseits war es die Abdeckerei. Es galt die Strassen und das Umfeld von Aas zu reinigen, verendetes Vieh abzuholen und verwerten zu lassen sowie das Einfangen von Hunden ohne Hundezeichen. Das Fett und das geschmeidige Leder der Hunde liess sich sehr gut verkaufen. Zu diesen Nebengeschäften gehörte auch das Entleeren der „heimlichen Gemächer“ („Priveter“) in öffentlichen und privaten Gebäuden. Hauptgeschäft war aber die Vermarktung von Produkten der Verendeten Tiere, besonders Pferde-, Rinder- und Schweinehaut, sowie deren Knochen, Sehnen, Fett, Haare und Hufe. Aus den Knochen wurde vorwiegend Leim hergestellt. Den Abschluss des ersten Teils bildet eine personengeschichtliche Zusammenstellung von 26 Scharfrichtern mit ihren Angehörigen und ihrem Wirkungskreis vom 16. bis 19. Jahrhundert.

Der zweite Teil handelt von den Abdeckern und Knechten, die bei geringer Entlöhnung die schmutzigsten und unehrenhaftesten Tätigkeiten verrichten mussten. Sie waren auch viel auf Wanderschaft, wobei ihr Quartier bei den Scharfrichtern meist im Pferdestall, der Scheune oder auf dem Heuboden war. Nur selten war eine kleine Kammer vorgesehen.
Zur Ermittlung der Fakten von Scharfrichterknechten dienen praktisch als einzige Quelle die Kirchenbücher. Trotz Ächtung im öffentlichen Leben sind ihre Trauungen, Taufen und Beerdigungen in den Kirchenbüchern verzeichnet. Als Paten standen meist eine grössere Anzahl von Scharfrichtern und Angehörigen als nötig und vorgesehen zur Verfügung, um mit der Patenschaft den sehr ärmlichen Knechten Hilfe und Unterstützung zu geben.

Als rechtliche Zurücksetzung, soziale Distanzierung und allgemeine Verachtung eines Berufsstandes galt die „Unehrlichkeit“. Als Mitglieder einer unehrlichen Berufsgattung zählten eben auch die Abdecker und Scharfrichterknechte. Eine Ehrlichsprechung blieb ihnen auch in einem sich aufgeklärt gebenden Preussen lange vorenthalten. Erst im 19. Jahrhundert wurde die bürgerliche Ehre dieser Personengruppe hergestellt.

Als Verbinder wurden die angehenden Scharfrichter, ein Mittelding zwischen Lehrling und Geselle bezeichnet.

Als Abschluss des zweiten Teils dieses Beitrages wird eine, wenn auch lückenhafte Liste der Scharfrichterknechte mit ihren Angehörigen und dem zugehörigen Scharfrichter aufgeführt.
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Auf den Seiten 183 – 186 von Genealogists’ Magazine, Volume 28, Nr.5, März 2005 schneidet Dr. Geoff Swinfield ein heute viel diskutiertes Thema an: „DNA -Tests und Familiengeschichte“. Der Autor stellt sich die Frage was ein Genealoge mit einem DNA –Test an Genauigkeit oder Klarheit gewinnen kann. Einleitend versucht er darzustellen wie bisher mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln die einzelnen Personen in einem Stammbaum platziert und Zweifel innerhalb der Ahnenlinie eliminiert werden können. Er meint sodann, dass heute viele Familienhistoriker auf einen DNA-Test abstützen würden um den Forschungsprozess bei einem Stammbaum abzusichern.

Im Folgenden erklärt der Autor was DNA, der genetische Code und Chromosomen bei der Entwicklung des Menschen und der Vererbung für eine Rolle spielen. Auch auf die Mitochondrien-DNA, die nur von den Müttern vererbt wird, geht der Autor ein. Er verweist dabei auch auf den Genetiker Brian Sykes, der in europäischen Frauen nur 7 verschiedene Mitochondrien-DNA gefunden hatte. (Buch „Die sieben Töchter Evas“ von Brian Sykes, rezensiert von Herrn Balmer im Mitteilungsblatt Nr. 70, Seiten 69 – 74) Im Folgenden versucht der Verfasser an verschiedenen Beispielen aufzuzeigen, was die DNA und Mitochondrien-DNA bei genealogischen Untersuchungen leisten kann oder könnte. Unter anderem werden auch die Untersuchungen an den Romanows, der letzten Zarenfamilie Russlands erwähnt.
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Familienforschung in MitteldeutschlandEin interessanter Artikel über „Datum und Kalender“ findet sich auf den Seiten 60 bis 62 im Heft 2/2005 Familienforschung in Mitteldeutschland von Klaus Judel. Der Autor weist einleitend daraufhin, dass bei Daten die mehrere Jahrhunderte zurückliegen, Ungewissheiten vorhanden sind, da der Kalender einige Male angepasst werden musste.

Die alten Kulturen der Inder, Babylonier, Ägypter, Inkas und Mayas haben versucht durch Beobachtung von Sonne Mond und Sternen den Tages- und Jahreslauf zu erfassen und sich dabei auf die Mondphasen geeinigt, wobei bereits ein Fehler von mehr als einem halben Tag pro Monat in Kauf genommen wurde. Die Ägypter sind deshalb bereits 2750 Jahre vor Christus zur Sonne als Zeitgeber übergegangen. Sie haben schon damals das Jahr in 12 Monate zu 30 und 31 Tagen und gleichzeitig in 52 Wochen zu 7 Tagen à 24 Stunden eingeteilt.

In Europa rechnete man in der Zeit vor Christi Geburt noch mit dem Mondkalender. Erst als Julius Cäsar Ägypten eroberte und dabei den Gelehrten Acoreus kennen lernte, wurde im Jahre 46 der Sonnenkalender mit den von Acoreus angeregten Ergänzungen (Schaltjahr) eingeführt. Dieser Kalender wird heute als der Julianische Kalender bezeichnet, der bis zum Jahre 1582 n. Chr. galt. Im Laufe der Jahre wiesen die Gelehrten des Vatikans daraufhin, dass zwischen dem Julianischen und dem realen Sonnenjahr eine Abweichung bestand, die zwar sehr klein, sich aber seit Cäsars Einführung auf 10 Tage summiert hatte. Papst Gregor XIII verfügte mit der Bulle „Inter gravissima“, dass am 4. Oktober 1582 ganze 10 Tage übersprungen wurden. Da viele Protestanten nichts mit einem päpstlichen Kalender zu tun haben wollten, kam es dazu, dass z.B. 1584 zweimal Ostern gefeiert wurde. Die Katholiken feierten am 1. April, die Protestanten erst am 19. April. Es dauerte noch rund 200 Jahre bis der gregorianische Kalender auch in den letzten evangelischen Ländern anerkannt wurde. Dies und einiges mehr wird in diesem Beitrag von Klaus Judel detailliert ausgeführt.
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Die Heimatkunde aus dem Seetal, das Publikationsorgan der Historischen Vereinigung Seetal und Umgebung, berichtet in ihrem 78. Jahrgang 2005 auf den Seiten 5 – 25 über Brunnen und Wasser in Seengen. In diesem Beitrag ist der Abschnitt über die Herstellung der Tünkel (Dünkel, Tüchel oder Teuchel), das heisst die hölzernen Wasserleitungen besonders interessant.

Die Seiten 27 – 40 sind Augustin Keller, 1805-1883, dem einflussreichen Aargauer Politiker des 19. Jahrhunderts gewidmet, wobei in erster Linie sein dichterisches Werk gewürdigt wird.
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Kompass des KraichgausKompass des Kraichgaus, 1/2005. Auf den Seiten 4 – 6 resümiert Simon Gajer einen Vortrag von Wilhelm Gremmelmeier über Familienwappen mit dem Titel „Erste Zeichen zeigten Feind“. Nach einer ausführlichen Beschreibung der Entstehung von Familienwappen wird erklärt, dass jedermann ein Familienwappen zeichnen und registrieren lassen kann und selbstverständlich wie man dabei vorzugehen hat.

Im gleichen Heft wird auf den Seiten 21 – 22 unter dem Titel „Schweizer auf Ahnensuche“ beschrieben, wie die Eheleute Eigenmann aus Therwil ihren ausgewanderten Verwandten aus dem Kraichgau nachgegangen sind.

Auch die Nummer 2/2005 bringt wie jedes Mal neben orts- und heimatgeschichtlichen Beiträgen etwas für den genealogisch interessierten Leser. Auf den Seiten 23/24 unter dem Titel „Detektiv arbeitet in der Familie“, auf den Seiten 26 – 28 „ürner wandelt auf den Spuren seiner Ahnen“ sowie auf den Seiten 28/29 „Datenbank umfasst über 8000 Personen und 3000 Heiraten“ vernimmt der Familienforscher wie aktiv auf diesem Gebiet im Kraichgau gearbeitet wird.
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Regio BaselIm Regio-Familienforscher Nr. 4/2005 weist Hans B. Kälin unter dem Titel „Ist das Familiennamenbuch der Schweiz zuverlässig?“ auf einige Mängel der dritten und letzten Ausgabe hin. Er stellt zuerst fest, dass die ausgestorbenen Geschlechter nicht mehr in dieser dritten Auflage von 1989 enthalten sind. Allerdings ist dieser Umstand inzwischen den meisten Forschern bekannt, weshalb sie auch die erste Auflage von 1940 angeschafft haben, die diesen Mangel weniger kennt, obschon ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Namen ausgestorbener Familien nicht aufgeführt werden. Der Autor belegt dann aber vor allem anhand einer Familie Giss, die aus dem Markgräflerland nach Basel und Zürich kamen, dass nicht alle Einbürgerungsdaten richtig und vollständig sind.

In der oben erwähnten ersten Auflage waren die Einbürgerungsdaten noch in einem einfacheren Rahmen angegeben. a = vor 1800; b = im 19. Jh. und c = seit 1901, sodass alle Giss von Münchenstein, Muttenz, Nusshof, Basel, Hünenberg und Zürich mit c angegeben sind. Mit der 2. Auflage von 1969 – 1971 sowie der dritten Auflage von 1989 hat man sich möglicherweise zu viel zugemutet und die Arbeit durch Angabe aller Einbürgerungsdaten zu sehr kompliziert und damit die Möglichkeit einer Vielzahl von Fehlerquellen geschaffen. Ab Auflage 2 sind Einbürgerungen von Giss in Basel 1917, 1920 und 1931 aus Deutschland und 1929 aus Österreich vermerkt. Hier wurde offensichtlich eine Einbürgerung aus dem Jahre 1922 übersehen. Wenn man weiss wie mühsam und schleppend die Daten von 1959 bis 1966 aus den vielen einzelnen Zivilstandsämtern beigebracht und teilweise durch dringliche Mahnschreiben eingefordert werden mussten, sollte man sich eigentlich nicht wundern, dass ab und zu solche Fehler aufgetreten sind.

Wer sich im Übrigen näher über die Entstehungsgeschichte des Familiennamenbuches der Schweiz orientieren möchte, findet in unserem Mitteilungsblatt Nr. 70/2002 einen diesbezüglichen Beitrag von René Krähenbühl unter dem Titel Fährtensuche (7) auf den Seiten 22ff.
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Schweizerische Zeitschrift für GeschicheIn der Schweizerischen Zeitschrift für Geschichte, Nr. 3/2005 wird auf Seite 354ff, unter der Rubrik Besprechungen, das Buch „Die Familie von Wattenwyl“ des Autors Hans Braun von Thomas Graffenried rezensiert.
Die 1998 in Auftrag gegebene, illustrierte Familiengeschichte wird parallel sowohl in deutsch wie auch in französisch erzählt. Das 356 Seiten starke und mit 417 Abbildungen versehene Buch ist in vier Teile gegliedert.
1. Der mittelalterliche Teil beginnt mit dem Aufstieg des Geschlechtes im 14. und 15. Jh. und belegt den Namen Wattenwyl mit dem Kyburger Urbar von 1260. Wattenwyl bedeutet Gehöft am Wasser und verweist auf den gleichnamigen Ort an der Gürbe. Dieser Teil schliesst mit Johann (1541-1604). Dieser führte den Feldzug an den Genfersee, wo Bern und Savoyen um das Chablais, das Pays de Gex und das calvinistische Genf stritten.
2. Der zweite Teil umfasst die Zeit von 1600 bis 1798 mit 10 Magistratengenerationen und Solddiensten für Frankreich und Holland, bei denen 91 Söhne der Wattenwyl Fremdendienst leisteten.
3. Der dritte Teil zeigt die Neuorientierung mit der Mediationsverfassung bis ca 1934, in der sich die Familie sowohl in der Politik wie im schweizerischen Offizierskorps, aber auch im Bankenwesen und in gemeinnützigen Tätigkeiten engagierte.
4. Der vierte Teil beschäftigt sich mit der Familienforschung. Der früher angenommene Ursprung des Geschlechtes von den Welfen gilt heute als Legende. Im 20. Jahrhundert bemühten sich die Familienmitglieder um biographische und genealogische Forschungen, die von einer Historikerkommission begleitet wurde. Der Autor verweist mit seinen Personenangaben auf die vor Jahrzehnten gedruckte Familiengenealogie, ohne die der Leser Mühe hat, die Personen ordnen zu können.
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Zeitschrift für Niedereutsche FamilienkundeIn der Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde, Heft 2/2005 stellten auf den Seiten 63 bis 71 die Autoren Hans G. und Erika Trüper die Frage: „Wie zuverlässig sind Kirchenbücher als Quellen für die genealogische Forschung“? Die beiden Autoren sind dabei ein Ortsfamilienbuch von Neuenkirchen/Unterweser zu erstellen. Sie sind der Meinung, dass die Führung von Tauf-, Heirats- und Begräbnisregistern nur eine Massnahme der Pastoren gewesen sei, um die für diese Amtshandlungen bezahlten Gebühren zu verzeichnen. Erst im 17. und 18. Jahrhundert sei auf Anweisung von oben eine Vereinheitlichung der Register erfolgt und gleichzeitig verlangt worden, diese jährlich einzureichen.

Eine kritische Untersuchung der Eintragungen in die Tauf-, Heirats- und Sterberegister lassen vermuten, dass diese schubweise und nicht kontinuierlich geführt wurden. Sehr wahrscheinlich von Notizzetteln oder aus dem Gedächtnis, nachdem mehrere Amtshandlungen stattgefunden hatten.

Detailliert werden Verwechslungen und Fehler erläutert. Da in dieser Gegend offensichtlich nicht nur Kirchenbücher sondern auch Nebenkirchenbücher (Abschriften) existierten, war es möglich durch Vergleich derselben die Ungereimtheiten auszumerzen.

Da es für die Niederdeutsche Sprache nie eine verbindliche Rechtschreibung gab, ist es nicht verwunderlich, dass Familiennamen sehr variantenreich geschrieben wurden. Meier – Meyer – Mayer ist da nur ein sehr bescheidenes Beispiel. Am Schluss werden noch einige Tipps gegeben, wie vermutete Unstimmigkeiten richtig gestellt werden können.

In der gleichen Zeitschrift gibt Wilhelm Kranz auf den Seiten 76 und 77 seines Beitrages „Vom Umgang mit dem Kalender“ nützliche Hinweise. Es geht in diesem Artikel nicht um die „normalen“ Datumsbezeichnungen, auch nicht um die etwas weniger gebräuchlichen 7bris als September, 8bris als Oktober etc. Der Autor befasst sich vor allem mit den etwas ungewohnteren Namen für Sonn- und Feiertage. Wer weiss schon, dass der Sonntag zwischen Neujahr und Epiphanias (Heilige Drei Könige) Domini post Circumcisio heisst? Es folgen darauf erster bis sechster Sonntag nach Epiphanis. Danach haben die Sonntage ihre eigenen Namen wie Circumderunt (oder Septugesima), Exurge (oder Sexagesima), esto mihi (oder Quiquagesima), Inocavit (oder Quadragesima), Reminiscere, Oculi, Letare, Indica und Palmarum. Dann folgt Ostern.

Auf diese Weise führt uns der Autor durch das ganze Jahr und weist auf besondere Datennamen hin, die ihm bei seiner Forschertätigkeit untergekommen sind wie Conversio Pauli oder 25. Januar, Purificatio Maria, der zweite Februar, Matthiastag der 24. Februar und viele mehr.

Zum Abschluss seines Artikels verweist der Autor auf das Taschenbuch der Zeitrechnung von H. Grotefend, für diejenigen die noch mehr wissen wollen.

In der Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde, Heft 3/2005 hat Heinrich Porth auf den Seiten 100 bis 111 unter dem Titel „Wer arm war, musste früh sterben“ die Sozialgeschichte des Kirchspiels Elstorf von 1627 bis 1875 gründlich unter die Lupe genommen. In diesem Zeitraum sammelte der Autor Angaben von über 20'000 Personen oder etwas mehr als 5100 Familien. Die Ergebnisse hat er kommentiert, zahlenmässig belegt und in Grafiken festgehalten. Seine Untersuchungen hat er wie folgt gegliedert:
· Die sozialen Schichten
· Vitalität und Sozialstatus
· Das Heiratsalter
· Die Geburten – Anzahl – Ende der Geburtstätigkeit
· Die Kindersterblichkeit
· Das Sterbealter
· Mehrfachehen – Anzahl - Geburten
· Die Auswirkung auf die Entwicklung der Bevölkerung.

Speziell interessieren dürften seine Angaben zum Heiratsalter, die diametral den Aussagen von Josef Heinzelmann im Archiv für Familiengeschichtsforschung gegenüberstehen. Er gibt an, dass Handwerker und Kleinbauern stets mit etwa 29 Jahren und Frauen mit 26 Jahren geheiratet haben, wobei das Heiratsalter je nach Sozialstatus und Zeitraum etwas tiefer sein konnten.

In der gleichen Zeitschrift berichtet Peter Ramsauer auf den Seiten 120 bis 124 unter dem Titel „Der Pädagoge Ramsauer“ aus einer neu erschienenen Biographie, die sich mit der vom Verfasser erstellten (im Buch nicht enthaltenen) Ahnenliste befassen.
Die erste Passage ist seinem Urgrossvater Johannes Ramsauer (1790 – 1848) gewidmet, der als jüngstes von 11 Kindern in Herisau geboren wurde. Er schildert in seinem Beitrag den Hauptort des Kantons Appenzell Ausserrhoden mit seiner Umgebung und wie sich die Menschen dort beschäftigen und ernähren. Er erwähnt auch, dass der Ursprung des Familiennamens nicht weit vom Ortskern entfernt liege, da sich in der Nähe der Ramsenberg erhebe, an seinem Fusse der Weiler Ramsen liege und auf seiner Kuppe die Ramsenburg. Die Linie der direkten väterlichen Linie des Johannes ist in den Kirchenbüchern durch 8 Generationen bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts zu verfolgen. Der Name Ramsauer ist seit 1380 in der Gemeinde bezeugt und einer der häufigsten Namen des Ortes.

Etwas übergangslos wird die zweite Passage über Wilhelmine Ramsauer, geborene Schulthess (1795 –1864), vermutlich seine Urgrossmutter, angehängt. Sie stammt aus einer seit dem 15. Jahrhundert regimentsfähigen Familie der Stadt Zürich. Ihr Vater war Diaconus am St. Peter und wurde Nachfolger des berühmten Johann Kaspar Lavater. Es ist daher nicht zu verwundern, dass der Autor nicht darum herum kam die vielen bedeutenden Namen der Stammtafel Schulthess zu präsentieren, wie den Bürgermeister Samuel Hirzel, den reichen Apotheker Hans Ulrich Wolf, den Glasmaler und Typograph Jost Murer, den Maler Hans Leu und Professor Collinus, ein Freund Zwinglis. Auch der Ritter Manesse gehörte zu den frühesten Vorfahren.

Der Urenkel des ausgewanderten Johannes Ramsauer hat mit seinem Beitrag interessante Reminiszenzen aus zwei Teilen der Schweiz zusammen getragen.

Der Beitrag von Joachim Memmert „Fehler in Kirchenbüchern“ aus der Zeitschrift Niederdeutsche Familienkunde, Heft 4/2005, Seiten 153-158 ist eine Ergänzung und Bestätigung des Artikels „Wie zuverlässig sind Kirchenbücher als Quellen für die genealogische Forschung“ der Autoren H. und G. Trüper in der gleichnamigen Zeitschrift 2/2005. Obwohl der Autor die Verhältnisse von Schleswig-Holstein beschreibt, dürften die dort wiedergegebenen Gründe auch für Fehler in Kirchenbüchern bei uns in der Schweiz genau so zutreffen.
Die Führung der Kirchenbücher erfolgte durch die Pastoren, da vor allem das kirchliche Interesse zur Einführung der Kirchenbücher führte. Wie bei uns in der Schweiz erfolgte der Wechsel der Registrierung von den Kirchgemeinden zu den Standesämtern 1875. Gleichwohl führen die Kirchen ihre Bücher weiter bis heute.
Die heutigen Familienforscher sollten sich bewusst sein, dass es damals nicht um die Aufstellung von Ahnentafeln, Stammbäumen und Familienchroniken ging, wenn man sich wegen unvollständigen Angaben beklagt. Die Pastoren beurkundeten bestimmte Amtshandlungen so weit sie es konnten oder für nötig hielten.

· Ein erster Grund für Fehler war die mündliche Überlieferung. Bei der Geburt eines Kindes wurde meist ein Bote zum Pfarrhaus geschickt, der die vollständigen Namen des Kindes, der Eltern und der Paten angeben musste. Die in Niederdeutsch (Mundart) gegebene Anmeldung wurde dann in Hochdeutsch aufgeschrieben.

· Ein zweiter Grund für Irrtümer war das vorläufige Aufschreiben der Daten auf Notizzettel und späteres Übertragen ins Kirchenbuch.

· Wurde ein Kind tot geboren oder starb es ungetauft, wurde das Kind nicht im Tauf- sondern höchstens im Sterbebuch eingetragen.

· In vielen Gemeinden fehlt oft auch der Name der Mutter, da nach damaliger, rechtlicher Situation die Ehefrau für unmündig galt und nur der Familienvater als Vertreter anerkannt wurde. Oft lag die Frau bei der Taufe noch im Kindbett und war in der Kirche gar nicht anwesend.

Viele der erwähnten Fehler sind unabsichtlich entstanden, anders vielleicht, bei Taufen unehelicher Kinder, wenn der Vater unbekannt bleiben sollte!
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Zeitschrift für ZivilstandswesenZeitschrift für Zivilstandswesen Nr. 1/2005, Seiten 2 - 9. Unter dem Titel „Die Namensrechtsreform läuft wieder an“ berichtet Prof. Dr. Fritz Sturm, Emeritus der Universität Lausanne über eine neue parlamentarische Initiative. Vielleicht erinnern Sie sich an die parlamentarischen Diskussionen über ein neues Namensrecht, die in den Jahren 1999/2001 durch eine Initiative von Suzette Sandoz ausgelöst worden waren. Wenn nicht, schauen Sie doch in unseren alten Mitteilungsblättern Nr. 51 auf Seite 51 und Nr. 62 auf Seite 17 nach. Wir haben damals versucht mit Briefen an die zuständige Frau Bundesrätin Ruth Metzler, die Rechtskommission und den Ständeratspräsidenten unseren Standpunkt klar zu legen. Auch in den vier grössten Tageszeitungen der Schweiz haben wir in Leserbriefen die Probleme der Familienforschung bei Annahme des neuen Namenrechtes zu erklären versucht. Nach einer ersten Annahme durch den Nationalrat und einer Ablehnung durch den Ständerat wurde die Vorlage am 22.06.2001 in einer Schlussabstimmung abgelehnt. Nun beginnt also das Ganze von vorne! Schon damals sahen wir keine Probleme, wenn die Ehegatten ihre Namen behalten wollten. Die Schwierigkeiten beginnen erst dann, wenn entschieden werden soll ob die Kinder den Namen des Vaters oder der Mutter tragen sollen. Prof. Sturm lässt nun in seinem Aufsatz das ehemalige Geschehen in allen Details Revue passieren und versucht für die neue Initiative eine Prognose zu machen.

In der Zeitschrift für Zivilstandswesen, Nr. 3/2005 wird auf Seite 80 die Auslandschweizerstatistik 2004 veröffentlicht. Ende Dezember 2004 lebten 623’057 Schweizer im Ausland. 71% davon sind Doppelbürger. Die Mehrzahl davon lebt in der europäischen Union, nämlich 377'383 oder ca. 60%. (F = 166'199; D = 70’455; I = 45’442; GB = 26’617; E = 21’532 und A 012’980).
Ausserhalb Europas leben 71'419 Schweizer in den USA; 35'776 in Kanada; 20'765 in Australien; 14'784 in Argentinien; 13'512 in Brasilien; 11'149 in Israel und 8805 in Südafrika.

In der Zeitschrift für Zivilstandswesen Nr. 6/2005, vom Juni 2005 berichtet Martin Jäger, Chef des Eidgenössischen Amtes für Zivilstandswesen, auf den Seiten 175 bis 180 über Tätigkeiten der Eidgenössischen Kommission für Zivilstandsfragen und des Eidgenössischen Amtes für Zivilstandswesen. Sowohl in der Einleitung wie auch in seinem Bericht nimmt Infostar einen grossen Raum ein. Infostar sei ein in Tausenden von Einzelschritten neu entwickeltes System und als Menschenwerk weise es verständlicherweise Unzulänglichkeiten und Fehler auf, die ihm im Laufe der Jahre noch abgewöhnt werden müssten! Die irrige Idee, dass Infostar alles selber wisse und tue, sei bei der Anwendung ebenfalls nicht besonders förderlich.

Am 21. April 2005 waren insgesamt 1'768'622 aktive Personen und 2'528'056 aktive Geschäftsfälle im System erfasst.

In der Zeitschrift für Zivilstandswesen Nr. 10/2005 stellt auf den Seiten 265 ff Fritz Peter aus Deutschland das deutsche Namenrecht unter Berücksichtigung der Änderungen von 2005 vor.
Schon die Vielfalt der Namensarten in Deutschland lässt erahnen, dass das deutsche Namenrecht wesentlich komplizierter sein dürfte als das schweizerische. Es werden Familienname, Geburtsname, Ehename, Doppelname, Begleitname und Adelsname definiert.

· Bis zum 1. Juli 1958 erhielten die Frau und die ehelichen Kinder den Familiennamen des Vaters.
· Vom 1. Juli 1958 bis 1. Juli 76 wurde die Wahl eines Ehenamens eingeführt. Aber nur ein Geburtsname konnte zum Ehenamen werden.
· Seit dem 12. Februar 2005 kann der aktuelle Familiennamen und der Geburtsnamen zum Ehenamen gewählt werden. Dieser ist nicht widerrufbar.

Im restlichen Beitrag werden die verschiedenen Möglichkeiten aufgelistet und diese diskutiert, insbesondere auch für die Kinder.

In der gleichnamigen Zeitschrift Nr. 11/2005 nimmt Albert Conrad unter dem Titel „Ach du (h)eiliger Familienname“ einen neuen Anlauf der Namenrechtsreform aufs Korn. In humoristischer Art und Weise! Mit dem Notruf „Liebe Sankt Helvetia hilf“, möchte er das neue Namensrecht unter die Schutzpatronatschaft der Gotte Sankt Helvetia stellen. Er wundert sich über die starke Minderheit, die alle möglichen und noch häufiger unmöglichen Varianten des Namens nach der Heirat fordert, besonders aber was da bei Anerkennung und Geburten gefordert wird. Er meint: „Liebe Sankt Helvetia“, du hast geholfen, als du vor wenigen Jahren das geplante Namensrecht im Parlament scheitern liessest, obschon Sankt Justizius darüber alles andere als begeistert war. Hilf doch auch diesmal. In Deutschland hat Sankt Justizius die Oberhand und freut sich teuflisch über die komplizierten Regelungen.
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