Zeitschriftenrundschau
In diesem Teil des Archivs sind Hinweise aus verschiedenen Zeitschriften enthalten.
Hier wird weniger auf das eigentliche Werk, als vielmehr auf dessen Inhalt
aufmerksam gemacht.
2000 •
2001
•
2002 •
2003
•
2004 •
2005
•
Arbeitsgemeinschaft für Saarländische Familienkunde e.V.
•
Archiv für Familiengeschichtsforschung
•
Bulletin Généalogique Vaudois
•
Computergenealogie
•
Genealogie
•
Genealogists’ Magazine
•
Familienforschung in Mitteldeutschland
•
Heimatkunde aus dem Seetal
•
Kompass des Kraichgaus
•
Regio Familienforscher
•
Schweizerische Zeitschrift für Geschichte
•
Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde
•
Zeitschrift für Zivilstandswesen

Von
unserem neuen Tauschpartner, der
Arbeitsgemeinschaft für
Saarländische Familienkunde e.V. erhielten wir das erste
Heft
Nr. 156. Dieses enthält neben dem Vortragsprogramm und einer Rubrik
über das Vereinsleben mit Schwergewicht Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung
vor allem einen Überblick über neue Bücher und kurze Inhaltsverzeichnisse
der Austauschpublikationen, worunter auch unsere Mitteilungsblätter Nr.
75 bis 77 und das Jahrbuch 2004 enthalten sind.
Aus der Rubrik „Neue Bücher dürfte aus Schweizer Sicht das
von Heinz Wittner herausgegebene Buch „Schweizer (Einwanderer) in der
Südwestpfalz“ besonders interessieren. Wir haben uns diesen Band
26, wie auch Band 25, Schweizer (Einwanderer) in der Vorder- und Südpfalz,
aus der Reihe Schriften zur Bevölkerungsgeschichte der pfälzischen
Lande, für unsere Bibliothek beschafft.
Im Informationsdienst der
Arbeitsgemeinschaft für Saarländische
Familienkunde e.V., Nr. 157, November 2005, wird das in englisch geschriebene
Buch von Harold Linder „The Source-book, Origins, Distributions and Immigrants
vorgestellt. Auf 330 Seiten werden alle vorhandenen Stämme seiner Vorfahren
aufgelistet, ausgehend von seinem Urahn Hans Linder, Tuchscherer von Passau,
1470 Bürger von Basel, ergänzt mit zahlreichen Illustrationen. In
einer Liste der Länder, in denen mehr als 100 Vorfahren vorkommen, ist
unter anderem auch die Schweiz vertreten. Im Anhang finden wir eine Auflistung
aller vorkommenden Namen und Orte. Herausgegeben wurde das Buch von Castle Mt.
Books, 1811 W. Dion Drive, Anthem, Arizona 85086,
info@printedpage.com
nach oben

Der
Beitrag von Josef Heinzelmannn „Der Geburtstag: Alterswissen und Altersgrenzen
im Mittelalter“, der im
Archiv für Familiengeschichtsforschung,
Heft 2/2005, auf den Seiten 119 –121 zu finden ist, gibt eine Antwort
auf einige Mails in unserer Mailingliste. Einsender haben sich dort über
das sehr frühe Heiratsalter von Knaben und Mädchen gewundert.
Der Autor gibt in diesem Artikel folgende Antwort: Wie heute gab es auch
damals im Mittelalter mehrere Stufen der Rechtsfähigkeit. Zum Beispiel
die kanonische Heiratsmündigkeit, weil dem römischen Recht entsprungen,
die mit 12 Jahren für Mädchen und 14 Jahren für Jungen festgesetzt
war. Dabei muss man sogar festhalten, dass vor allem für Frauen das reale
Heiratsalter nur in Ausnahmefällen deutlich höher war als das kanonische.
Erst im Laufe der Jahrhunderte stieg es allmählich an. Auch in der Stauferzeit
dürfte der Mittelwert der Erst-Ehen noch bei 16 Jahren gelegen haben.
Im weiteren äussert sich der Autor darüber, dass es im Mittelalter
verschiedene Stufen der Mündigkeit wie z.B. Strafmündigkeit, Zeugnisfähigkeit
sowie aktives und passives Wahlrecht gab, die nach Zeitalter, wie auch nach
Orts- und Stammesrecht variierten. Die Volljährigkeit wurde im Frühmittelalter
mit 10, 12 oder 15 Jahren erreicht und stieg dann im Hochmittelalter auf 18,
20, 21 oder 24 Jahre. In diesem Alter wurden Kinder aus der Vormundschaft
entlassen, die keinen Vater mehr hatten.
nach oben
Im
Bulletin Généalogique Vaudois, dem
17. Jahrgang publiziert die Genealogische Gesellschaft in der Waadt (CVG) ein
Jahrbuch. Nach der Präsidialadresse von Yvette Develey an der GV 2003,
sind folgende Beiträge (alle natürlich in Französisch) zu finden:
1. Les Thomasset (1.Teil), eine Waadtländer Familie (1335-1959), von
Benjamin Baudraz
2. Ausführungen zur waadtländischen Aszendenz von Architekt Gaspard
André (1840-1896), von Pierre-Yves Favez
3. Jean-François Ballissat (1736-1795), ebenfalls von Pierre-Yves Favez
4. Brief des Soldaten Jean David Bocherens (1788-1860) an seine
Eltern im Münstertal (1809)
5. Le Coultre de Berelle, eine Dynastie von Glasmachern (mit Personen-
und Ortsnamen-Index) aus der ganzen Schweiz, von Pierre-Yves
Favez.
Mehr Informationen sind über
http://www.ancetres.ch einzuholen
nach oben
Computergenealogie
1/2005. Auf den Seiten 3 bis 8 gibt Günther Junkers einen sehr guten
Überblick der Entwicklung der Computergenealogie mit dem Titel „Die
Anfänge der Computergenealogie“.
Obschon an der Weltkonferenz der Genealogen von 1969 eifrig über die Bearbeitung
von genealogischen Daten mit Computern diskutiert worden ist und auch in der
Zeitschrift Genealogie in den folgenden Jahren Artikel über dieses Thema
erschienen sind, sowie eine erste EDV Kommission der DAGV gegründet wurde,
konnten erst am Deutschen Genealogentag 1982 in Passau erste Ergebnisse eines
Computergenealogie-Projektes der DAGV vorgestellt werden.
Der Beitrag enthält auch eine kurze Übersicht der Entwicklung im
Bereich der Personalcomputer.
An einem 1984 gehaltenen Vortrag wurden Grenzen und Möglichkeiten der
EDV in der Genealogie aufgezeigt.
· Verwaltung und Aufbereitung der persönlichen Forschung durch
Speichern und Drucken von Ahnen-, Stamm-, und Nachfahrenlisten, Kalenderrechnungen,
Namens- und Ortsregistern.
· Verarbeitung von genealogischen Daten. Erfassung von Primär-
und Sekundärquellen, Auswanderungslisten, etc.
· Verwendung als Hilfsmittel zur Suche in Literatur- und genealogischen
Datenbanken.
Abschliessend werden die Pionierleistungen auf dem Gebiet der Computergenealogie
aufgezählt, wobei Schweden als erstes Land erwähnt wird, das eine
Computergenealogie-Gruppe DIS mit einer Zeitschrift gründete.
In der gleichen Zeitschrift wird auf den Seiten 9 – 14 der
Family
TreeMaker 2005 mit deutschem Sprachmodul von Doris Reuter vorgestellt. Nachdem
die deutsche Version Familienstammbaum 7.5 infolge des Konkurses des europäischen
Herstellers eingestellt worden war, hat der neue US-Entwickler
MyFamily.com
zugestimmt, dass die aktuelle Version von der deutschen Vertreiberfirma
Genealogie-Service.de
GmbH mit einer eigenen Übersetzung auf den Markt kommen konnte.
nach oben

In
Genealogie, Heft 1-2/2005 berichtet Konstantin Huber
auf den Seiten 387 – 398 im Rahmen seines Migrationsprojektes „Schweizer
im Kraichgau und angrenzenden Gebieten nach dem dreissigjährigen Krieg“
über den Auswanderer Jakob Brütsch aus Ramsen unter dem Titel „Von
Stein am Rhein nach Stein im Enzkreis“. In diesem Beitrag gibt der Autor
einen Überblick und eine Begründung der Neubearbeitung des Buches
von Karl Diefenbach und Hans Ulrich Pfister aus dem Jahre 1983, wobei der Untersuchungsraum
von 200 auf 300 Ortschaften erweitert wird. Nach einer Einführung in die
Hintergründe der Aus- bzw. Einwanderung wird die Migrationsbewegung anhand
des interessanten Einzelschicksals Jakob Brütsch dokumentiert. In diesem
Aufsatz werden der Herkunft von Jakob Brütsch und seinen ungewöhnlichen
bis abenteuerlichen Beweggründen der Auswanderung im Detail nachgegangen.
In einem Anhang werden in einer genealogischen Übersicht die Familien von
Johann Rudolf Brütsch und seines Sohnes Jakob mit beiden Ehen und Kindern
dargestellt. In Stein (D) veränderte sich der Name Brütsch mit der
Zeit zu Britsch.
In der gleichen Zeitschrift werden auf Seite 448 die Titel der Beiträge
der Jahrbücher 2002 und 2003 der SGFF wiedergegeben.
Auf den Seiten 476 – 487, von
Genealogie, Heft 3-4/2005
beschreibt Erhard Piersig die „Genealogischen Quellen in den Kirchenarchiven
Mecklenburgs“. Nach einer kurzen Abgrenzung des Themas wo was gefunden
wird, stellt der Autor die einzelnen Quellen vor. Im Landeskirchlichen Archiv
sind es in erster Linie die Kirchenbücher. Nach Erwähnung der Taufregister
in Zürich, die bereits 1526 existieren, wird erklärt, dass hier in
Mecklenburg erst ab 1602 durch eine revidierte Kirchenordnung Register über
Taufen und Trauungen angelegt wurden, dass aber die meisten dieser Bücher
durch Brände und die Wirren des dreissigjährigen Krieges wieder zerstört
worden sind. Erst ab 1650 wurden überall wieder Kirchenbücher angelegt,
wobei auch Einträge über Beerdigungen gemacht wurden.
Weiter Quellen sind:
· Kirchenbuchrechnungen und Glockengeldregister
· Kirchenbücher über Begräbnisse
· Kichenstuhlregister, -Sammlungen
· Martini und Adventslisten
· Pfarrchroniken
· Quellen zur Auswanderung
· Unterlagen zu den Amtshandlungen
· Unterlagen über einzelne Personengruppen im kirchlichen Dienst.
Besondere Erwähnung verdienen die Martini- und Adventslisten. Ähnlich
wie die Bevölkerungsverzeichnisse im Kanton Zürich, hatten die Pastoren
die Pflicht Verzeichnisse der in ihrem Kirchspiel wohnhaften Bevölkerung
aufzustellen und einzusenden. Der Stand wurde von 1793 bis 1873 jährlich
zwischen Martini und Advent aufgenommen.
Auf den Seiten 498 – 511 der gleichen Zeitschrift geht Karl-Heinz Steinbruch
auf die Beichtkinderverzeichnisse Mecklenburg/Schwerins ein. Diese Hauptquelle
für diese Gegend wurde in den Jahren 1704/05 und 1751 von Herzog Friedrich
Wilhelm verlangt. Ähnlich wie bei den Martini- und Adventslisten hatten
die Pfarrer unter Nennung des Kirchspiels oder Dorfes alle Einwohner mit seinen
Kindern und dem Gesinde zu erfassen. Es wurden derart detaillierte Fragestellungen
verlangt, dass die Pastoren kaum in der Lage waren diese zu beantworten. Die
Qualität der Angaben in diesen Listen sind deshalb sehr unterschiedlich
und oft sehr mangelhaft.
Einen besonderen Wert haben diese Beichtkinderverzeichnisse aber besonders
wenn die betreffenden Kirchenbücher für diese Zeit fehlen oder familiäre
Zusammenhänge ergeben, die Kirchenbücher nicht zeigen können.
In den beiden Heften
Genealogie 7- 9 und
10-12
findet sich auf den Seiten 630ff und 704ff ein sehr ausführlicher, zweiteiliger
Beitrag mit dem Titel „Scharfrichter und Abdecker in Berlin“. In
einem ersten Teil behandelt die Autorin Ilse Schumann die Berliner Scharfrichterei
und die Scharfrichter, im zweiten Teil die Abdecker und Scharfrichterknechte
bis um 1850.
In Berlin war der Scharfrichter Pächter seines Amtes. Die Pacht wurde
vom Magistrat dem Meistbietenden zugeschlagen. Vor der Anstellung musste ein
Examen und ein Eid abgelegt werden. Obwohl der Magistrat dem Scharfrichter,
seiner Familie und dem Gesinde eine Wohnung zur Verfügung stellen musste,
wären diese nicht besonders gut gestellt gewesen, wenn sie nicht noch
weitere Einnahmequellen gehabt hätten. Einerseits war dies die Umlandfunktion,
d.h. das Wartegeld für das Anrecht zur Vollstreckung von Todesstrafen,
Folterungen und Leibstrafen in einem relativ weiten Umland. Andrerseits war
es die Abdeckerei. Es galt die Strassen und das Umfeld von Aas zu reinigen,
verendetes Vieh abzuholen und verwerten zu lassen sowie das Einfangen von
Hunden ohne Hundezeichen. Das Fett und das geschmeidige Leder der Hunde liess
sich sehr gut verkaufen. Zu diesen Nebengeschäften gehörte auch
das Entleeren der „heimlichen Gemächer“ („Priveter“)
in öffentlichen und privaten Gebäuden. Hauptgeschäft war aber
die Vermarktung von Produkten der Verendeten Tiere, besonders Pferde-, Rinder-
und Schweinehaut, sowie deren Knochen, Sehnen, Fett, Haare und Hufe. Aus den
Knochen wurde vorwiegend Leim hergestellt. Den Abschluss des ersten Teils
bildet eine personengeschichtliche Zusammenstellung von 26 Scharfrichtern
mit ihren Angehörigen und ihrem Wirkungskreis vom 16. bis 19. Jahrhundert.
Der zweite Teil handelt von den Abdeckern und Knechten, die bei geringer
Entlöhnung die schmutzigsten und unehrenhaftesten Tätigkeiten verrichten
mussten. Sie waren auch viel auf Wanderschaft, wobei ihr Quartier bei den
Scharfrichtern meist im Pferdestall, der Scheune oder auf dem Heuboden war.
Nur selten war eine kleine Kammer vorgesehen.
Zur Ermittlung der Fakten von Scharfrichterknechten dienen praktisch als einzige
Quelle die Kirchenbücher. Trotz Ächtung im öffentlichen Leben
sind ihre Trauungen, Taufen und Beerdigungen in den Kirchenbüchern verzeichnet.
Als Paten standen meist eine grössere Anzahl von Scharfrichtern und Angehörigen
als nötig und vorgesehen zur Verfügung, um mit der Patenschaft den
sehr ärmlichen Knechten Hilfe und Unterstützung zu geben.
Als rechtliche Zurücksetzung, soziale Distanzierung und allgemeine Verachtung
eines Berufsstandes galt die „Unehrlichkeit“. Als Mitglieder einer
unehrlichen Berufsgattung zählten eben auch die Abdecker und Scharfrichterknechte.
Eine Ehrlichsprechung blieb ihnen auch in einem sich aufgeklärt gebenden
Preussen lange vorenthalten. Erst im 19. Jahrhundert wurde die bürgerliche
Ehre dieser Personengruppe hergestellt.
Als Verbinder wurden die angehenden Scharfrichter, ein Mittelding zwischen
Lehrling und Geselle bezeichnet.
Als Abschluss des zweiten Teils dieses Beitrages wird eine, wenn auch lückenhafte
Liste der Scharfrichterknechte mit ihren Angehörigen und dem zugehörigen
Scharfrichter aufgeführt.
nach oben
Auf den Seiten 183 – 186 von
Genealogists’ Magazine,
Volume 28, Nr.5, März 2005 schneidet Dr. Geoff Swinfield ein heute
viel diskutiertes Thema an: „DNA -Tests und Familiengeschichte“.
Der Autor stellt sich die Frage was ein Genealoge mit einem DNA –Test
an Genauigkeit oder Klarheit gewinnen kann. Einleitend versucht er darzustellen
wie bisher mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln die einzelnen Personen
in einem Stammbaum platziert und Zweifel innerhalb der Ahnenlinie eliminiert
werden können. Er meint sodann, dass heute viele Familienhistoriker auf
einen DNA-Test abstützen würden um den Forschungsprozess bei einem
Stammbaum abzusichern.
Im Folgenden erklärt der Autor was DNA, der genetische Code und Chromosomen
bei der Entwicklung des Menschen und der Vererbung für eine Rolle spielen.
Auch auf die Mitochondrien-DNA, die nur von den Müttern vererbt wird,
geht der Autor ein. Er verweist dabei auch auf den Genetiker Brian Sykes,
der in europäischen Frauen nur 7 verschiedene Mitochondrien-DNA gefunden
hatte. (Buch „Die sieben Töchter Evas“ von Brian Sykes, rezensiert
von Herrn Balmer im Mitteilungsblatt Nr. 70, Seiten 69 – 74) Im Folgenden
versucht der Verfasser an verschiedenen Beispielen aufzuzeigen, was die DNA
und Mitochondrien-DNA bei genealogischen Untersuchungen leisten kann oder
könnte. Unter anderem werden auch die Untersuchungen an den Romanows,
der letzten Zarenfamilie Russlands erwähnt.
nach oben

Ein
interessanter Artikel über „Datum und Kalender“ findet sich
auf den Seiten 60 bis 62 im Heft
2/2005 Familienforschung
in Mitteldeutschland von Klaus Judel. Der Autor weist einleitend daraufhin,
dass bei Daten die mehrere Jahrhunderte zurückliegen, Ungewissheiten vorhanden
sind, da der Kalender einige Male angepasst werden musste.
Die alten Kulturen der Inder, Babylonier, Ägypter, Inkas und Mayas haben
versucht durch Beobachtung von Sonne Mond und Sternen den Tages- und Jahreslauf
zu erfassen und sich dabei auf die Mondphasen geeinigt, wobei bereits ein
Fehler von mehr als einem halben Tag pro Monat in Kauf genommen wurde. Die
Ägypter sind deshalb bereits 2750 Jahre vor Christus zur Sonne als Zeitgeber
übergegangen. Sie haben schon damals das Jahr in 12 Monate zu 30 und
31 Tagen und gleichzeitig in 52 Wochen zu 7 Tagen à 24 Stunden eingeteilt.
In Europa rechnete man in der Zeit vor Christi Geburt noch mit dem Mondkalender.
Erst als Julius Cäsar Ägypten eroberte und dabei den Gelehrten Acoreus
kennen lernte, wurde im Jahre 46 der Sonnenkalender mit den von Acoreus angeregten
Ergänzungen (Schaltjahr) eingeführt. Dieser Kalender wird heute
als der Julianische Kalender bezeichnet, der bis zum Jahre 1582 n. Chr. galt.
Im Laufe der Jahre wiesen die Gelehrten des Vatikans daraufhin, dass zwischen
dem Julianischen und dem realen Sonnenjahr eine Abweichung bestand, die zwar
sehr klein, sich aber seit Cäsars Einführung auf 10 Tage summiert
hatte. Papst Gregor XIII verfügte mit der Bulle „Inter gravissima“,
dass am 4. Oktober 1582 ganze 10 Tage übersprungen wurden. Da viele Protestanten
nichts mit einem päpstlichen Kalender zu tun haben wollten, kam es dazu,
dass z.B. 1584 zweimal Ostern gefeiert wurde. Die Katholiken feierten am 1.
April, die Protestanten erst am 19. April. Es dauerte noch rund 200 Jahre
bis der gregorianische Kalender auch in den letzten evangelischen Ländern
anerkannt wurde. Dies und einiges mehr wird in diesem Beitrag von Klaus Judel
detailliert ausgeführt.
nach oben
Die
Heimatkunde aus dem Seetal, das Publikationsorgan
der Historischen Vereinigung Seetal und Umgebung, berichtet in ihrem 78. Jahrgang
2005 auf den Seiten 5 – 25 über Brunnen und Wasser in Seengen. In
diesem Beitrag ist der Abschnitt über die Herstellung der Tünkel (Dünkel,
Tüchel oder Teuchel), das heisst die hölzernen Wasserleitungen besonders
interessant.
Die Seiten 27 – 40 sind Augustin Keller, 1805-1883, dem einflussreichen
Aargauer Politiker des 19. Jahrhunderts gewidmet, wobei in erster Linie sein
dichterisches Werk gewürdigt wird.
nach oben
Kompass
des Kraichgaus, 1/2005. Auf den Seiten 4 – 6 resümiert Simon
Gajer einen Vortrag von Wilhelm Gremmelmeier über Familienwappen mit dem
Titel „Erste Zeichen zeigten Feind“. Nach einer ausführlichen
Beschreibung der Entstehung von Familienwappen wird erklärt, dass jedermann
ein Familienwappen zeichnen und registrieren lassen kann und selbstverständlich
wie man dabei vorzugehen hat.
Im gleichen Heft wird auf den Seiten 21 – 22 unter dem Titel „Schweizer
auf Ahnensuche“ beschrieben, wie die Eheleute Eigenmann aus Therwil
ihren ausgewanderten Verwandten aus dem Kraichgau nachgegangen sind.
Auch die
Nummer 2/2005 bringt wie jedes Mal neben
orts- und heimatgeschichtlichen Beiträgen etwas für den genealogisch
interessierten Leser. Auf den Seiten 23/24 unter dem Titel „Detektiv arbeitet
in der Familie“, auf den Seiten 26 – 28 „ürner wandelt
auf den Spuren seiner Ahnen“ sowie auf den Seiten 28/29 „Datenbank
umfasst über 8000 Personen und 3000 Heiraten“ vernimmt der Familienforscher
wie aktiv auf diesem Gebiet im Kraichgau gearbeitet wird.
nach oben

Im
Regio-Familienforscher Nr. 4/2005 weist Hans B. Kälin
unter dem Titel „Ist das Familiennamenbuch der Schweiz zuverlässig?“
auf einige Mängel der dritten und letzten Ausgabe hin. Er stellt zuerst
fest, dass die ausgestorbenen Geschlechter nicht mehr in dieser dritten Auflage
von 1989 enthalten sind. Allerdings ist dieser Umstand inzwischen den meisten
Forschern bekannt, weshalb sie auch die erste Auflage von 1940 angeschafft haben,
die diesen Mangel weniger kennt, obschon ausdrücklich darauf hingewiesen
wird, dass Namen ausgestorbener Familien nicht aufgeführt werden. Der Autor
belegt dann aber vor allem anhand einer Familie Giss, die aus dem Markgräflerland
nach Basel und Zürich kamen, dass nicht alle Einbürgerungsdaten richtig
und vollständig sind.
In der oben erwähnten ersten Auflage waren die Einbürgerungsdaten
noch in einem einfacheren Rahmen angegeben. a = vor 1800; b = im 19. Jh. und
c = seit 1901, sodass alle Giss von Münchenstein, Muttenz, Nusshof, Basel,
Hünenberg und Zürich mit c angegeben sind. Mit der 2. Auflage von
1969 – 1971 sowie der dritten Auflage von 1989 hat man sich möglicherweise
zu viel zugemutet und die Arbeit durch Angabe aller Einbürgerungsdaten
zu sehr kompliziert und damit die Möglichkeit einer Vielzahl von Fehlerquellen
geschaffen. Ab Auflage 2 sind Einbürgerungen von Giss in Basel 1917,
1920 und 1931 aus Deutschland und 1929 aus Österreich vermerkt. Hier
wurde offensichtlich eine Einbürgerung aus dem Jahre 1922 übersehen.
Wenn man weiss wie mühsam und schleppend die Daten von 1959 bis 1966
aus den vielen einzelnen Zivilstandsämtern beigebracht und teilweise
durch dringliche Mahnschreiben eingefordert werden mussten, sollte man sich
eigentlich nicht wundern, dass ab und zu solche Fehler aufgetreten sind.
Wer sich im Übrigen näher über die Entstehungsgeschichte des
Familiennamenbuches der Schweiz orientieren möchte, findet in unserem
Mitteilungsblatt Nr. 70/2002 einen diesbezüglichen Beitrag von René
Krähenbühl unter dem Titel Fährtensuche (7) auf den Seiten
22ff.
nach oben

In
der
Schweizerischen Zeitschrift für Geschichte, Nr.
3/2005 wird auf Seite 354ff, unter der Rubrik Besprechungen, das Buch
„
Die Familie von Wattenwyl“ des
Autors Hans Braun von Thomas Graffenried rezensiert.
Die 1998 in Auftrag gegebene, illustrierte Familiengeschichte wird parallel
sowohl in deutsch wie auch in französisch erzählt. Das 356 Seiten
starke und mit 417 Abbildungen versehene Buch ist in vier Teile gegliedert.
1. Der mittelalterliche Teil beginnt mit dem Aufstieg des Geschlechtes im 14.
und 15. Jh. und belegt den Namen Wattenwyl mit dem Kyburger Urbar von 1260.
Wattenwyl bedeutet Gehöft am Wasser und verweist auf den gleichnamigen
Ort an der Gürbe. Dieser Teil schliesst mit Johann (1541-1604). Dieser
führte den Feldzug an den Genfersee, wo Bern und Savoyen um das Chablais,
das Pays de Gex und das calvinistische Genf stritten.
2. Der zweite Teil umfasst die Zeit von 1600 bis 1798 mit 10 Magistratengenerationen
und Solddiensten für Frankreich und Holland, bei denen 91 Söhne der
Wattenwyl Fremdendienst leisteten.
3. Der dritte Teil zeigt die Neuorientierung mit der Mediationsverfassung bis
ca 1934, in der sich die Familie sowohl in der Politik wie im schweizerischen
Offizierskorps, aber auch im Bankenwesen und in gemeinnützigen Tätigkeiten
engagierte.
4. Der vierte Teil beschäftigt sich mit der Familienforschung. Der früher
angenommene Ursprung des Geschlechtes von den Welfen gilt heute als Legende.
Im 20. Jahrhundert bemühten sich die Familienmitglieder um biographische
und genealogische Forschungen, die von einer Historikerkommission begleitet
wurde. Der Autor verweist mit seinen Personenangaben auf die vor Jahrzehnten
gedruckte Familiengenealogie, ohne die der Leser Mühe hat, die Personen
ordnen zu können.
nach oben

In
der
Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde, Heft
2/2005 stellten auf den Seiten 63 bis 71 die Autoren Hans G. und Erika
Trüper die Frage: „Wie zuverlässig sind Kirchenbücher als
Quellen für die genealogische Forschung“? Die beiden Autoren sind
dabei ein Ortsfamilienbuch von Neuenkirchen/Unterweser zu erstellen. Sie sind
der Meinung, dass die Führung von Tauf-, Heirats- und Begräbnisregistern
nur eine Massnahme der Pastoren gewesen sei, um die für diese Amtshandlungen
bezahlten Gebühren zu verzeichnen. Erst im 17. und 18. Jahrhundert sei
auf Anweisung von oben eine Vereinheitlichung der Register erfolgt und gleichzeitig
verlangt worden, diese jährlich einzureichen.
Eine kritische Untersuchung der Eintragungen in die Tauf-, Heirats- und Sterberegister
lassen vermuten, dass diese schubweise und nicht kontinuierlich geführt
wurden. Sehr wahrscheinlich von Notizzetteln oder aus dem Gedächtnis,
nachdem mehrere Amtshandlungen stattgefunden hatten.
Detailliert werden Verwechslungen und Fehler erläutert. Da in dieser
Gegend offensichtlich nicht nur Kirchenbücher sondern auch Nebenkirchenbücher
(Abschriften) existierten, war es möglich durch Vergleich derselben die
Ungereimtheiten auszumerzen.
Da es für die Niederdeutsche Sprache nie eine verbindliche Rechtschreibung
gab, ist es nicht verwunderlich, dass Familiennamen sehr variantenreich geschrieben
wurden. Meier – Meyer – Mayer ist da nur ein sehr bescheidenes Beispiel.
Am Schluss werden noch einige Tipps gegeben, wie vermutete Unstimmigkeiten richtig
gestellt werden können.
In der gleichen Zeitschrift gibt Wilhelm Kranz auf
den Seiten 76 und 77 seines Beitrages „Vom Umgang mit dem Kalender“
nützliche Hinweise. Es geht in diesem Artikel nicht um die „normalen“
Datumsbezeichnungen, auch nicht um die etwas weniger gebräuchlichen 7bris
als September, 8bris als Oktober etc. Der Autor befasst sich vor allem mit den
etwas ungewohnteren Namen für Sonn- und Feiertage. Wer weiss schon, dass
der Sonntag zwischen Neujahr und Epiphanias (Heilige Drei Könige) Domini
post Circumcisio heisst? Es folgen darauf erster bis sechster Sonntag nach Epiphanis.
Danach haben die Sonntage ihre eigenen Namen wie Circumderunt (oder Septugesima),
Exurge (oder Sexagesima), esto mihi (oder Quiquagesima), Inocavit (oder Quadragesima),
Reminiscere, Oculi, Letare, Indica und Palmarum. Dann folgt Ostern.
Auf diese Weise führt uns der Autor durch das ganze Jahr und weist auf
besondere Datennamen hin, die ihm bei seiner Forschertätigkeit untergekommen
sind wie Conversio Pauli oder 25. Januar, Purificatio Maria, der zweite Februar,
Matthiastag der 24. Februar und viele mehr.
Zum Abschluss seines Artikels verweist der Autor auf das Taschenbuch der Zeitrechnung
von H. Grotefend, für diejenigen die noch mehr wissen wollen.
In der
Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde,
Heft 3/2005 hat Heinrich Porth auf den Seiten 100 bis 111 unter dem Titel
„Wer arm war, musste früh sterben“ die Sozialgeschichte des
Kirchspiels Elstorf von 1627 bis 1875 gründlich unter die Lupe genommen.
In diesem Zeitraum sammelte der Autor Angaben von über 20'000 Personen
oder etwas mehr als 5100 Familien. Die Ergebnisse hat er kommentiert, zahlenmässig
belegt und in Grafiken festgehalten. Seine Untersuchungen hat er wie folgt gegliedert:
· Die sozialen Schichten
· Vitalität und Sozialstatus
· Das Heiratsalter
· Die Geburten – Anzahl – Ende der Geburtstätigkeit
· Die Kindersterblichkeit
· Das Sterbealter
· Mehrfachehen – Anzahl - Geburten
· Die Auswirkung auf die Entwicklung der Bevölkerung.
Speziell interessieren dürften seine Angaben zum Heiratsalter, die diametral
den Aussagen von Josef Heinzelmann im Archiv für Familiengeschichtsforschung
gegenüberstehen. Er gibt an, dass Handwerker und Kleinbauern stets mit
etwa 29 Jahren und Frauen mit 26 Jahren geheiratet haben, wobei das Heiratsalter
je nach Sozialstatus und Zeitraum etwas tiefer sein konnten.
In der gleichen Zeitschrift berichtet Peter Ramsauer auf den Seiten 120 bis
124 unter dem Titel „Der Pädagoge Ramsauer“ aus einer neu
erschienenen Biographie, die sich mit der vom Verfasser erstellten (im Buch
nicht enthaltenen) Ahnenliste befassen.
Die erste Passage ist seinem Urgrossvater Johannes Ramsauer (1790 –
1848) gewidmet, der als jüngstes von 11 Kindern in Herisau geboren wurde.
Er schildert in seinem Beitrag den Hauptort des Kantons Appenzell Ausserrhoden
mit seiner Umgebung und wie sich die Menschen dort beschäftigen und ernähren.
Er erwähnt auch, dass der Ursprung des Familiennamens nicht weit vom
Ortskern entfernt liege, da sich in der Nähe der Ramsenberg erhebe, an
seinem Fusse der Weiler Ramsen liege und auf seiner Kuppe die Ramsenburg.
Die Linie der direkten väterlichen Linie des Johannes ist in den Kirchenbüchern
durch 8 Generationen bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts zu verfolgen. Der
Name Ramsauer ist seit 1380 in der Gemeinde bezeugt und einer der häufigsten
Namen des Ortes.
Etwas übergangslos wird die zweite Passage über Wilhelmine Ramsauer,
geborene Schulthess (1795 –1864), vermutlich seine Urgrossmutter, angehängt.
Sie stammt aus einer seit dem 15. Jahrhundert regimentsfähigen Familie
der Stadt Zürich. Ihr Vater war Diaconus am St. Peter und wurde Nachfolger
des berühmten Johann Kaspar Lavater. Es ist daher nicht zu verwundern,
dass der Autor nicht darum herum kam die vielen bedeutenden Namen der Stammtafel
Schulthess zu präsentieren, wie den Bürgermeister Samuel Hirzel,
den reichen Apotheker Hans Ulrich Wolf, den Glasmaler und Typograph Jost Murer,
den Maler Hans Leu und Professor Collinus, ein Freund Zwinglis. Auch der Ritter
Manesse gehörte zu den frühesten Vorfahren.
Der Urenkel des ausgewanderten Johannes Ramsauer hat mit seinem Beitrag interessante
Reminiszenzen aus zwei Teilen der Schweiz zusammen getragen.
Der Beitrag von Joachim Memmert „Fehler in Kirchenbüchern“
aus der
Zeitschrift Niederdeutsche Familienkunde, Heft 4/2005,
Seiten 153-158 ist eine Ergänzung und Bestätigung des Artikels „Wie
zuverlässig sind Kirchenbücher als Quellen für die genealogische
Forschung“ der Autoren H. und G. Trüper in der gleichnamigen Zeitschrift
2/2005. Obwohl der Autor die Verhältnisse von Schleswig-Holstein beschreibt,
dürften die dort wiedergegebenen Gründe auch für Fehler in Kirchenbüchern
bei uns in der Schweiz genau so zutreffen.
Die Führung der Kirchenbücher erfolgte durch die Pastoren, da vor
allem das kirchliche Interesse zur Einführung der Kirchenbücher führte.
Wie bei uns in der Schweiz erfolgte der Wechsel der Registrierung von den Kirchgemeinden
zu den Standesämtern 1875. Gleichwohl führen die Kirchen ihre Bücher
weiter bis heute.
Die heutigen Familienforscher sollten sich bewusst sein, dass es damals nicht
um die Aufstellung von Ahnentafeln, Stammbäumen und Familienchroniken ging,
wenn man sich wegen unvollständigen Angaben beklagt. Die Pastoren beurkundeten
bestimmte Amtshandlungen so weit sie es konnten oder für nötig hielten.
· Ein erster Grund für Fehler war die mündliche Überlieferung.
Bei der Geburt eines Kindes wurde meist ein Bote zum Pfarrhaus geschickt, der
die vollständigen Namen des Kindes, der Eltern und der Paten angeben musste.
Die in Niederdeutsch (Mundart) gegebene Anmeldung wurde dann in Hochdeutsch
aufgeschrieben.
· Ein zweiter Grund für Irrtümer war das vorläufige Aufschreiben
der Daten auf Notizzettel und späteres Übertragen ins Kirchenbuch.
· Wurde ein Kind tot geboren oder starb es ungetauft, wurde das Kind nicht
im Tauf- sondern höchstens im Sterbebuch eingetragen.
· In vielen Gemeinden fehlt oft auch der Name der Mutter, da nach damaliger,
rechtlicher Situation die Ehefrau für unmündig galt und nur der Familienvater
als Vertreter anerkannt wurde. Oft lag die Frau bei der Taufe noch im Kindbett
und war in der Kirche gar nicht anwesend.
Viele der erwähnten Fehler sind unabsichtlich entstanden, anders vielleicht,
bei Taufen unehelicher Kinder, wenn der Vater unbekannt bleiben sollte!
nach oben
Zeitschrift
für Zivilstandswesen Nr. 1/2005, Seiten 2 - 9. Unter dem Titel „Die
Namensrechtsreform läuft wieder an“ berichtet Prof. Dr. Fritz Sturm,
Emeritus der Universität Lausanne über eine neue parlamentarische
Initiative. Vielleicht erinnern Sie sich an die parlamentarischen Diskussionen
über ein neues Namensrecht, die in den Jahren 1999/2001 durch eine Initiative
von Suzette Sandoz ausgelöst worden waren. Wenn nicht, schauen Sie doch
in unseren alten Mitteilungsblättern Nr. 51 auf Seite 51 und Nr. 62 auf
Seite 17 nach. Wir haben damals versucht mit Briefen an die zuständige
Frau Bundesrätin Ruth Metzler, die Rechtskommission und den Ständeratspräsidenten
unseren Standpunkt klar zu legen. Auch in den vier grössten Tageszeitungen
der Schweiz haben wir in Leserbriefen die Probleme der Familienforschung bei
Annahme des neuen Namenrechtes zu erklären versucht. Nach einer ersten
Annahme durch den Nationalrat und einer Ablehnung durch den Ständerat wurde
die Vorlage am 22.06.2001 in einer Schlussabstimmung abgelehnt. Nun beginnt
also das Ganze von vorne! Schon damals sahen wir keine Probleme, wenn die Ehegatten
ihre Namen behalten wollten. Die Schwierigkeiten beginnen erst dann, wenn entschieden
werden soll ob die Kinder den Namen des Vaters oder der Mutter tragen sollen.
Prof. Sturm lässt nun in seinem Aufsatz das ehemalige Geschehen in allen
Details Revue passieren und versucht für die neue Initiative eine Prognose
zu machen.
In der
Zeitschrift für Zivilstandswesen, Nr. 3/2005
wird auf Seite 80 die Auslandschweizerstatistik 2004 veröffentlicht. Ende
Dezember 2004 lebten 623’057 Schweizer im Ausland. 71% davon sind Doppelbürger.
Die Mehrzahl davon lebt in der europäischen Union, nämlich 377'383
oder ca. 60%. (F = 166'199; D = 70’455; I = 45’442; GB = 26’617;
E = 21’532 und A 012’980).
Ausserhalb Europas leben 71'419 Schweizer in den USA; 35'776 in Kanada; 20'765
in Australien; 14'784 in Argentinien; 13'512 in Brasilien; 11'149 in Israel
und 8805 in Südafrika.
In der
Zeitschrift für Zivilstandswesen Nr. 6/2005,
vom Juni 2005 berichtet Martin Jäger, Chef des Eidgenössischen Amtes
für Zivilstandswesen, auf den Seiten 175 bis 180 über Tätigkeiten
der Eidgenössischen Kommission für Zivilstandsfragen und des Eidgenössischen
Amtes für Zivilstandswesen. Sowohl in der Einleitung wie auch in seinem
Bericht nimmt Infostar einen grossen Raum ein. Infostar sei ein in Tausenden
von Einzelschritten neu entwickeltes System und als Menschenwerk weise es verständlicherweise
Unzulänglichkeiten und Fehler auf, die ihm im Laufe der Jahre noch abgewöhnt
werden müssten! Die irrige Idee, dass Infostar alles selber wisse und tue,
sei bei der Anwendung ebenfalls nicht besonders förderlich.
Am 21. April 2005 waren insgesamt 1'768'622 aktive Personen und 2'528'056
aktive Geschäftsfälle im System erfasst.
In der
Zeitschrift für Zivilstandswesen Nr. 10/2005
stellt auf den Seiten 265 ff Fritz Peter aus Deutschland das deutsche Namenrecht
unter Berücksichtigung der Änderungen von 2005 vor.
Schon die Vielfalt der Namensarten in Deutschland lässt erahnen, dass das
deutsche Namenrecht wesentlich komplizierter sein dürfte als das schweizerische.
Es werden Familienname, Geburtsname, Ehename, Doppelname, Begleitname und Adelsname
definiert.
· Bis zum 1. Juli 1958 erhielten die Frau und die ehelichen Kinder
den Familiennamen des Vaters.
· Vom 1. Juli 1958 bis 1. Juli 76 wurde die Wahl eines Ehenamens eingeführt.
Aber nur ein Geburtsname konnte zum Ehenamen werden.
· Seit dem 12. Februar 2005 kann der aktuelle Familiennamen und der
Geburtsnamen zum Ehenamen gewählt werden. Dieser ist nicht widerrufbar.
Im restlichen Beitrag werden die verschiedenen Möglichkeiten aufgelistet
und diese diskutiert, insbesondere auch für die Kinder.
In der gleichnamigen Zeitschrift
Nr. 11/2005 nimmt
Albert Conrad unter dem Titel „Ach du (h)eiliger Familienname“ einen
neuen Anlauf der Namenrechtsreform aufs Korn. In humoristischer Art und Weise!
Mit dem Notruf „Liebe Sankt Helvetia hilf“, möchte er das neue
Namensrecht unter die Schutzpatronatschaft der Gotte Sankt Helvetia stellen.
Er wundert sich über die starke Minderheit, die alle möglichen und
noch häufiger unmöglichen Varianten des Namens nach der Heirat fordert,
besonders aber was da bei Anerkennung und Geburten gefordert wird. Er meint:
„Liebe Sankt Helvetia“, du hast geholfen, als du vor wenigen Jahren
das geplante Namensrecht im Parlament scheitern liessest, obschon Sankt Justizius
darüber alles andere als begeistert war. Hilf doch auch diesmal. In Deutschland
hat Sankt Justizius die Oberhand und freut sich teuflisch über die komplizierten
Regelungen.
nach oben