Zeitschriftenrundschau
In diesem Teil des Archivs sind Hinweise aus verschiedenen Zeitschriften enthalten.
Hier wird weniger auf das eigentliche Werk, als vielmehr auf dessen Inhalt
aufmerksam gemacht.
2000 •
2001
•
2002 •
2003
•
2004 •
2005
•
Ahnenforschung, auf den Spuren der Vorfahren
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Archiv für Familiengeschichtsforschung
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Bulletin der Schweizerischen Gesellschaft
für Hugenottengeschichte
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Bulletin der Walliser Vereinigung für Familienforschung
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Bulletin du Cercle Généalogique d’Alsace
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Computergenealogie
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Familie und Geschichte
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Familienforschung in Mitteldeutschland
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Genealogie
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Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Bern
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Gesellschaft für Familienforschung in Franken
e.V
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Hessischen Familienkunde
•
Hugenotten
•
Kompass des Kraichgaus
•
Mitteilungen der Westdeutschen Gesellschaft
für Familienkunde
•
Pfälzisch-Rheinischen Familienkunde
•
Regio Familienforscher
•
Saarländische Familienkunde
•
Schweizer Archiv für Heraldik
•
Zeitschrift für Jüdische Familienforschung
•
Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde
•
Zeitschrift für Zivilstandswesen
Ahnenforschung, auf den Spuren der Vorfahren, Ausgabe 1.
Diese 136 seitige Broschüre wird neu vom Verein für Computergenealogie heraus
gegeben, der bisher für die vier mal jährlich erscheinende Computergenealogie,
das Magazin für Familienforschung verantwortlich zeichnete. Die sehr reichhaltige
Broschüre soll ein Ratgeber für Anfänger und Fortgeschrittene sein. Als erste
grobe Einteilung werden Grundlagen der Familienforschung, Einsatz von Software
in der Genealogie, Internet und
www.genealogie-shop.de
unterschieden. Obschon die Quellen, die Amtsakten, der Datenschutz, Namenvorbereitungskarten
und Anschriften genealogischer Vereine nur auf Deutschland ausgerichtet sind,
bleiben genügend Themen von denen auch Schweizer profitieren können. Zum Beispiel:
Darstellung von Familiendaten
Lesen alter Schriften
Daten und Dokumente archivieren
DNA-Genealogie
Literaturrecherchen
Auswahl von Software Programmen
GEDCOM
Genealogie im Internet.
Dem Heft ist eine CD mit 26 Ahnenforschungsprogrammen, Hilfsprogrammen, Graphikprogrammen
und weiteren Informationen beigegeben. Ein wirklich interessantes Heft, das
für 9,80 Euro beim Genealogie Service GmbH bezogen werden kann.
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Archiv
für Familiengeschichtsforschung, Heft 1/2004. In dieser Zeitschrift
greift Felix Gundacker auf Seite 53 ein zur Zeit sehr interessantes Thema
auf, nämlich die väterlichen Vorfahren von Senator Forbes Kerry,
dem Herausforderer von Präsident W. Bush bei den nächsten Präsidentschaftswahlen.
Der Autor bekam von einem bekannten Nachrichtenmagazin der USA, vom Boston
Globe den Auftrag zu überprüfen, ob Friedrich Kohn, der Grossvater
John Kerrys in Bennisch als Jude zur Welt kam und später konvertierte.
Dieser Auftrag entwickelte sich als spannende Forschung, weil es sich um den
Aufstieg einer angesehenen Grossfamilie der früheren Donaumonarchie handelt,
die jäh durch Antisemitismus, die Nationalsozialisten und den Holocaust
beendet wurde.
Der Grossvater von John Kerry, Fritz Kohn, Gesellschafter und Prokurist einer
grossen Schuhfabrik, wurde in Bennisch, einer kleinen mährischen Stadt
mit damals (1880) 4200 Einwohnern geboren und trotz seiner jüdischen
Herkunft im katholischen Taufbuch eingetragen, da es in Bennisch keine eigene
jüdische Gemeinde gab. 1901 wurde das Ansuchen um Änderung des Zunamens
Kohn in Kerry bewilligt. Der Grossvater wanderte 1905 in die USA aus, wo am
28. Juli 1915 das dritte Kind der Familie, Richard, der Vater von John Kerry
geboren wurde. Auch die weitere Verwandtschaft und Geschichte der Kohn-Familie
wird in diesem Artikel skizziert.
Im
Archiv für Familiengeschichtsforschung, Heft Nr.
2/2004 berichtet Hans-Hermann Goebel auf den Seiten 96 – 102
über „Erfolgreiche Anwendung der DNA Genealogie zur Klärung
der Frage: Hat der Goebel Stamm der Tiegelmacher und Glasmacher den gleichen
Ur-vater?“ Durch vergleichende Gen-Analyse (DNA) je eines zeitgenössischen
Nachfahren der Laubacher Goebel (Glasmacher) und der Grossalmeroder Goebel
(Tiegelmacher) wurde über 40 Generationen der Nachweis erbracht, dass
die beiden Goebel Linien einen gemeinsamen Ur-vater haben, der zwischen 1350
und 1410 gelebt haben dürfte. Der Autor versucht die nicht immer ganz
leicht verständlichen Zusammenhänge und Fachbegriffe zu erklären
und teilt das Ergebnis der Untersuchung mit dem auszugsweise wiedergegebenen
Brief von Herrn Dr. Schmidt (Gen by Gen) mit.
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Bulletin der Schweizerischen Gesellschaft für Hugenottengeschichte
Nr. 25/2004. Auf den Seiten 31 – 42 wird ein Vortrag von Frau Prof.
Dr. Barbara Drölemeyer vom Max Planck Institut für Rechtsgeschichte in Franfurt
am Main wiedergegeben, der anlässlich der Generalversammlung vom 11.10.2003
in Oberdiessbach gehalten wurde. Der Vortrag mit dem Titel „Rechtliche Rahmenbedingungen
der Hugenottenaufnahme in deutschen Territorien“ ist in 6 Kapitel aufgeteilt.
I Zahlenschätzungen
II Die Privilegien Form und Funktion
III Umsetzung in die Rechtspraxis
IV Dauer der Sonderstellung
V Aufnahme französisch-reformierter Flüchtlinge ohne Gewährleistung rechtlicher
Sonderstellung
VI Einzelne Aufnahmeländer
Da sich der Vortrag nur auf die Hugenottenaufnahme in Deutschland bezieht,
ist vor allem Kapitel I von allgemeinem Interesse. Bei diesen Zahlenschätzungen
wird davon ausgegangen, dass es um 1670 ca 900'000 französisch Reformierte
gab, wovon im Zuge der Glaubensverfolgung um 1700 ca 200'000 ihre Heimat verliessen
und zwischen 1680 –1730 um 38'000 bis 44'000 Réfugiés in Deutschland unterkamen.
Diese Zahlen ergänzen und bestätigen die Angaben des Beitrages von Yves Krummenacher
im „Tagebuch des Emder Schulmeisters Jean Migault. (
Hugenotten
4/2004).
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Bulletin
Nr. 14/2004 der Walliser Vereinigung für Familienforschung. Association
valaisanne d’études généalogiques. Wie seine Vorgänger
ist auch dieses Bulletin ein zweisprachiges Heft. Neben den französisch
sprachigen Artikeln über die Familie Couchepin von Martigny und dem praktisch
das gesamte Bulletin füllenden Beitrag über die Memoiren des Arztes
Louis Ludes (Luder), sind vor allem die beiden deutschsprachigen Artikel über
„Die Auswanderung einiger Walliser Familien nach Spanien 1767“
Seiten 28 – 34 und „Familienforschung bei nicht sesshaften Familien“,
Seiten 114 – 117, beide von Norbert Pfaffen, erwähnenswert.
Andalusien in Spanien als Auswanderungsziel dürfte den meisten weniger
bekannt sein als das Elsass, die Banate, der Kraichgau, die Pfalz oder die
USA. Unter dem spanischen König Karl III warb 1767 der bayerische Abenteurer
und Söldnerführer Thürriegel für die Besiedlung der Sierra
Morena im nördlichen Andalusien. Neben den 17 Versprechungen Thürriegels
werden auch einzelne Familien mit Herkunft und näherem Umfeld erwähnt.
Als weiteres Thema griff Norbert Pfaffen die Familienforschung nicht sesshafter
Familien auf. Kein einfaches Problem, das meist nur durch Protokolle von Polizeiverhören
etwas erhellt werden kann. Ein ähnliches Thema wurde übrigens von
Prof. Dr. Gerhard Fritz am deutschen Genealogentag 2004 in Leonberg mit dem
Titel „Jaunerdynastien, Abstammungsverhältnisse devianter und krimineller
Personenkreise aus Kriminalakten“ vorgetragen.
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Bulletin
du Cercle Généalogique d’Alsace 2004/1, No 145. Den Einen oder Anderen
dürfte der Beitrag auf Seite 33 von Francis Bijon und Chr. Wolff über „Relations
helvéto-alsaciennes et Schweitzer Einwanderer aus dem Simmenthal ... in Bischweiler“
interessieren. In diesem Beitrag geht es um das Rätsel, ob es einen oder zwei
Caspar Hauswirth in Bouxwiller oder Bischwiller aus Saanen gegeben habe, da
zwei Ehefrauen genannt werden. Einmal Elisabeth Gander (wobei kein Heiratsdatum
bekannt ist) und eine Bärbly (Barbara) Haldi. Es stellt sich die Frage, ob
es sich beide Male um den gleichen Caspar Hauswirth oder um zwei Namensvettern
gehandelt habe.
Chr. Wolff kommt nach Prüfung des Inventars des am 11.12. 1713 verstorbenen
Caspar Hauswirth zur Ansicht, dass zwei verschiedene Zeitgenossen dieses Namens
gelebt haben müssen, da die vorher erwähnten Kinder Marie und Caspar nicht
unter seinen Erben genannt werden.
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Computergenealogie
3/2004. Unter dem Titel „Die Schätze heben, das dezentrale Kirchenbuch“
beschreibt Birgitt Wendt auf den Seiten 6 und 7 wie die von den Mormonen verfilmten
Kirchenbücher oder andere interessante Dokumente bestellt und in einer der
Genealogie-Forschungsstellen gelesen werden können. Im Internet findet man
eine Auflistung aller Forschungsstellen unter
http://www.familysearch.org/Eng/Library/FHC/frameset_fhc.asp.
Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage gibt seit einiger Zeit
Daten auch in Form von CD-ROMS heraus.
Als Hintergrundwissen wird in diesem Aufsatz in Form eines Kästchens angeführt
„Warum die Mormonen nach ihren Vorfahren forschen“.
Auf den Seiten 26 bis 29 berichtet ebenfalls Birgitt Wendt wie “Eine genealogische
Enzyklopädie entsteht“. Am genealogy.net-Wiki kann jeder Familienforscher
mitschreiben und sein Wissen der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Auf
http://de.wikipedia.org/wiki/Wiki
kann nachgelesen werden was ein Wiki ist und welche Vorteile es bietet. „Wikis“
sind im World Wide Web verfügbare Seitensammlungen, die von den Benützern
nicht nur nachgelesen, sondern auch online geändert werden können. Dies ermöglicht
auch Computer Laien mit wenig Lern- und Schreibaufwand an diesem System teilzuhaben.
Im genealogy-net-Wiki braucht man dafür allerdings zum Schreiben eine Benutzererkennung.
In der Versionsgeschichte jedes Artikels kann man nachvollziehen und vergleichen,
wer wann was hinzugefügt und verändert hat. Und man kann jederzeit einen alten
Zustand wieder herstellen. Im Folgenden wird aufgezeigt was das Wiki bietet
und wie man es benutzt.
Computergenealogie 4/2004. Auf Seite 7 gibt Günter
Junkers unter dem Titel „Bürgerort und Heimatschein“ mit dem Untertitel „Ein
Blick über den Zaun: Die Schweiz und ihre genealogischen Besonderheiten des
Schweizer Bürgerrechts“ einen Abriss über die speziellen Verhältnisse in der
Schweiz. Vorgängig erwähnt er die Webseiten von Wolf Seelentag, die auch ausgezeichnete
Informationen über die Geographie, Kantone und Orte in 4 Sprachen liefern.
Kurz skizziert er danach die SGFF und fünfzehn weitere regionale oder spezialisierte
genealogische Organisationen.
Auf den Seiten 27 – 29 wird der 56. Deutsche Genealogentag in Leonberg von
Günter Junkers und Klaus Vahlbruch ausführlich beschrieben und dokumentiert.
Auch die Schweiz (SGFF) wird dabei in einem Satz kurz erwähnt.
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In
Familie und Geschichte, Heft 3/2004 greift der Autor
Wolfgang Lorenz auf den Seiten 103 –107 ein Thema auf, das eigentlich
jeden Verfasser von Familienchroniken und Familiengeschichten interessieren
müsste. Unter dem Titel „Hanns Berger und seine Lebensbilder“
wird an einen längst gehaltenen Vortrag „Lebensbilder meiner Vorfahren“
von Hanns Berger erinnert. Darin warf dieser das Problem auf: Wie weit darf,
soll oder muss der Forscher in der Interpretation seiner gesammelten Daten
gehen, um aus einer mehr oder weniger trockenen Datensammlung ein Lebensbild
zu gestalten, das auch nicht besonders interessierte Familienglieder zu fesseln
vermag. Der Verfasser muss sich in die Geschichte der entsprechenden Zeit,
Gegend und Landschaft hineindenken können. Hanns Berger hat dieses Ziel
durch die Suche nach aussergewöhnlichen Quellen und der Interpretation
dieser Quellen offensichtlich meisterhaft erreicht. Der Autor führt zum
Schluss drei solcher Lebensbilder von erzbergischen Vorfahren Bergers als
Beispiele an.
In der gleichen Zeitschrift, Heft 3/2004 findet sich auf den Seiten 129 –
139 der Beitrag von Volkmar Weiss, Wikipedia: Genealogie. In seiner Einführung
erklärt der Verfasser, dass Wikipedia ein mehrsprachiges Internet Lexikon
ist, an dem jeder mitarbeiten könne, der die entsprechenden Sachkenntnisse
besitze. Der von ihm verfasste Text ist zu finden unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Genealogie.
Ursprünglich war der Text für ein Lexikon der Genealogie vorgesehen,
das 1989 hätte gedruckt werden sollen, aber nie erschienen ist.
Der Text gliedert sich in:
Genealogie
Gegenstand der Genealogie
Forschungsmethoden
Geschichte der Genealogie
Organisationsformen
Quellen
Archive
Wissenschaftliche Arbeitsweise und Bedeutung
Heimatgeschichte und Genealogie
Die Gestaltung der alphabetischen Register
Sicherstellung genealogischer Ergebnisse
In einem Anhang wird auch auf Literatur, Weblinks, Software und Datenbanken
hingewiesen.
Familie und Geschichte, Heft 4/2004. Mit seinem
Beitrag „Carl Zeiss in Jena und seine verwandtschaftlichen Beziehungen in
Thüringen“ hat Wolfgang Nebe auf den Seiten 145 – 156 Erinnerungen an meine
naturwissenschaftliche Ausbildung wach gerufen. Carl Zeiss, der Hersteller
von Geräten für die naturwissenschaftliche Forschung wie Fernrohre, Mikroskope,
Thermometer und Barometer neben gewöhnlichen Brillen; Ernst Abbe, der vor
allem die wissenschaftliche Berechnung von Mikroskopoptiken ermöglichte und
Otto Schott, der mit neuen Glassorten eine wichtige Voraussetzung zum Bau
optischer Geräte war, sind mir bestens in Erinnerung geblieben. Daneben wird
auch der bekannte Physiker von Fraunhofer erwähnt.
In seinem Beitrag berichtet der Autor über das Geschlecht Zeiss, wobei er
eine Stammtafel mit über 7 Generationen anführt und auch auf das Familienwappen
eingeht. Eine ausführliche Biographie von Carl Zeiss, in der auch seine Mitarbeiter
Abbe und Schott nicht zu kurz kommen, bilden den Hauptteil des Beitrages.
Im Kapitel verwandtschaftliche Beziehungen in Thüringen werden die Beziehungen
von Carl Zeiss über die Familie Hecker und Christiane Vulpius zu Goethe offengelegt.
Durch etwas verwickeltere Verwandtschaftsverhältnisse zeigt der Verfasser
auch eine Beziehung zum Philosophen Friedrich Nietzsche auf.
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Familienforschung
in Mitteldeutschland, Heft 2/2004 Etwas erstaunlich ist die Notiz von
Günther Unger auf Seite 257 über Kirchenbuchausweise der Evangelisch-Lutherischen
Landeskirche Sachsens. In Sachsen ist bei der Evanglisch-Lutherischen Landeskirche
eine Einsichtnahme in die Kirchenbücher nur mit einem Ausweis möglich,
und nur für eine begründete Familienforschung. Diese 4 Jahre gültigen
Ausweise sollen die wertvollen Quellen vor einer übermässigen Frequentierung
schützen. Es sind derzeit ca. 10'000 Ausweise in Umlauf. Infolge einer
starken Zunahme der Gesuche nach Ausweisen wird überlegt wie Anzahl und
Geltungsdauer reduziert werden könnten. Für eine Verfilmung fehlt
vermutlich die finanzielle Unterstützung.
Im gleichen Heft bietet auf den Seiten 277 – 281 ein Beitrag von Thomas
Engelhard über Bader, Barbiere, Wundärzte und Chirurgen und vom
gleichen Verfasser auf den Seiten 282 – 284 über Apotheker einen
interessanten Einblick in die medizinische Heilpraxis des 15. bis 18. Jahrhunderts.
Man unterschied damals die niederen Heilberufe Bader, Barbiere, Stein- und
Bruchschneider, Wundärzte, Starstecher, Hebammen und Apotheker von den
akademisch ausgebildeten Ärzten, die in der Regel als Stadtmedicus die
Medizinalprofession überwachten und reglementierten oder an den Höfen
der Residenzen als Leib- oder Hofmedicus dienten. Den Arzt im heutigen Sinn
gab es nicht. Der Verfasser schildert detailliert die Ausbildung, die Stellung
und das Berufsbild dieser Medizinalberufe
Familienforschung in Mitteldeutschland, Heft 3/2004.
Als Gelegenheitsfund wird auf den Seiten 314 – 316 von Konstantin Hermann
das Gelöbnis einer Leichenwäscherin im Erzgebirge mitgeteilt. Besonders
lesenswert sind die aufgezählten Massnahmen zur Verhinderung des Begrabens
eines Scheintoten. Das schriftliche Gelöbnis illustriert realistisch
und eindrücklich die Lebensumstände Ende des 18. Jahrhunderts und
die nicht immer einfachen Aufgaben einer „Leichenabwöscherin“.
Besondere Massnahmen waren auch vorgesehen falls der Tote an einer ansteckenden
Krankheit wie Blattern, Masern, Scharlach, Ruhr, Fleck- und Faulfieber oder
an Krebsschnöden verstorben war. Man sah auch vor, dass bei Ertrunkenen,
Erfrorenen oder bei gewalttätig Umgekommenen die Obrigkeit rasch verständigt
werden musste.
Familienforschung in Mitteldeutschland, Heft 4/2004.
Auf den Seiten 369/370 stellt Günther Unger, der Vorsitzende der AMF unter
dem Titel „Sicherung von genealogischen Nachlässen“ ein sehr schönes und nachahmenswertes
Beispiel eines Mitgliedes vor. Das Mitglied Konrad Händel (1909 – 2004) hatte
in seinem Testament auch einen Abschnitt „Genealogischer Nachlass“ aufgenommen.
Darin vermachte er der AMF sein gesamtes genealogische Material. Bei Annahme
des Legates vermachte er auch sämtliche Bücher und Schriften zur Familiengeschichte,
neben allgemeiner Literatur zu Genealogie, sächsischer Geschichte, Orts- und
Landeskunde. Zudem setzte er 1'200 Euro für die Reisespesen und den Transport
der Bücher aus. Dass die AMF anschliessend Helfer und Helferinnen zur Erschliessung
der Unterlagen suchte, sei nur am Rande erwähnt.
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Im
Heft
Genealogie 7-8/2004 legt Theo Kiefner auf den
Seiten 209 – 219 „Die Genealogischen Probleme in der Waldenserforschung“
dar. Der Autor machte sich neben anderen Publikationen einen Namen mit der
Reihe „Die Waldenser auf ihrem Weg aus dem Val Cluson durch die Schweiz
nach Deutschland 1532 – 1755“.
Band 1: Reformation und Gegenreformation im Val Cluson 1532 – 1730.
Band 2: Vorübergehend nach Deutschland 1685 – 1698
Band 3: Endgültig nach Deutschland 1698 – 1820/30
Band 4: Die Pfarrer der Waldenserkolonien in Deutschland
In Vorbereitung ist Band 5. Die Ortssippenbücher der deutschen Waldenserkolonien,
zu dem der Autor im abschliessenden Teil eine Übersicht der bereits bestehenden
und noch in Arbeit befindlichen Bücher gibt.
Mit Recht betont der Autor zu Beginn seines Aufsatzes, dass ohne Kenntnis
der Geschichte, Geographie und Religion die Waldenserbewegung nur schwer zu
begreifen ist und versucht daher in seinen beiden ersten Kapiteln einen geschichtlichen
Überblick zu geben. Im Kapitel die Genealogie der Waldenser zeigt er
die Literatur und die Kirchenregister auf, die für eine ernsthafte Forschung
unabdingbar sind. Anschliessend berichtet er wie 1967 vor allem 3000 Waldenser
und Hugenotten über Genf in die Schweiz geflohen sind. Genf war damals
ein Stadtstaat, der sich von Savoyen gelöst hatte, aber noch kein Schweizer
Kanton. Im Frühjahr 1699 mussten die Waldenser und 6000 Hugenotten aus
der Schweiz nach Deutschland weiterziehen. Im weiteren befasst sich der Autor
vor allem mit den Schwierigkeiten durch Lücken und fehlende Anfänge
in Kirchenlisten der neuen Waldensergemeinden in Deutschland. da Viele Waldenser
mussten lange umherziehen, bis sie eine wirkliche Bleibe fanden. Er macht
unter anderem auch darauf aufmerksam, dass die Waldenser oft Vaudois genannt
wurden, obschon sie keine Waadtländer waren und dass ähnlich wie
bei uns in der Schweiz die Frauen ihren Mädchennamen beibehielten.
In einem besonders krassen Fall wird beschrieben wie eine Familie mit dem
Vater Jaques Raviol und der Mutter Catherine Bouquet sowie ihren vier Kindern
erstmals am 24.03.1690 in St. Gallen auftauchte. Als nächsten Aufenthaltsort
einer Madame Bouqet mit drei Kindern registrierte man 1690 und 1691 in Neuchâtel,
vermutlich jetzt Witwe, da der Vater und das vierte Kind in der Zwischenzeit
gestorben waren. Kurze Zeit hielt sie sich 1691 in Zürich, dann von 1692
–95 wieder in Neuchâtel auf. Dann zog sie nach Aigle. Am 25. Mai
1699 fuhr sie von Brugg auf der Aare und dem Rhein nach Basel, von wo sie
nach Gernsheim weiter fuhr. In der niederländischen Unterstützungsliste
findet man dieselbe Frau im Juli 1699 in Arheilgen und 1700 kam sie nach Neuhengstett.
Es ist anzunehmen, dass sehr viel Geduld, Ausdauer und Akribie nötig
sind um solch verschlungene Wege ausfindig zu machen.
Genealogie, Heft 11/12 2004. In diesem Heft findet
sich auf den Seiten 354 – 358 ein sehr ausführlicher Bericht von Mario Seifert
zum 56. Deutschen Genealogentag in Leonberg. Als Organ der Deutschen Arbeitsgemeinschaft
genealogischer Verbände (DAGV) liegt das Schwergewicht selbstverständlich
bei ihren eigenen Veranstaltungen. Über den organisierenden Verein für Familien-
und Wappenkunde in Würtemberg und Baden, die Gegend in der das Treffen stattfand,
sowie die Vorbereitungen und die Teilnehmer ist zu Beginn des Berichtes aber
einiges zu entnehmen. Unter anderem dass sich 720 Teilnehmer einfanden und
an 39 Ständen Informationen angeboten wurden. Die nächsten Deutschen Genealogentage
sind wie folgt vorgesehen:
2005, 57. Deutscher Genealogentag in Hannover
2006, 58. Deutscher Genealogentag in Wien
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Genealogisch-Heraldischen
Gesellschaft Bern, Mitteilungsblatt Nr. 27. Hier gibt Andreas Blatter
auf den Seiten 5 – 11 mit viel Galgenhumor eine Übersicht der Leidensgeschichte
mit dem Berner Staatsarchiv in seinem Beitrag „Eingeschränkte Einsichtnahme
in Kirchenbücher“. In der Vorgeschichte mit Beigeschmack wird die
Begründung der Sparübung des Berner Grossen Rates und die mangelhafte
Orientierung der GHGB kurz skizziert. Ebenso wird dir rechtlich unhaltbare
Auslagerung der Lesegeräte und Mikrofilme an ein genealogisches Zentrum
in Worb erwähnt. Im weiteren werden die Anstrengungen der GHGB beschrieben,
um den Mitgliedern, das Einsehen der Mikrofilme trotzdem zu ermöglichen.
Zum Schluss konnte aber nur noch durch die Einreichung einer Beschwerde gegen
das neue Benutzungsreglement an das Verwaltungsgericht wenigstens ein Aufschub
der restriktiven Regelung bewirkt werden. Besonders beschämend für
das Berner Parlament scheint uns, dass die von drei Grossräten vorgebrachte
dringliche Motion im allgemeinen Geschwätz der übrigen Ratsmitglieder
mangels Interesse unterging. Es war denn auch nicht verwunderlich, dass die
regierungsrätliche Antwort negativ ausfiel. Das von Stadtschreiber K.
Nuspliger offerierte Trostpflaster in Form von digitalisierten Kirchenbüchern
auf CD’s erwies sich am Ende auch als Seifenblase. Scheinbar bleibt
nichts anderes übrig als einen Schlussstrich unter diese leidige Sache
zu ziehen! Leider trotz intensiven Anstrengungen der GHGB.
Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Bern, Mitteilungsblatt
Nr. 28/2004. Auf den Seiten 4 bis 8 resümiert Andreas Blatter
unter dem Titel „Berner Kirchenbücher auf CD-ROM“ was dem
Familienforscher nach den restriktiven Einschränkungen im Berner Staatsarchiv
noch übrig bleibt, nämlich die Kirchenbücher auf CD-ROMS. Die
im Staatsarchiv archivierten Kirchenbücher wurden vom Verleger Rohrbach
nach Pfarrgemeinden ab Mikrofilm eingescannt, anschliessend auf CD’s
gebrannt und werden nun zum Verkauf angeboten! Je nach Grösse der Pfarrei
kosten die CD’s zwischen 150 und 375 Franken. Die Preise der CD’s
für jede einzelne Pfarrgemeinde werden angegeben. Es muss dabei noch
auf zwei Handicaps hingewiesen werden:
1. Die CD’s können nur gelesen, aber nicht ausgedruckt werden.
2. Die Lieferfrist beträgt zur Zeit noch mehrere Wochen.
Die CD-ROMS können bei
www.swissgenealogy.com
bestellt werden. Zu den ohnehin hohen Preisen werden noch 10 Fr. für
Verpackung und Porto verrechnet.
Auf den Seiten 20 – 25 erinnert Konrad Weber in seinem Aufsatz mit dem
Titel „Mittelalterliche Steuern und Abgaben“ daran, dass im Mittelalter
nicht nur der Zehnten als Steuer zu entrichten war. Der Autor versucht die
häufigsten Abgaben im Bernbiet aufzuzählen und zu erklären.
Er nennt des Amtmanns Nutzung für Wildschwein, Reh, Bär und Fisch,
den Bodenzins, den Ehrschatz, den Tagwen, das Acherum, den Futter- Holz- Weid-
Wald- und Stockhaber, das Feuerstättehuhn, das Fasnachtshuhn, das Maulvieh,
die stossenden Bienenschwärme, den Brüggsommer, das Reisgeld, die
Telle, das Ohmgeld, den Böspfennig, die Primizgarbe und den Todfall.
Wie man aus dieser Aufzählung sieht waren Staat und Obrigkeit schon in
früheren Zeiten nicht verlegen bei allen möglichen Gelegenheiten
ihren Anteil zu erhalten.
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Gesellschaft für Familienforschung in Franken e.V,
Mitteilungen Nr. 29/2004. Auf den Seiten 20 – 27 wird der Vortrag
von Annemarie B. Müller über „Die Familienforschung im Landeskirchlichen
Archiv in Nürnberg und Regensburg“ wiedergegeben. Sie werden vielleicht
zu diesem Thema sagen: Was interessieren uns in der Schweiz schon diese beiden
Archive! Vielleicht sind es die allgemeinen Abschnitte über „Die
Aufgaben eines Archivs“ und besonders der sehr ausführliche Abschnitt:
„Welche Bestände des Landeskirchlichen Archivs sind für Familienforscher
interessant?“ Vergleiche zu unseren eigenen Verhältnissen lassen
sich auf Grund von zwei weiteren Kapiteln anstellen: „Wer darf kirchliches
Archivgut einsehen?“ und „welche Gebühren fallen an? Interessant
ist auch zu vernehmen: „ Welchen Service bietet das landeskirchliche
Archiv?“. Eher etwas spöttisch gemeint sind die Dienstleistungen
im Schlussabschnitt: „Was kann das Landeskirchliche Archiv nicht für
Sie tun!“
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In
der
Hessischen Familienkunde, Heft 2/3 – 2004 beschreibt
Peter Düsterdieck auf den Seiten 34/35 die Anfänge der familiengeschichtlichen
Datenbank der DAGV im Internet:
http://famlit.genealogy.net.
In seinem Beitrag schildert er den Werdegang der „Familiengeschichtlichen
Bibliographie“ der DAGV und wie sich diese bemühte eine Fortsetzung mit dem
Bibliotheksprogramm „Allegro“ zu finden. Düsterdieck begann mit der Auswertung
genealogischer Zeitschriften und Monographien, die er als Rezensionen in diesen
Zeitschriften fand. Dazu kamen weitere Quellen. Düsterdieck möchte diese Datenbank
weiter ausbauen und sucht Mitarbeiter, die einzelne Zeitschriften durchsuchen
und bearbeiten. Er gibt auch eine Liste der von ihm im Zeitraum von 1963 –
70 erfassten Zeitschriften an, worunter auch „Der Schweizer Familienforscher“
zu finden ist. Bei der Benutzung der Datenbank kann nach
1. Autoren
2. bekannten Titeln
3. Schlag- und Stichwörtern
gesucht werden. Ein Vorhaben das übrigens für die Erschliessung unserer SGFF-Bibliothek
schon längst geplant ist.
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Hugenotten 4/2004. Der Beitrag von Yves Krummenacker
„Unterdrückung, Flucht und Zuflucht. – Das Tagebuch des Emder
Schulmeisters Jean Migault“ auf den Seiten131 - 148 beschreibt sehr
eindrücklich die Leiden und Flucht einer hugenottischen Familie in den
Jahren 1682 bis 89. Der Beitrag ist eine Kurzfassung seines Buches „Das
Journal von Jean Migault“, das der Autor als Vortrag anlässlich
des 43. Hugenottentages in Emden gehalten hat. Zu Beginn des Aufsatzes erinnert
uns der Verfasser an die Geschichte der französischen Hugenotten des
17. Jahrhunderts, die mit dem Edikt von Nantes am 30. April 1598 den Religionskrieg
zwischen Katholiken und Protestanten ein Ende setzen und den Evangelischen
Gewissensfreiheit zusichern sollte. Bis zum Tode König Heinrichs des
IV. wurde das Edikt auch einigermassen eingehalten. Die Beziehungen zwischen
beiden Konfessionen verschlechterte sich dann aber immer mehr, da der Bischof
de la Roche-Posay eine Rekatholisierung beabsichtigte.
Es brachen neue Religionskriege aus und das Edikt von Alés 1629 verstärkte
die Unterdrückung der Protestanten. Unter Ludwig dem XIV. wurde die Unterdrückung
immer schlimmer. Mit dem Jahre 1681 wird als Bekehrungsmittel die Dragonade
eingesetzt. Da es zu dieser Zeit keine Kasernen gab, hatten die Soldaten Befehl
sich ausschliesslich bei Protestanten einzuquartieren und erst auszuziehen,
wenn die Familie dem neuen Glauben abgeschworen hatte. Beim Auszug wurde meist
noch der Hausrat geplündert. Die Brutalität der Soldaten und die
Verwüstungen, die sie anrichteten versetzten die Leute derart in Schrecken,
dass sie sehr bald abschworen. Innerhalb weniger Monate kehrten etwa vierzigtausend
Hugenotten zum alten Glauben zurück.
Unter diesen Verhältnissen wurde Jean Migault 1644 als Sohn des Schulmeisters
Louis Migault geboren. Am 14. Januar 1663 heiratete er die ebenfalls 19-jährige
Elisabeth Fourestier, die Tochter eines Kleinhändlers, aus deren Ehe
14 Kinder entsprossen wovon 4 jung starben. Als Nachfolger seines Vaters im
Schulmeisteramt und als Notar verdiente er seinen Lebensunterhalt.
In seinem Tagebuch beschreibt Jean Migault die Situation der Unterdrückung
sehr realistisch und eindrücklich wie versucht wird mittels Dragonaden
die Abtrünnigen wieder zum alten Glauben zu bekehren, da in seiner Gegend
ca drei Viertel Protestanten lebten. Ein Aspekt dieser Beschreibung sind die
Reaktionen der katholischen Bevölkerung, die einerseits viele Evangelische
bei den Behörden anzeigten um die Gelegenheit wahrzunehmen den Dragonern
die Möbel zu einem Spottpreis abzukaufen. Andrerseits wird als positives
Gegenstück berichtet wie Katholiken seine Frau und seine Kinder unterbrachten
und versteckten. Andere die sich als Fluchthelfer anboten, damit die Hugenotten
in die protestantischen Länder ausreisen konnten. Von der Schweiz aus
reisten die meisten nach Deutschland weiter. Insgesamt durchquerten ungefähr
60'000 Flüchtlinge die Schweiz, aber nur 20'000 blieben. Auch die Flucht
von Jean Migault war sehr abenteuerlich, auf der er vorerst einen Teil seiner
Kinder zurücklassen musste und auf einer langen Irrfahrt nach Amsterdam
gelangte. Von 1696 bis 1707 lebte er mit seiner Frau und zwei Kindern in Emden,
wo er wieder als Schulmeister amtete.
Jean Migault verfasste ein Tagebuch über diese Schreckenszeit, das er
jedem seiner Kinder in einer eigenen Fassung zustellte.
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Kompass
des Kraichgaus, Heft 3/2004. Auf Seite 19 berichtet Harry Hack wie
und warum die Kirchenbücher von Adersbach und Hasselbach entziffert,
abgeschrieben und die Namen alphabetisch sortiert wurden. Zwei Historikerfreunde
haben damit in ihrer Freizeit bisher von 13 Gemeinden die Register von Kirchenbüchern
angefertigt. Katholische und evangelische Kirchenmitglieder wurden dabei im
gleichen Register aufgeführt. Die Register liegen nun in Buchform vor
und sind jedermann zugänglich. Sie umfassen Geburten, Eheschliessungen
und Sterbefälle bis 1920. Neben einer Ortsbeschreibung sind auch besondere
Vorkommnisse in der Gemeinde zur Auflockerung der etwas trockenen Materie
beigefügt. Ein Vorgehen, das auch bei uns Nachahmung finden könnte.
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In
Mitteilungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde,
Heft 6, 2004 äussert sich auf Seite 181 Adolf Paul Quilling über das
deutsche Personenstandsgesetz, das 1875 erlassen wurde und jetzt zu einer
Neufassung ansteht. Er bemerkt dazu, dass sich seither zahlreiche Veränderungen
ergeben hätten, nicht immer zum Vorteil der Familienforschung. In der Urfassung
habe jedermann die Möglichkeit gehabt Einsicht in die Personenstandsbücher
zu nehmen und entsprechende Urkunden daraus anzufordern. Heute gibt es kein
Anrecht auf Einsicht mehr, sondern nur noch in die Urkunden von Personen in
direkter Abstammungslinie wie Eltern, Grosseltern oder Kinder. Für uns Schweizer
auch nichts Neues!
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Der
Informationsdienst der
Pälzisch-Rheinischen Familienkunde
lässt es sich in
Heft 9 auf Seite 513 nicht
nehmen, unter dem Titel „Neues aus Bern“, über die Verhältnisse
nach den Sparmassnahmen im Staatsarchiv Bern zu berichten und über die
verbleibenden Möglichkeiten für Genealoginnen und Genealogen hinzuweisen.
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Im
Regio Familienforscher, Nr. 3/2004 geht der Verfasser
Hans B. Kälin auf den Seiten 137 – 143 auf ein oft diskutiertes
Thema ein. „Wir stammen von den Hugenotten ab“. Es ist schon so,
dass viele Schweizer mit einem französisch klingenden Namen glauben hugenottische
Vorfahren zu haben. Dabei ist es sehr einfach zu bestimmen ob Wurzeln von
Hugenotten vorhanden sind. Französisch anmutende Geschlechter, die schon
vor der Reformation in der Schweiz ansässig oder verbürgert waren,
stammen sicher nicht von Hugenotten ab. Z.B. Bollier, die schon im 15. und
16. Jahrhundert im Kanton Zürich ansässig waren.
Der Autor greift das Thema aufgrund eines Zeitungsartikels im Baslerstab auf,
in dem man eine Nicole Salathé auf die Hugenotten zurückführte.
Dabei wird dieses Geschlecht bereits 1429 in Breitenbach erwähnt. Anschliessend
gibt er einen geschichtlichen Überblick der Ereignisse die zur Bartholomäusnacht
und den anschliessenden Verfolgungen der französischen Protestanten geführt
haben. Sehr ausführlich beschreibt der Autor sodann die vielen zugewanderten
Hugenotten Geschlechter in Basel mit ihrer Herkunft und ihren Schicksalen.
Abschliessend erwähnt er, dass die meisten Immigrantengeschlechter heute
nicht mehr bekannt sind, weil sie spätestens im 19. Jahrhundert ausgestorben
sind. Heute sollen gerade noch acht Hugenottengeschlechter in Basel existieren.
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Die
Saarländische Familienkunde, Band 10/2004,
enthält gleich drei Beiträge mit Bezügen zur Schweiz. Günter
Stopka hat in seinem Beitrag „Zuwanderer aus dem Kanton Bern in der
ehemaligen Grafschaft Saarbrücken“ auf den Seiten 44 – 56
durch Nachforschungen die Herkunft einiger Schweizer Einwanderer geklärt.
Durch einen Zufallsfund und gründliche Abklärungen gelang es dem
Autor die Herkunft der Familie Heimberger in Dudweiler aus Oberwil im Kanton
Bern und die Familie Pirry (Pieri, Biri, Bieri) in Sulzbach aus Därstetten
im unteren Simmental zu lokalisieren. Im weiteren beschreibt er die Recherchen
nach Michael Schütz und Catharina Röller in Dörrenbach, Jacob
und Peter Schmoltzi in Neunkirchen, sowie Hans, Michael und Christen Wehren
(Wern, Werren) in Ottenweiler, Dörrenbach und Neunkirchen. Für Michael
Schütz findet er den Herkunftsort Diemtigen BE, für Catharina Röller
Gsteig (Saanen), die Brüder Schmoltzi ebenfalls Gsteig und die Brüder
Wehren Saanen.
Fritz Kirchner widmet seinen Beitrag auf den Seiten 57 – 60 speziell
den beiden Brüdern Jacob und Peter Schmolzi. In seinem Aufsatz sind Listen
ihrer Kinder, Eltern und Grosseltern mit ihren Kindern aufgeführt.
Walter Petto hat sich auf den Seiten 61 – 75 mit „Weiteren Einwanderern
aus Graubünden im Saarland und im Westrich“ beschäftigt. Ein
früherer Aufsatz aus seinen Federn stammt aus dem Jahre 1995, den er
in diesem Beitrag ergänzt. Neben einer kurzen Erwähnung der Einwanderungsschwerpunkte
nennt er alphabetisch eine ganze Reihe von Bündner Einwanderern mit Berufen,
Heiraten, Anzahl Kindern und eventuell Paten. In den Fällen, in denen
der Herkunftsort nicht bekannt ist, werden die Bürgerorte vor 1800 des
Schweizer Familiennamenbuches erwähnt
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Ein
wiederum sehr schön illustriertes und inhaltsreiches
Schweizer
Archiv für Heraldik wird von der Schweizerischen Gesellschaft für Heraldik
präsentiert. Auf den Seiten 3 – 20 nimmt Christoph Ten Houten de Lange in
seinem Beitrag „Einige Wappenscheiben und ein heraldisches Exlibris aus der
Sammlung des Heraldikers“ unter anderem auch Bezug auf die grosselterliche
Schweizer Linie des Berner Geschlechtes Moser von Biglen. Neben der Erwähnung
einiger Vertreter des Moser Geschlechtes geht er dabei in erster Linie auf
Wappen und Siegel ein.
Dem 200-Jahr Kantonsjubiläum (1803 – 2003) ist der Beitrag „Bekannte und unbekannte
heraldische Denkmäler im Aargau“ von Joseph Galliker auf den Seiten 35 – 51
gewidmet. Eine reich illustrierte Erwähnung finden dabei:
Die Wappenskulptur von 1500 am Obertor in Aarau Die Wappenskulptur von ca
1494 an der Trostburg in Teufenthal Die Standestafel Solothurn von 1541 mit
späteren Kopien in veränderter Aussage Die Wappenskulptur von ca 1506 im Chor
der Pfarrkirche zu Merenschwand Die Dreipasstafel Bern-Lenzburg von 1545 Die
Wappentafel des Kaiser Matthias von 1614 im Gerichtssaal zu Laufenburg Die
Wappenskulptur von 1627 am Schloss zu Biberstein Das Porträt mit Wappen des
letzten Schlossherrn von Böttstein (Karl Schmid 1827 1889).
Historisch interessant sind auch die Beiträge von Friedrich Azzola über „Das
Gänseflügelbeil/Gänseflügelaxt als historische Werkzeuge und als Elemente
historischer Handwerkszeichen der Wagner/Stellmacher auf den Seiten 57 – 64
sowie der Beitrag „Die Geschichte der Hausfassade und die Familienwappen an
der ehemaligen Weinmarktapotheke in Luzern“ von Erich Walthert auf den Seiten
69 – 72.
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Zeitschrift
für Jüdische Familienforschung, Heft 70/2004. Felix Rom erwähnt in
seinem kurzen Beitrag auf Seite 2299 „Zur Herkunft der Familie Constam in
Zürich“ auch Herbert Constam, den ehemaligen Kdt. der 6. Division und später
Kdt. des 3. Armeekorps. Vor allem die Generation aus der Aktivdienstzeit kann
sich vermutlich noch an diesen militärischen Führer der Schweiz mit hohem
Ansehen erinnern. Sein Vater Prof. Dr. phil. Emil Kohnstamm, Dozent an der
ETH, 1858 geboren, lebte gegen Ende des 19. Jahrhunderts in den USA, wo er
seinen Namen in Constam anglisierte. Nach der Übersiedlung in die Schweiz
wurde er Bürger von Zürich. Die Kohnstamms lebten während ca 300 Jahren in
der bayrischen Gemeinde Niderwerm bis gegen Ende des 19. Jh. Ursprünglich
sollen die Kohnstamms Nachfahren eines Don Menachem ben Chajim Hakohen gewesen
sein, die ursprünglich aus Spanien stammen.
Zeitschrift für Jüdische Familienforschung Heft
72, 3/2004. In seinem Artikel auf Seite 2387 „Zeugnisse jüdischer
Präsenz“ führt Raymond Jung in eine neue Serie von Titelillustrationen
ein, die aufzeigen sollen, dass die Juden im deutschsprachigen Gebiet nachweislich
seit der Römerzeit hier siedelten. Er zitiert dazu einen Artikel von
Professor Ludwig Berger, der in seiner Schrift einen Fingerring mit jüdischen
Symbolen aus Kaiseraugst AG zeigt. Der ins 4. Jahrhundert datierte Fingerring
der Titelseite wurde am 27. Juni 2001 bei Grabungen in Kaiseraugst, im Vorfeld
des Castrum Rauracense gefunden und steht als Symbol der Judenschaft im damaligen
Helvetien und damit der heutigen Schweiz.
Auf Seite 2406 der gleichen Zeitschrift weist Peter Landé in seinem
Artikel „Schweizer Holocaust – Opfer – Jewishgen Datenbank“
darauf hin, dass oft vergessen wird in der Holocaust- Datenbank von Jewish
Gen nachzuschauen, da Schweizer Bürger theoretisch nicht deportiert oder
in Konzentrationslagern gefangen gehalten wurden. Die Deutschen kaschierten
jedoch die Identität von Schweizer Häftlingen oft mit der Bezeichnung
„Nacht- und Nebel-Häftlinge“. In der zur Zeit 800'000 Namen
zählenden Holocaust Datenbank kann nicht einfach unter Schweizer, sondern
es muss unter dem Geburtsort gesucht werden.
Unter Zürich finden sich 62, unter Bern 9, unter Luzern 8 und unter Genf
5 Opfer.
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In
der
Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde,
Heft 2/2004 erzählt Heinrich Porth auf den Seiten 243 –
250 unter dem Titel „Telefonregister und Genealogie“ wie das Telefonregister
ihn anregte Herkunft und Verbreitung sowie Enstehung der Familie näher
zu untersuchen. Er geht dabei in einem ersten Abschnitt auf die Enstehung
der Familiennamen ein, da ja bis ins Mittelalter die Rufnamen meist ausgereicht
haben. Im zweiten Abschnitt beschreibt er die Bedeutung sowie Herkunft des
Namens und verweist in seinem 3. Kapitel darauf, dass ursprünglich alle
Namen nach dem Gehör niedergeschrieben wurden, sodass auch unterschiedlich
geschriebene Namen durchaus die gleiche Familie bezeichnen konnten. In zwei
weiteren Kapiteln werden Wappen und Hausmarken erwähnt, die ebenfalls
zur Kennzeichnung der Familie gedient haben.
Mit Hilfe des Telefonbuches versucht er sodann ein Bild über die Verbreitung
und Namensschreibung seiner Familie zu machen, wobei er folgende Schreibweisen
feststellen konnte: Port; Porth; Porten; Pohrt ; Pordt. Es zeigte sich dabei,
dass die Verbreitung dieser Familien in Deutschland sehr unterschiedlich war
und sich fünf deutlich getrennte Gebiete erkennen liessen. Es stellte
sich daher die Frage, ob die Familien der fünf Regionen durch Zuwanderung
entstanden sind oder ob überall eigenständige Entwicklungen staatgefunden
haben. In einigen Regionen, in denen sich die Vorkommen häufen, sind
verwandtschaftliche Zusammenhänge wahrscheinlich und können bei
entsprechender Forschung auch nachgewiesen werden. Da Porth-Familien auch
in Frankreich, den Niederlanden, Spanien und besonders früh in England
vorkommen, geht der Autor davon aus, dass sich die namengleichen Familien
etwa gleichzeitig und unabhängig voneinander entwickelt haben.
Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde, Heft
4/2004. Dass alles schon einmal da gewesen ist, zeigt der Beitrag von
Karin Grower in ihrem Beitrag auf den Seiten 324 – 338 „Über
wilde Ehen in den norddeutschen Hansestädten des 19. Jahrhunderts“.
An einem fiktiven Beispiel schildert die Autorin vorerst die Suche nach einem
Friedrich Matthias Holle, der 1829 in Hamburg St. Pauli geboren sein soll.
Auf den ersten Blick wird nie klar, ob das Kind ehelich oder unehelich und
die Ehefrau legitim ist oder nicht. Erst ein Nachsatz im Traubuch gibt einen
eindeutigen Hinweis. Dass wilde Ehen auch schon im 19. Jahrhundert kein Einzelfall
waren zeigt, dass sich sogar der Gesetzgeber damit beschäftigte. Im Folgenden
befasst sich die Autorin eingehend mit fünf Aspekten der damaligen Familienverhältnisse.
1. Was führte die Frauen und Männer dazu, anstatt in einer rechtsgültigen
Ehe unverheiratet zusammen zu leben?
2. Welche Frauen und Männer lebten in ungetrauten Beziehungen?
3. Wie wurden diese Beziehungen damals angesehen?
4. Wie reagierten die staatlichen Organe auf dieses – weitgehend selbst
geschaffene – Problem?
5. Was bedeutete die Kriminalisierung ihrer Lebensform für die Betroffenen?
Interessant ist zu wissen, dass damals nur den Ansässigen (Bürgern)
die Heiratsgenehmigung erteilt wurde. Da vor Verleihung des Bürgerrechts
die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller gründlich durchleuchtet
wurden, hatte dies für die einfache Stadtbevölkerung gravierende
Folgen. In den Hansestädten Hamburg und Bremen war die Einschränkung
der Heiratsmöglichkeiten eine bewusst betriebene Eheverhinderungspolitik.
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Zeitschrift
für Zivilstandswesen Nr. 3, März 2004. Der Projektleiter
Infostar, Herr Martin Jäger beschreibt auf den Seiten 62 –65 di
Vorbereitung der zweiten Einführungsphase sowie Weisungen zur Personenerfassung
und Dokumente. Der Projektleiter erwartet, dass die Zivilstandsämter
in allen Kantonen vor Mitte des laufenden Jahres an das System angeschlossen
sein werden. Es werden Hinweise auf den Pilotbetrieb in einigen Zivilstandsämtern
und über die Schulung der Fachpersonen informiert.
Da das EAZW bis auf weiteres nicht über genügend Personal verfügt,
werden Anfragen an den Support oft nur mit Verzögerung behandelt werden
können. Der Projektleiter hält im Übrigen fest, dass auch bei
der elektronischen Führung der Register Eintragungen und Dokumente nur
durch eine zuständige Urkundsperson ausgeführt werden dürfen.
Auf Seite 68 wird unter Pressemitteilung des EDA vom 16. Februar 2004 veröffentlicht,
dass Ende Dezember 2003 612'562 Schweizer Angehörige im Ausland lebten.
Aus der Statistik geht hervor, dass ca 71'000 in den USA, ca 36'000 in Kanada,
20'000 in Australien, 15'000 in Argentinien, 13'000 in Brasilien, 11'000 in
Israel und 9'000 in Südafrika lebten.
Zeitschrift für Zivilstandswesen Nr. 6, Juni 2004.
Kurz vor Redaktionsschluss ist diese Nr. 6 bei mir eingetroffen, in der ausschliesslich
die neue Zivilstandsverordnung vom 28. April 2004 kommentiert wird, die ja
am 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt wird. Ab diesem Datum werden alle Zivilstandsbehörden
an das System „ Infostar“ angeschlossen sein. Als nach wie vor
sehr gravierend betrachten wir den Entscheid des EAZW, dass der Personenstand
inskünftig nur noch elektronisch beurkundet wird.
Für den Genealogen ist vor allem Abschnitt 3 von Bedeutung. Bekanntgabe auf
Anfrage. Es werden 4 verschiedene Anfragen unterschieden. Art. 58 An Gerichte
und Verwaltungsbehörden, Art. 59 An Private, Art. 60 An Forschende und Art.
61 an ausländische Behörden.
Für Forschende wird weiterhin die wissenschaftliche, nicht personenbezogene
Forschung von der personenbezogenen Forschung, namentlich der Familienforschung
unterschieden. Dem Kommentar sind zwei kleine Verbesserungen gegen früher
zu entnehmen:
Neu ist, dass es sich nicht mehr um eine Kann-Vorschrift handelt. Einem allgemeinen
Wunsch der Kantone entsprechend, wird das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen
ein Muster einer Bewilligungsverfügung mit Auflagen und Erläuterungen zur
Verfügung stellen. Den Kantonen ist es ein wichtiges Anliegen, dass dieses
Muster in einem einfachen Verfahren die örtliche Erstreckung einer Bewilligung
durch andere kantonale Aufsichtbehörden im Zivilstandswesen ermöglicht.
Zeitschrift für Zivilstandswesen 7 – 8/2004.
Auf den Seiten 241 – 245 kommentiert Mathias Schmid aus Bayern INFOSTAR
aus der Sicht der benachbarten Länder. Infostar hat bei den Nachbarn
vor allem Aufsehen hervorgerufen, da es als „weltweites Unikat“
und „Infostar im Zentrum einer Vision“ angekündigt worden
war. Schmid gibt zu bedenken, dass es zentrale Register in den Nachbarstaaten
schon länger gibt, aber von der Grössenordnung her keinen Vergleich
mit Infostar zulassen. Der Autor wird mit grossem Interesse und gespannter
Aufmerksamkeit weiter verfolgen wie die Schweiz die gesamte Personenstandsverwaltung
auf einen Schlag in die elektronische Buchführung überführt.
Auf den Seiten 256 – 263 wird eine Zusammenstellung der Gebühren
im Zivilstandswesen für die schweizerischen Vertretungen im Ausland publiziert.
Zeitschrift für Zivilstandswesen Nr. 10/2004.
Auf den Seiten 325 und 326 orientiert Martin Jäger über die flächendeckende
Einführung von Infostar in der Schweiz. Er erinnert daran, dass Ende
2001 der Anschluss aller Zivilstandsämter auf den 21. Juni 2004 festgelegt
worden sei. Dieses Ziel sei nur mit geringer Verzögerung erreicht worden.
Während der ersten Pilot- und Vorbereitungsphase konnten bereits 800'000
Personen, das heisst mehr als 19% der Wohnbevölkerung ins Infostar eingegeben
werden.
Der gleiche Autor erwähnt auf den Seiten 326/327, dass für die Verarbeitung
der Auslandsereignisse im Infostar eigene Zivilstandsämter geschaffen
werden mussten.
Auf den Seiten 328 – 330 wird eine Pressemitteilung des Eidgenössischen
Justiz- und Polizeidepartementes über die Einführung von biometrischen
Daten im Schweizer Pass wiedergegeben. Anlass dazu ist die Forderung der USA,
dass alle ab dem 26.10.2005 ausgestellten Reisepässe für eine visumsfreie
Einreise mit biometrischen Daten versehen sein müssten. Der aktuelle
maschinenlesbare Pass, Modell 2003 ohne Biometriechip, soll aber weiterhin
ausgestellt werden.
Zu den Stichworten Biometrie und US-Einreisebestimmungen sind detaillierte
Ausführungen enthalten.
Zeitschrift für Zivilstandswesen Nr. 11/2004.
Schwergewichte von Heft Nr. 11 sind das Protokoll der Jahresversammlung der
Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen mit ihrem
Tätigkeitsbericht und dem Bericht über die Tätigkeiten der
Eidgenössischen Kommission für Zivilstandsfragen und des Eidgenössischen
Amtes für das Zivilstandswesen (EAZW). In letzterem Bericht ist der Chef
des EAZW, Martin Jäger, beinahe versucht Infostar mit einer Hydra zu
vergleichen, der bei einem mit dem Schwert abgehauenen Kopf gleich zwei neue
nachwachsen. Er legt einen Rechenschaftsbericht über die Einführung
und die erste Betriebszeit von Infostar ab. Als Folge der elektronischen Registerführung
wurde auf den 01.07.2004 die Revision des ZGB vom 05.10.01 und gleichzeitig
auch die total revidierte Zivilstandsverordnung vom 28.04.04 mit der Veränderung
über Gebühren im Zivilstandswesen in Kraft gesetzt. Anschliessend
wird als neues Projekt das vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über
die Eintragung der Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare neben weiteren
Ergänzungen von Infostar in Angriff genommen.
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