SGFF / SSEG / SGS /USSF Schweizerische Gesellschaft für Familienforschung SGFF
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ZeitschriftenrundschauZeitschriftenrundschau
In diesem Teil des Archivs sind Hinweise aus verschiedenen Zeitschriften enthalten. Hier wird weniger auf das eigentliche Werk, als vielmehr auf dessen Inhalt aufmerksam gemacht.



200020012002200320042005
Ahnenforschung, auf den Spuren der Vorfahren
Archiv für Familiengeschichtsforschung
Bulletin der Schweizerischen Gesellschaft für Hugenottengeschichte
Bulletin der Walliser Vereinigung für Familienforschung
Bulletin du Cercle Généalogique d’Alsace
Computergenealogie
Familie und Geschichte
Familienforschung in Mitteldeutschland
Genealogie
Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Bern
Gesellschaft für Familienforschung in Franken e.V
Hessischen Familienkunde
Hugenotten
Kompass des Kraichgaus
Mitteilungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde
Pfälzisch-Rheinischen Familienkunde
Regio Familienforscher
Saarländische Familienkunde
Schweizer Archiv für Heraldik
Zeitschrift für Jüdische Familienforschung
Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde
Zeitschrift für Zivilstandswesen



Ahnenforschung, auf den Spuren der Vorfahren, Ausgabe 1. Diese 136 seitige Broschüre wird neu vom Verein für Computergenealogie heraus gegeben, der bisher für die vier mal jährlich erscheinende Computergenealogie, das Magazin für Familienforschung verantwortlich zeichnete. Die sehr reichhaltige Broschüre soll ein Ratgeber für Anfänger und Fortgeschrittene sein. Als erste grobe Einteilung werden Grundlagen der Familienforschung, Einsatz von Software in der Genealogie, Internet und www.genealogie-shop.de unterschieden. Obschon die Quellen, die Amtsakten, der Datenschutz, Namenvorbereitungskarten und Anschriften genealogischer Vereine nur auf Deutschland ausgerichtet sind, bleiben genügend Themen von denen auch Schweizer profitieren können. Zum Beispiel:
Darstellung von Familiendaten
Lesen alter Schriften
Daten und Dokumente archivieren
DNA-Genealogie
Literaturrecherchen
Auswahl von Software Programmen
GEDCOM
Genealogie im Internet.
Dem Heft ist eine CD mit 26 Ahnenforschungsprogrammen, Hilfsprogrammen, Graphikprogrammen und weiteren Informationen beigegeben. Ein wirklich interessantes Heft, das für 9,80 Euro beim Genealogie Service GmbH bezogen werden kann.
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Archiv für FamiliengeschichtsforschungArchiv für Familiengeschichtsforschung, Heft 1/2004. In dieser Zeitschrift greift Felix Gundacker auf Seite 53 ein zur Zeit sehr interessantes Thema auf, nämlich die väterlichen Vorfahren von Senator Forbes Kerry, dem Herausforderer von Präsident W. Bush bei den nächsten Präsidentschaftswahlen. Der Autor bekam von einem bekannten Nachrichtenmagazin der USA, vom Boston Globe den Auftrag zu überprüfen, ob Friedrich Kohn, der Grossvater John Kerrys in Bennisch als Jude zur Welt kam und später konvertierte. Dieser Auftrag entwickelte sich als spannende Forschung, weil es sich um den Aufstieg einer angesehenen Grossfamilie der früheren Donaumonarchie handelt, die jäh durch Antisemitismus, die Nationalsozialisten und den Holocaust beendet wurde.
Der Grossvater von John Kerry, Fritz Kohn, Gesellschafter und Prokurist einer grossen Schuhfabrik, wurde in Bennisch, einer kleinen mährischen Stadt mit damals (1880) 4200 Einwohnern geboren und trotz seiner jüdischen Herkunft im katholischen Taufbuch eingetragen, da es in Bennisch keine eigene jüdische Gemeinde gab. 1901 wurde das Ansuchen um Änderung des Zunamens Kohn in Kerry bewilligt. Der Grossvater wanderte 1905 in die USA aus, wo am 28. Juli 1915 das dritte Kind der Familie, Richard, der Vater von John Kerry geboren wurde. Auch die weitere Verwandtschaft und Geschichte der Kohn-Familie wird in diesem Artikel skizziert.

Im Archiv für Familiengeschichtsforschung, Heft Nr. 2/2004 berichtet Hans-Hermann Goebel auf den Seiten 96 – 102 über „Erfolgreiche Anwendung der DNA Genealogie zur Klärung der Frage: Hat der Goebel Stamm der Tiegelmacher und Glasmacher den gleichen Ur-vater?“ Durch vergleichende Gen-Analyse (DNA) je eines zeitgenössischen Nachfahren der Laubacher Goebel (Glasmacher) und der Grossalmeroder Goebel (Tiegelmacher) wurde über 40 Generationen der Nachweis erbracht, dass die beiden Goebel Linien einen gemeinsamen Ur-vater haben, der zwischen 1350 und 1410 gelebt haben dürfte. Der Autor versucht die nicht immer ganz leicht verständlichen Zusammenhänge und Fachbegriffe zu erklären und teilt das Ergebnis der Untersuchung mit dem auszugsweise wiedergegebenen Brief von Herrn Dr. Schmidt (Gen by Gen) mit.
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Bulletin der Schweizerischen Gesellschaft für Hugenottengeschichte Nr. 25/2004. Auf den Seiten 31 – 42 wird ein Vortrag von Frau Prof. Dr. Barbara Drölemeyer vom Max Planck Institut für Rechtsgeschichte in Franfurt am Main wiedergegeben, der anlässlich der Generalversammlung vom 11.10.2003 in Oberdiessbach gehalten wurde. Der Vortrag mit dem Titel „Rechtliche Rahmenbedingungen der Hugenottenaufnahme in deutschen Territorien“ ist in 6 Kapitel aufgeteilt.
I Zahlenschätzungen
II Die Privilegien Form und Funktion
III Umsetzung in die Rechtspraxis
IV Dauer der Sonderstellung
V Aufnahme französisch-reformierter Flüchtlinge ohne Gewährleistung rechtlicher Sonderstellung
VI Einzelne Aufnahmeländer
Da sich der Vortrag nur auf die Hugenottenaufnahme in Deutschland bezieht, ist vor allem Kapitel I von allgemeinem Interesse. Bei diesen Zahlenschätzungen wird davon ausgegangen, dass es um 1670 ca 900'000 französisch Reformierte gab, wovon im Zuge der Glaubensverfolgung um 1700 ca 200'000 ihre Heimat verliessen und zwischen 1680 –1730 um 38'000 bis 44'000 Réfugiés in Deutschland unterkamen. Diese Zahlen ergänzen und bestätigen die Angaben des Beitrages von Yves Krummenacher im „Tagebuch des Emder Schulmeisters Jean Migault. (Hugenotten 4/2004).
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Walliser vereinigung für FamilienforschungBulletin Nr. 14/2004 der Walliser Vereinigung für Familienforschung. Association valaisanne d’études généalogiques. Wie seine Vorgänger ist auch dieses Bulletin ein zweisprachiges Heft. Neben den französisch sprachigen Artikeln über die Familie Couchepin von Martigny und dem praktisch das gesamte Bulletin füllenden Beitrag über die Memoiren des Arztes Louis Ludes (Luder), sind vor allem die beiden deutschsprachigen Artikel über „Die Auswanderung einiger Walliser Familien nach Spanien 1767“ Seiten 28 – 34 und „Familienforschung bei nicht sesshaften Familien“, Seiten 114 – 117, beide von Norbert Pfaffen, erwähnenswert.

Andalusien in Spanien als Auswanderungsziel dürfte den meisten weniger bekannt sein als das Elsass, die Banate, der Kraichgau, die Pfalz oder die USA. Unter dem spanischen König Karl III warb 1767 der bayerische Abenteurer und Söldnerführer Thürriegel für die Besiedlung der Sierra Morena im nördlichen Andalusien. Neben den 17 Versprechungen Thürriegels werden auch einzelne Familien mit Herkunft und näherem Umfeld erwähnt.

Als weiteres Thema griff Norbert Pfaffen die Familienforschung nicht sesshafter Familien auf. Kein einfaches Problem, das meist nur durch Protokolle von Polizeiverhören etwas erhellt werden kann. Ein ähnliches Thema wurde übrigens von Prof. Dr. Gerhard Fritz am deutschen Genealogentag 2004 in Leonberg mit dem Titel „Jaunerdynastien, Abstammungsverhältnisse devianter und krimineller Personenkreise aus Kriminalakten“ vorgetragen.
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BulletinBulletin du Cercle Généalogique d’Alsace 2004/1, No 145. Den Einen oder Anderen dürfte der Beitrag auf Seite 33 von Francis Bijon und Chr. Wolff über „Relations helvéto-alsaciennes et Schweitzer Einwanderer aus dem Simmenthal ... in Bischweiler“ interessieren. In diesem Beitrag geht es um das Rätsel, ob es einen oder zwei Caspar Hauswirth in Bouxwiller oder Bischwiller aus Saanen gegeben habe, da zwei Ehefrauen genannt werden. Einmal Elisabeth Gander (wobei kein Heiratsdatum bekannt ist) und eine Bärbly (Barbara) Haldi. Es stellt sich die Frage, ob es sich beide Male um den gleichen Caspar Hauswirth oder um zwei Namensvettern gehandelt habe.
Chr. Wolff kommt nach Prüfung des Inventars des am 11.12. 1713 verstorbenen Caspar Hauswirth zur Ansicht, dass zwei verschiedene Zeitgenossen dieses Namens gelebt haben müssen, da die vorher erwähnten Kinder Marie und Caspar nicht unter seinen Erben genannt werden.
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ComputergenealogieComputergenealogie 3/2004. Unter dem Titel „Die Schätze heben, das dezentrale Kirchenbuch“ beschreibt Birgitt Wendt auf den Seiten 6 und 7 wie die von den Mormonen verfilmten Kirchenbücher oder andere interessante Dokumente bestellt und in einer der Genealogie-Forschungsstellen gelesen werden können. Im Internet findet man eine Auflistung aller Forschungsstellen unter http://www.familysearch.org/Eng/Library/FHC/frameset_fhc.asp. Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage gibt seit einiger Zeit Daten auch in Form von CD-ROMS heraus.
Als Hintergrundwissen wird in diesem Aufsatz in Form eines Kästchens angeführt „Warum die Mormonen nach ihren Vorfahren forschen“.

Auf den Seiten 26 bis 29 berichtet ebenfalls Birgitt Wendt wie “Eine genealogische Enzyklopädie entsteht“. Am genealogy.net-Wiki kann jeder Familienforscher mitschreiben und sein Wissen der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Auf http://de.wikipedia.org/wiki/Wiki kann nachgelesen werden was ein Wiki ist und welche Vorteile es bietet. „Wikis“ sind im World Wide Web verfügbare Seitensammlungen, die von den Benützern nicht nur nachgelesen, sondern auch online geändert werden können. Dies ermöglicht auch Computer Laien mit wenig Lern- und Schreibaufwand an diesem System teilzuhaben. Im genealogy-net-Wiki braucht man dafür allerdings zum Schreiben eine Benutzererkennung. In der Versionsgeschichte jedes Artikels kann man nachvollziehen und vergleichen, wer wann was hinzugefügt und verändert hat. Und man kann jederzeit einen alten Zustand wieder herstellen. Im Folgenden wird aufgezeigt was das Wiki bietet und wie man es benutzt.

Computergenealogie 4/2004. Auf Seite 7 gibt Günter Junkers unter dem Titel „Bürgerort und Heimatschein“ mit dem Untertitel „Ein Blick über den Zaun: Die Schweiz und ihre genealogischen Besonderheiten des Schweizer Bürgerrechts“ einen Abriss über die speziellen Verhältnisse in der Schweiz. Vorgängig erwähnt er die Webseiten von Wolf Seelentag, die auch ausgezeichnete Informationen über die Geographie, Kantone und Orte in 4 Sprachen liefern. Kurz skizziert er danach die SGFF und fünfzehn weitere regionale oder spezialisierte genealogische Organisationen.

Auf den Seiten 27 – 29 wird der 56. Deutsche Genealogentag in Leonberg von Günter Junkers und Klaus Vahlbruch ausführlich beschrieben und dokumentiert. Auch die Schweiz (SGFF) wird dabei in einem Satz kurz erwähnt.
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Familie und GeschichteIn Familie und Geschichte, Heft 3/2004 greift der Autor Wolfgang Lorenz auf den Seiten 103 –107 ein Thema auf, das eigentlich jeden Verfasser von Familienchroniken und Familiengeschichten interessieren müsste. Unter dem Titel „Hanns Berger und seine Lebensbilder“ wird an einen längst gehaltenen Vortrag „Lebensbilder meiner Vorfahren“ von Hanns Berger erinnert. Darin warf dieser das Problem auf: Wie weit darf, soll oder muss der Forscher in der Interpretation seiner gesammelten Daten gehen, um aus einer mehr oder weniger trockenen Datensammlung ein Lebensbild zu gestalten, das auch nicht besonders interessierte Familienglieder zu fesseln vermag. Der Verfasser muss sich in die Geschichte der entsprechenden Zeit, Gegend und Landschaft hineindenken können. Hanns Berger hat dieses Ziel durch die Suche nach aussergewöhnlichen Quellen und der Interpretation dieser Quellen offensichtlich meisterhaft erreicht. Der Autor führt zum Schluss drei solcher Lebensbilder von erzbergischen Vorfahren Bergers als Beispiele an.

In der gleichen Zeitschrift, Heft 3/2004 findet sich auf den Seiten 129 – 139 der Beitrag von Volkmar Weiss, Wikipedia: Genealogie. In seiner Einführung erklärt der Verfasser, dass Wikipedia ein mehrsprachiges Internet Lexikon ist, an dem jeder mitarbeiten könne, der die entsprechenden Sachkenntnisse besitze. Der von ihm verfasste Text ist zu finden unter http://de.wikipedia.org/wiki/Genealogie. Ursprünglich war der Text für ein Lexikon der Genealogie vorgesehen, das 1989 hätte gedruckt werden sollen, aber nie erschienen ist.
Der Text gliedert sich in:
Genealogie
Gegenstand der Genealogie
Forschungsmethoden
Geschichte der Genealogie
Organisationsformen
Quellen
Archive
Wissenschaftliche Arbeitsweise und Bedeutung
Heimatgeschichte und Genealogie
Die Gestaltung der alphabetischen Register
Sicherstellung genealogischer Ergebnisse
In einem Anhang wird auch auf Literatur, Weblinks, Software und Datenbanken hingewiesen.

Familie und Geschichte, Heft 4/2004. Mit seinem Beitrag „Carl Zeiss in Jena und seine verwandtschaftlichen Beziehungen in Thüringen“ hat Wolfgang Nebe auf den Seiten 145 – 156 Erinnerungen an meine naturwissenschaftliche Ausbildung wach gerufen. Carl Zeiss, der Hersteller von Geräten für die naturwissenschaftliche Forschung wie Fernrohre, Mikroskope, Thermometer und Barometer neben gewöhnlichen Brillen; Ernst Abbe, der vor allem die wissenschaftliche Berechnung von Mikroskopoptiken ermöglichte und Otto Schott, der mit neuen Glassorten eine wichtige Voraussetzung zum Bau optischer Geräte war, sind mir bestens in Erinnerung geblieben. Daneben wird auch der bekannte Physiker von Fraunhofer erwähnt.

In seinem Beitrag berichtet der Autor über das Geschlecht Zeiss, wobei er eine Stammtafel mit über 7 Generationen anführt und auch auf das Familienwappen eingeht. Eine ausführliche Biographie von Carl Zeiss, in der auch seine Mitarbeiter Abbe und Schott nicht zu kurz kommen, bilden den Hauptteil des Beitrages. Im Kapitel verwandtschaftliche Beziehungen in Thüringen werden die Beziehungen von Carl Zeiss über die Familie Hecker und Christiane Vulpius zu Goethe offengelegt. Durch etwas verwickeltere Verwandtschaftsverhältnisse zeigt der Verfasser auch eine Beziehung zum Philosophen Friedrich Nietzsche auf.
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Familienforschung in MitteldeutschlandFamilienforschung in Mitteldeutschland, Heft 2/2004 Etwas erstaunlich ist die Notiz von Günther Unger auf Seite 257 über Kirchenbuchausweise der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens. In Sachsen ist bei der Evanglisch-Lutherischen Landeskirche eine Einsichtnahme in die Kirchenbücher nur mit einem Ausweis möglich, und nur für eine begründete Familienforschung. Diese 4 Jahre gültigen Ausweise sollen die wertvollen Quellen vor einer übermässigen Frequentierung schützen. Es sind derzeit ca. 10'000 Ausweise in Umlauf. Infolge einer starken Zunahme der Gesuche nach Ausweisen wird überlegt wie Anzahl und Geltungsdauer reduziert werden könnten. Für eine Verfilmung fehlt vermutlich die finanzielle Unterstützung.

Im gleichen Heft bietet auf den Seiten 277 – 281 ein Beitrag von Thomas Engelhard über Bader, Barbiere, Wundärzte und Chirurgen und vom gleichen Verfasser auf den Seiten 282 – 284 über Apotheker einen interessanten Einblick in die medizinische Heilpraxis des 15. bis 18. Jahrhunderts. Man unterschied damals die niederen Heilberufe Bader, Barbiere, Stein- und Bruchschneider, Wundärzte, Starstecher, Hebammen und Apotheker von den akademisch ausgebildeten Ärzten, die in der Regel als Stadtmedicus die Medizinalprofession überwachten und reglementierten oder an den Höfen der Residenzen als Leib- oder Hofmedicus dienten. Den Arzt im heutigen Sinn gab es nicht. Der Verfasser schildert detailliert die Ausbildung, die Stellung und das Berufsbild dieser Medizinalberufe

Familienforschung in Mitteldeutschland, Heft 3/2004. Als Gelegenheitsfund wird auf den Seiten 314 – 316 von Konstantin Hermann das Gelöbnis einer Leichenwäscherin im Erzgebirge mitgeteilt. Besonders lesenswert sind die aufgezählten Massnahmen zur Verhinderung des Begrabens eines Scheintoten. Das schriftliche Gelöbnis illustriert realistisch und eindrücklich die Lebensumstände Ende des 18. Jahrhunderts und die nicht immer einfachen Aufgaben einer „Leichenabwöscherin“. Besondere Massnahmen waren auch vorgesehen falls der Tote an einer ansteckenden Krankheit wie Blattern, Masern, Scharlach, Ruhr, Fleck- und Faulfieber oder an Krebsschnöden verstorben war. Man sah auch vor, dass bei Ertrunkenen, Erfrorenen oder bei gewalttätig Umgekommenen die Obrigkeit rasch verständigt werden musste.

Familienforschung in Mitteldeutschland, Heft 4/2004. Auf den Seiten 369/370 stellt Günther Unger, der Vorsitzende der AMF unter dem Titel „Sicherung von genealogischen Nachlässen“ ein sehr schönes und nachahmenswertes Beispiel eines Mitgliedes vor. Das Mitglied Konrad Händel (1909 – 2004) hatte in seinem Testament auch einen Abschnitt „Genealogischer Nachlass“ aufgenommen. Darin vermachte er der AMF sein gesamtes genealogische Material. Bei Annahme des Legates vermachte er auch sämtliche Bücher und Schriften zur Familiengeschichte, neben allgemeiner Literatur zu Genealogie, sächsischer Geschichte, Orts- und Landeskunde. Zudem setzte er 1'200 Euro für die Reisespesen und den Transport der Bücher aus. Dass die AMF anschliessend Helfer und Helferinnen zur Erschliessung der Unterlagen suchte, sei nur am Rande erwähnt.
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GenealogieIm Heft Genealogie 7-8/2004 legt Theo Kiefner auf den Seiten 209 – 219 „Die Genealogischen Probleme in der Waldenserforschung“ dar. Der Autor machte sich neben anderen Publikationen einen Namen mit der Reihe „Die Waldenser auf ihrem Weg aus dem Val Cluson durch die Schweiz nach Deutschland 1532 – 1755“.
Band 1: Reformation und Gegenreformation im Val Cluson 1532 – 1730.
Band 2: Vorübergehend nach Deutschland 1685 – 1698
Band 3: Endgültig nach Deutschland 1698 – 1820/30
Band 4: Die Pfarrer der Waldenserkolonien in Deutschland
In Vorbereitung ist Band 5. Die Ortssippenbücher der deutschen Waldenserkolonien, zu dem der Autor im abschliessenden Teil eine Übersicht der bereits bestehenden und noch in Arbeit befindlichen Bücher gibt.
Mit Recht betont der Autor zu Beginn seines Aufsatzes, dass ohne Kenntnis der Geschichte, Geographie und Religion die Waldenserbewegung nur schwer zu begreifen ist und versucht daher in seinen beiden ersten Kapiteln einen geschichtlichen Überblick zu geben. Im Kapitel die Genealogie der Waldenser zeigt er die Literatur und die Kirchenregister auf, die für eine ernsthafte Forschung unabdingbar sind. Anschliessend berichtet er wie 1967 vor allem 3000 Waldenser und Hugenotten über Genf in die Schweiz geflohen sind. Genf war damals ein Stadtstaat, der sich von Savoyen gelöst hatte, aber noch kein Schweizer Kanton. Im Frühjahr 1699 mussten die Waldenser und 6000 Hugenotten aus der Schweiz nach Deutschland weiterziehen. Im weiteren befasst sich der Autor vor allem mit den Schwierigkeiten durch Lücken und fehlende Anfänge in Kirchenlisten der neuen Waldensergemeinden in Deutschland. da Viele Waldenser mussten lange umherziehen, bis sie eine wirkliche Bleibe fanden. Er macht unter anderem auch darauf aufmerksam, dass die Waldenser oft Vaudois genannt wurden, obschon sie keine Waadtländer waren und dass ähnlich wie bei uns in der Schweiz die Frauen ihren Mädchennamen beibehielten.
In einem besonders krassen Fall wird beschrieben wie eine Familie mit dem Vater Jaques Raviol und der Mutter Catherine Bouquet sowie ihren vier Kindern erstmals am 24.03.1690 in St. Gallen auftauchte. Als nächsten Aufenthaltsort einer Madame Bouqet mit drei Kindern registrierte man 1690 und 1691 in Neuchâtel, vermutlich jetzt Witwe, da der Vater und das vierte Kind in der Zwischenzeit gestorben waren. Kurze Zeit hielt sie sich 1691 in Zürich, dann von 1692 –95 wieder in Neuchâtel auf. Dann zog sie nach Aigle. Am 25. Mai 1699 fuhr sie von Brugg auf der Aare und dem Rhein nach Basel, von wo sie nach Gernsheim weiter fuhr. In der niederländischen Unterstützungsliste findet man dieselbe Frau im Juli 1699 in Arheilgen und 1700 kam sie nach Neuhengstett.
Es ist anzunehmen, dass sehr viel Geduld, Ausdauer und Akribie nötig sind um solch verschlungene Wege ausfindig zu machen.

Genealogie, Heft 11/12 2004. In diesem Heft findet sich auf den Seiten 354 – 358 ein sehr ausführlicher Bericht von Mario Seifert zum 56. Deutschen Genealogentag in Leonberg. Als Organ der Deutschen Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände (DAGV) liegt das Schwergewicht selbstverständlich bei ihren eigenen Veranstaltungen. Über den organisierenden Verein für Familien- und Wappenkunde in Würtemberg und Baden, die Gegend in der das Treffen stattfand, sowie die Vorbereitungen und die Teilnehmer ist zu Beginn des Berichtes aber einiges zu entnehmen. Unter anderem dass sich 720 Teilnehmer einfanden und an 39 Ständen Informationen angeboten wurden. Die nächsten Deutschen Genealogentage sind wie folgt vorgesehen:
2005, 57. Deutscher Genealogentag in Hannover
2006, 58. Deutscher Genealogentag in Wien
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GHGBGenealogisch-Heraldischen Gesellschaft Bern, Mitteilungsblatt Nr. 27. Hier gibt Andreas Blatter auf den Seiten 5 – 11 mit viel Galgenhumor eine Übersicht der Leidensgeschichte mit dem Berner Staatsarchiv in seinem Beitrag „Eingeschränkte Einsichtnahme in Kirchenbücher“. In der Vorgeschichte mit Beigeschmack wird die Begründung der Sparübung des Berner Grossen Rates und die mangelhafte Orientierung der GHGB kurz skizziert. Ebenso wird dir rechtlich unhaltbare Auslagerung der Lesegeräte und Mikrofilme an ein genealogisches Zentrum in Worb erwähnt. Im weiteren werden die Anstrengungen der GHGB beschrieben, um den Mitgliedern, das Einsehen der Mikrofilme trotzdem zu ermöglichen. Zum Schluss konnte aber nur noch durch die Einreichung einer Beschwerde gegen das neue Benutzungsreglement an das Verwaltungsgericht wenigstens ein Aufschub der restriktiven Regelung bewirkt werden. Besonders beschämend für das Berner Parlament scheint uns, dass die von drei Grossräten vorgebrachte dringliche Motion im allgemeinen Geschwätz der übrigen Ratsmitglieder mangels Interesse unterging. Es war denn auch nicht verwunderlich, dass die regierungsrätliche Antwort negativ ausfiel. Das von Stadtschreiber K. Nuspliger offerierte Trostpflaster in Form von digitalisierten Kirchenbüchern auf CD’s erwies sich am Ende auch als Seifenblase. Scheinbar bleibt nichts anderes übrig als einen Schlussstrich unter diese leidige Sache zu ziehen! Leider trotz intensiven Anstrengungen der GHGB.

Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Bern, Mitteilungsblatt Nr. 28/2004. Auf den Seiten 4 bis 8 resümiert Andreas Blatter unter dem Titel „Berner Kirchenbücher auf CD-ROM“ was dem Familienforscher nach den restriktiven Einschränkungen im Berner Staatsarchiv noch übrig bleibt, nämlich die Kirchenbücher auf CD-ROMS. Die im Staatsarchiv archivierten Kirchenbücher wurden vom Verleger Rohrbach nach Pfarrgemeinden ab Mikrofilm eingescannt, anschliessend auf CD’s gebrannt und werden nun zum Verkauf angeboten! Je nach Grösse der Pfarrei kosten die CD’s zwischen 150 und 375 Franken. Die Preise der CD’s für jede einzelne Pfarrgemeinde werden angegeben. Es muss dabei noch auf zwei Handicaps hingewiesen werden:
1. Die CD’s können nur gelesen, aber nicht ausgedruckt werden.
2. Die Lieferfrist beträgt zur Zeit noch mehrere Wochen.
Die CD-ROMS können bei www.swissgenealogy.com bestellt werden. Zu den ohnehin hohen Preisen werden noch 10 Fr. für Verpackung und Porto verrechnet.

Auf den Seiten 20 – 25 erinnert Konrad Weber in seinem Aufsatz mit dem Titel „Mittelalterliche Steuern und Abgaben“ daran, dass im Mittelalter nicht nur der Zehnten als Steuer zu entrichten war. Der Autor versucht die häufigsten Abgaben im Bernbiet aufzuzählen und zu erklären. Er nennt des Amtmanns Nutzung für Wildschwein, Reh, Bär und Fisch, den Bodenzins, den Ehrschatz, den Tagwen, das Acherum, den Futter- Holz- Weid- Wald- und Stockhaber, das Feuerstättehuhn, das Fasnachtshuhn, das Maulvieh, die stossenden Bienenschwärme, den Brüggsommer, das Reisgeld, die Telle, das Ohmgeld, den Böspfennig, die Primizgarbe und den Todfall. Wie man aus dieser Aufzählung sieht waren Staat und Obrigkeit schon in früheren Zeiten nicht verlegen bei allen möglichen Gelegenheiten ihren Anteil zu erhalten.
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Gesellschaft für Familienforschung in Franken e.V, Mitteilungen Nr. 29/2004. Auf den Seiten 20 – 27 wird der Vortrag von Annemarie B. Müller über „Die Familienforschung im Landeskirchlichen Archiv in Nürnberg und Regensburg“ wiedergegeben. Sie werden vielleicht zu diesem Thema sagen: Was interessieren uns in der Schweiz schon diese beiden Archive! Vielleicht sind es die allgemeinen Abschnitte über „Die Aufgaben eines Archivs“ und besonders der sehr ausführliche Abschnitt: „Welche Bestände des Landeskirchlichen Archivs sind für Familienforscher interessant?“ Vergleiche zu unseren eigenen Verhältnissen lassen sich auf Grund von zwei weiteren Kapiteln anstellen: „Wer darf kirchliches Archivgut einsehen?“ und „welche Gebühren fallen an? Interessant ist auch zu vernehmen: „ Welchen Service bietet das landeskirchliche Archiv?“. Eher etwas spöttisch gemeint sind die Dienstleistungen im Schlussabschnitt: „Was kann das Landeskirchliche Archiv nicht für Sie tun!“
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Hessische FamilienkundeIn der Hessischen Familienkunde, Heft 2/3 – 2004 beschreibt Peter Düsterdieck auf den Seiten 34/35 die Anfänge der familiengeschichtlichen Datenbank der DAGV im Internet: http://famlit.genealogy.net. In seinem Beitrag schildert er den Werdegang der „Familiengeschichtlichen Bibliographie“ der DAGV und wie sich diese bemühte eine Fortsetzung mit dem Bibliotheksprogramm „Allegro“ zu finden. Düsterdieck begann mit der Auswertung genealogischer Zeitschriften und Monographien, die er als Rezensionen in diesen Zeitschriften fand. Dazu kamen weitere Quellen. Düsterdieck möchte diese Datenbank weiter ausbauen und sucht Mitarbeiter, die einzelne Zeitschriften durchsuchen und bearbeiten. Er gibt auch eine Liste der von ihm im Zeitraum von 1963 – 70 erfassten Zeitschriften an, worunter auch „Der Schweizer Familienforscher“ zu finden ist. Bei der Benutzung der Datenbank kann nach
1. Autoren
2. bekannten Titeln
3. Schlag- und Stichwörtern
gesucht werden. Ein Vorhaben das übrigens für die Erschliessung unserer SGFF-Bibliothek schon längst geplant ist.
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Hugenotten 4/2004. Der Beitrag von Yves Krummenacker „Unterdrückung, Flucht und Zuflucht. – Das Tagebuch des Emder Schulmeisters Jean Migault“ auf den Seiten131 - 148 beschreibt sehr eindrücklich die Leiden und Flucht einer hugenottischen Familie in den Jahren 1682 bis 89. Der Beitrag ist eine Kurzfassung seines Buches „Das Journal von Jean Migault“, das der Autor als Vortrag anlässlich des 43. Hugenottentages in Emden gehalten hat. Zu Beginn des Aufsatzes erinnert uns der Verfasser an die Geschichte der französischen Hugenotten des 17. Jahrhunderts, die mit dem Edikt von Nantes am 30. April 1598 den Religionskrieg zwischen Katholiken und Protestanten ein Ende setzen und den Evangelischen Gewissensfreiheit zusichern sollte. Bis zum Tode König Heinrichs des IV. wurde das Edikt auch einigermassen eingehalten. Die Beziehungen zwischen beiden Konfessionen verschlechterte sich dann aber immer mehr, da der Bischof de la Roche-Posay eine Rekatholisierung beabsichtigte.
Es brachen neue Religionskriege aus und das Edikt von Alés 1629 verstärkte die Unterdrückung der Protestanten. Unter Ludwig dem XIV. wurde die Unterdrückung immer schlimmer. Mit dem Jahre 1681 wird als Bekehrungsmittel die Dragonade eingesetzt. Da es zu dieser Zeit keine Kasernen gab, hatten die Soldaten Befehl sich ausschliesslich bei Protestanten einzuquartieren und erst auszuziehen, wenn die Familie dem neuen Glauben abgeschworen hatte. Beim Auszug wurde meist noch der Hausrat geplündert. Die Brutalität der Soldaten und die Verwüstungen, die sie anrichteten versetzten die Leute derart in Schrecken, dass sie sehr bald abschworen. Innerhalb weniger Monate kehrten etwa vierzigtausend Hugenotten zum alten Glauben zurück.
Unter diesen Verhältnissen wurde Jean Migault 1644 als Sohn des Schulmeisters Louis Migault geboren. Am 14. Januar 1663 heiratete er die ebenfalls 19-jährige Elisabeth Fourestier, die Tochter eines Kleinhändlers, aus deren Ehe 14 Kinder entsprossen wovon 4 jung starben. Als Nachfolger seines Vaters im Schulmeisteramt und als Notar verdiente er seinen Lebensunterhalt.
In seinem Tagebuch beschreibt Jean Migault die Situation der Unterdrückung sehr realistisch und eindrücklich wie versucht wird mittels Dragonaden die Abtrünnigen wieder zum alten Glauben zu bekehren, da in seiner Gegend ca drei Viertel Protestanten lebten. Ein Aspekt dieser Beschreibung sind die Reaktionen der katholischen Bevölkerung, die einerseits viele Evangelische bei den Behörden anzeigten um die Gelegenheit wahrzunehmen den Dragonern die Möbel zu einem Spottpreis abzukaufen. Andrerseits wird als positives Gegenstück berichtet wie Katholiken seine Frau und seine Kinder unterbrachten und versteckten. Andere die sich als Fluchthelfer anboten, damit die Hugenotten in die protestantischen Länder ausreisen konnten. Von der Schweiz aus reisten die meisten nach Deutschland weiter. Insgesamt durchquerten ungefähr 60'000 Flüchtlinge die Schweiz, aber nur 20'000 blieben. Auch die Flucht von Jean Migault war sehr abenteuerlich, auf der er vorerst einen Teil seiner Kinder zurücklassen musste und auf einer langen Irrfahrt nach Amsterdam gelangte. Von 1696 bis 1707 lebte er mit seiner Frau und zwei Kindern in Emden, wo er wieder als Schulmeister amtete.
Jean Migault verfasste ein Tagebuch über diese Schreckenszeit, das er jedem seiner Kinder in einer eigenen Fassung zustellte.
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Kompass des KraichgausKompass des Kraichgaus, Heft 3/2004. Auf Seite 19 berichtet Harry Hack wie und warum die Kirchenbücher von Adersbach und Hasselbach entziffert, abgeschrieben und die Namen alphabetisch sortiert wurden. Zwei Historikerfreunde haben damit in ihrer Freizeit bisher von 13 Gemeinden die Register von Kirchenbüchern angefertigt. Katholische und evangelische Kirchenmitglieder wurden dabei im gleichen Register aufgeführt. Die Register liegen nun in Buchform vor und sind jedermann zugänglich. Sie umfassen Geburten, Eheschliessungen und Sterbefälle bis 1920. Neben einer Ortsbeschreibung sind auch besondere Vorkommnisse in der Gemeinde zur Auflockerung der etwas trockenen Materie beigefügt. Ein Vorgehen, das auch bei uns Nachahmung finden könnte.
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Westdeutsche Gesellschaft für FamiienkundeIn Mitteilungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde, Heft 6, 2004 äussert sich auf Seite 181 Adolf Paul Quilling über das deutsche Personenstandsgesetz, das 1875 erlassen wurde und jetzt zu einer Neufassung ansteht. Er bemerkt dazu, dass sich seither zahlreiche Veränderungen ergeben hätten, nicht immer zum Vorteil der Familienforschung. In der Urfassung habe jedermann die Möglichkeit gehabt Einsicht in die Personenstandsbücher zu nehmen und entsprechende Urkunden daraus anzufordern. Heute gibt es kein Anrecht auf Einsicht mehr, sondern nur noch in die Urkunden von Personen in direkter Abstammungslinie wie Eltern, Grosseltern oder Kinder. Für uns Schweizer auch nichts Neues!
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Pfälzisch-Rheinische FamilienkundeDer Informationsdienst der Pälzisch-Rheinischen Familienkunde lässt es sich in Heft 9 auf Seite 513 nicht nehmen, unter dem Titel „Neues aus Bern“, über die Verhältnisse nach den Sparmassnahmen im Staatsarchiv Bern zu berichten und über die verbleibenden Möglichkeiten für Genealoginnen und Genealogen hinzuweisen.
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Regio BaselIm Regio Familienforscher, Nr. 3/2004 geht der Verfasser Hans B. Kälin auf den Seiten 137 – 143 auf ein oft diskutiertes Thema ein. „Wir stammen von den Hugenotten ab“. Es ist schon so, dass viele Schweizer mit einem französisch klingenden Namen glauben hugenottische Vorfahren zu haben. Dabei ist es sehr einfach zu bestimmen ob Wurzeln von Hugenotten vorhanden sind. Französisch anmutende Geschlechter, die schon vor der Reformation in der Schweiz ansässig oder verbürgert waren, stammen sicher nicht von Hugenotten ab. Z.B. Bollier, die schon im 15. und 16. Jahrhundert im Kanton Zürich ansässig waren.
Der Autor greift das Thema aufgrund eines Zeitungsartikels im Baslerstab auf, in dem man eine Nicole Salathé auf die Hugenotten zurückführte. Dabei wird dieses Geschlecht bereits 1429 in Breitenbach erwähnt. Anschliessend gibt er einen geschichtlichen Überblick der Ereignisse die zur Bartholomäusnacht und den anschliessenden Verfolgungen der französischen Protestanten geführt haben. Sehr ausführlich beschreibt der Autor sodann die vielen zugewanderten Hugenotten Geschlechter in Basel mit ihrer Herkunft und ihren Schicksalen. Abschliessend erwähnt er, dass die meisten Immigrantengeschlechter heute nicht mehr bekannt sind, weil sie spätestens im 19. Jahrhundert ausgestorben sind. Heute sollen gerade noch acht Hugenottengeschlechter in Basel existieren.
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Saarländische FamilienkundeDie Saarländische Familienkunde, Band 10/2004, enthält gleich drei Beiträge mit Bezügen zur Schweiz. Günter Stopka hat in seinem Beitrag „Zuwanderer aus dem Kanton Bern in der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken“ auf den Seiten 44 – 56 durch Nachforschungen die Herkunft einiger Schweizer Einwanderer geklärt. Durch einen Zufallsfund und gründliche Abklärungen gelang es dem Autor die Herkunft der Familie Heimberger in Dudweiler aus Oberwil im Kanton Bern und die Familie Pirry (Pieri, Biri, Bieri) in Sulzbach aus Därstetten im unteren Simmental zu lokalisieren. Im weiteren beschreibt er die Recherchen nach Michael Schütz und Catharina Röller in Dörrenbach, Jacob und Peter Schmoltzi in Neunkirchen, sowie Hans, Michael und Christen Wehren (Wern, Werren) in Ottenweiler, Dörrenbach und Neunkirchen. Für Michael Schütz findet er den Herkunftsort Diemtigen BE, für Catharina Röller Gsteig (Saanen), die Brüder Schmoltzi ebenfalls Gsteig und die Brüder Wehren Saanen.

Fritz Kirchner widmet seinen Beitrag auf den Seiten 57 – 60 speziell den beiden Brüdern Jacob und Peter Schmolzi. In seinem Aufsatz sind Listen ihrer Kinder, Eltern und Grosseltern mit ihren Kindern aufgeführt.

Walter Petto hat sich auf den Seiten 61 – 75 mit „Weiteren Einwanderern aus Graubünden im Saarland und im Westrich“ beschäftigt. Ein früherer Aufsatz aus seinen Federn stammt aus dem Jahre 1995, den er in diesem Beitrag ergänzt. Neben einer kurzen Erwähnung der Einwanderungsschwerpunkte nennt er alphabetisch eine ganze Reihe von Bündner Einwanderern mit Berufen, Heiraten, Anzahl Kindern und eventuell Paten. In den Fällen, in denen der Herkunftsort nicht bekannt ist, werden die Bürgerorte vor 1800 des Schweizer Familiennamenbuches erwähnt
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Schweizer Archiv für HeraldikEin wiederum sehr schön illustriertes und inhaltsreiches Schweizer Archiv für Heraldik wird von der Schweizerischen Gesellschaft für Heraldik präsentiert. Auf den Seiten 3 – 20 nimmt Christoph Ten Houten de Lange in seinem Beitrag „Einige Wappenscheiben und ein heraldisches Exlibris aus der Sammlung des Heraldikers“ unter anderem auch Bezug auf die grosselterliche Schweizer Linie des Berner Geschlechtes Moser von Biglen. Neben der Erwähnung einiger Vertreter des Moser Geschlechtes geht er dabei in erster Linie auf Wappen und Siegel ein.
Dem 200-Jahr Kantonsjubiläum (1803 – 2003) ist der Beitrag „Bekannte und unbekannte heraldische Denkmäler im Aargau“ von Joseph Galliker auf den Seiten 35 – 51 gewidmet. Eine reich illustrierte Erwähnung finden dabei:
Die Wappenskulptur von 1500 am Obertor in Aarau Die Wappenskulptur von ca 1494 an der Trostburg in Teufenthal Die Standestafel Solothurn von 1541 mit späteren Kopien in veränderter Aussage Die Wappenskulptur von ca 1506 im Chor der Pfarrkirche zu Merenschwand Die Dreipasstafel Bern-Lenzburg von 1545 Die Wappentafel des Kaiser Matthias von 1614 im Gerichtssaal zu Laufenburg Die Wappenskulptur von 1627 am Schloss zu Biberstein Das Porträt mit Wappen des letzten Schlossherrn von Böttstein (Karl Schmid 1827 1889).
Historisch interessant sind auch die Beiträge von Friedrich Azzola über „Das Gänseflügelbeil/Gänseflügelaxt als historische Werkzeuge und als Elemente historischer Handwerkszeichen der Wagner/Stellmacher auf den Seiten 57 – 64 sowie der Beitrag „Die Geschichte der Hausfassade und die Familienwappen an der ehemaligen Weinmarktapotheke in Luzern“ von Erich Walthert auf den Seiten 69 – 72.
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Maajan Die QuelleZeitschrift für Jüdische Familienforschung, Heft 70/2004. Felix Rom erwähnt in seinem kurzen Beitrag auf Seite 2299 „Zur Herkunft der Familie Constam in Zürich“ auch Herbert Constam, den ehemaligen Kdt. der 6. Division und später Kdt. des 3. Armeekorps. Vor allem die Generation aus der Aktivdienstzeit kann sich vermutlich noch an diesen militärischen Führer der Schweiz mit hohem Ansehen erinnern. Sein Vater Prof. Dr. phil. Emil Kohnstamm, Dozent an der ETH, 1858 geboren, lebte gegen Ende des 19. Jahrhunderts in den USA, wo er seinen Namen in Constam anglisierte. Nach der Übersiedlung in die Schweiz wurde er Bürger von Zürich. Die Kohnstamms lebten während ca 300 Jahren in der bayrischen Gemeinde Niderwerm bis gegen Ende des 19. Jh. Ursprünglich sollen die Kohnstamms Nachfahren eines Don Menachem ben Chajim Hakohen gewesen sein, die ursprünglich aus Spanien stammen.

Zeitschrift für Jüdische Familienforschung Heft 72, 3/2004. In seinem Artikel auf Seite 2387 „Zeugnisse jüdischer Präsenz“ führt Raymond Jung in eine neue Serie von Titelillustrationen ein, die aufzeigen sollen, dass die Juden im deutschsprachigen Gebiet nachweislich seit der Römerzeit hier siedelten. Er zitiert dazu einen Artikel von Professor Ludwig Berger, der in seiner Schrift einen Fingerring mit jüdischen Symbolen aus Kaiseraugst AG zeigt. Der ins 4. Jahrhundert datierte Fingerring der Titelseite wurde am 27. Juni 2001 bei Grabungen in Kaiseraugst, im Vorfeld des Castrum Rauracense gefunden und steht als Symbol der Judenschaft im damaligen Helvetien und damit der heutigen Schweiz.

Auf Seite 2406 der gleichen Zeitschrift weist Peter Landé in seinem Artikel „Schweizer Holocaust – Opfer – Jewishgen Datenbank“ darauf hin, dass oft vergessen wird in der Holocaust- Datenbank von Jewish Gen nachzuschauen, da Schweizer Bürger theoretisch nicht deportiert oder in Konzentrationslagern gefangen gehalten wurden. Die Deutschen kaschierten jedoch die Identität von Schweizer Häftlingen oft mit der Bezeichnung „Nacht- und Nebel-Häftlinge“. In der zur Zeit 800'000 Namen zählenden Holocaust Datenbank kann nicht einfach unter Schweizer, sondern es muss unter dem Geburtsort gesucht werden.
Unter Zürich finden sich 62, unter Bern 9, unter Luzern 8 und unter Genf 5 Opfer.
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Zeitschrift für Niedereutsche FamilienkundeIn der Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde, Heft 2/2004 erzählt Heinrich Porth auf den Seiten 243 – 250 unter dem Titel „Telefonregister und Genealogie“ wie das Telefonregister ihn anregte Herkunft und Verbreitung sowie Enstehung der Familie näher zu untersuchen. Er geht dabei in einem ersten Abschnitt auf die Enstehung der Familiennamen ein, da ja bis ins Mittelalter die Rufnamen meist ausgereicht haben. Im zweiten Abschnitt beschreibt er die Bedeutung sowie Herkunft des Namens und verweist in seinem 3. Kapitel darauf, dass ursprünglich alle Namen nach dem Gehör niedergeschrieben wurden, sodass auch unterschiedlich geschriebene Namen durchaus die gleiche Familie bezeichnen konnten. In zwei weiteren Kapiteln werden Wappen und Hausmarken erwähnt, die ebenfalls zur Kennzeichnung der Familie gedient haben.
Mit Hilfe des Telefonbuches versucht er sodann ein Bild über die Verbreitung und Namensschreibung seiner Familie zu machen, wobei er folgende Schreibweisen feststellen konnte: Port; Porth; Porten; Pohrt ; Pordt. Es zeigte sich dabei, dass die Verbreitung dieser Familien in Deutschland sehr unterschiedlich war und sich fünf deutlich getrennte Gebiete erkennen liessen. Es stellte sich daher die Frage, ob die Familien der fünf Regionen durch Zuwanderung entstanden sind oder ob überall eigenständige Entwicklungen staatgefunden haben. In einigen Regionen, in denen sich die Vorkommen häufen, sind verwandtschaftliche Zusammenhänge wahrscheinlich und können bei entsprechender Forschung auch nachgewiesen werden. Da Porth-Familien auch in Frankreich, den Niederlanden, Spanien und besonders früh in England vorkommen, geht der Autor davon aus, dass sich die namengleichen Familien etwa gleichzeitig und unabhängig voneinander entwickelt haben.

Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde, Heft 4/2004. Dass alles schon einmal da gewesen ist, zeigt der Beitrag von Karin Grower in ihrem Beitrag auf den Seiten 324 – 338 „Über wilde Ehen in den norddeutschen Hansestädten des 19. Jahrhunderts“. An einem fiktiven Beispiel schildert die Autorin vorerst die Suche nach einem Friedrich Matthias Holle, der 1829 in Hamburg St. Pauli geboren sein soll. Auf den ersten Blick wird nie klar, ob das Kind ehelich oder unehelich und die Ehefrau legitim ist oder nicht. Erst ein Nachsatz im Traubuch gibt einen eindeutigen Hinweis. Dass wilde Ehen auch schon im 19. Jahrhundert kein Einzelfall waren zeigt, dass sich sogar der Gesetzgeber damit beschäftigte. Im Folgenden befasst sich die Autorin eingehend mit fünf Aspekten der damaligen Familienverhältnisse.
1. Was führte die Frauen und Männer dazu, anstatt in einer rechtsgültigen Ehe unverheiratet zusammen zu leben?
2. Welche Frauen und Männer lebten in ungetrauten Beziehungen?
3. Wie wurden diese Beziehungen damals angesehen?
4. Wie reagierten die staatlichen Organe auf dieses – weitgehend selbst geschaffene – Problem?
5. Was bedeutete die Kriminalisierung ihrer Lebensform für die Betroffenen?
Interessant ist zu wissen, dass damals nur den Ansässigen (Bürgern) die Heiratsgenehmigung erteilt wurde. Da vor Verleihung des Bürgerrechts die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller gründlich durchleuchtet wurden, hatte dies für die einfache Stadtbevölkerung gravierende Folgen. In den Hansestädten Hamburg und Bremen war die Einschränkung der Heiratsmöglichkeiten eine bewusst betriebene Eheverhinderungspolitik.
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Zeitschrift für ZivilstandswesenZeitschrift für Zivilstandswesen Nr. 3, März 2004. Der Projektleiter Infostar, Herr Martin Jäger beschreibt auf den Seiten 62 –65 di Vorbereitung der zweiten Einführungsphase sowie Weisungen zur Personenerfassung und Dokumente. Der Projektleiter erwartet, dass die Zivilstandsämter in allen Kantonen vor Mitte des laufenden Jahres an das System angeschlossen sein werden. Es werden Hinweise auf den Pilotbetrieb in einigen Zivilstandsämtern und über die Schulung der Fachpersonen informiert.
Da das EAZW bis auf weiteres nicht über genügend Personal verfügt, werden Anfragen an den Support oft nur mit Verzögerung behandelt werden können. Der Projektleiter hält im Übrigen fest, dass auch bei der elektronischen Führung der Register Eintragungen und Dokumente nur durch eine zuständige Urkundsperson ausgeführt werden dürfen.

Auf Seite 68 wird unter Pressemitteilung des EDA vom 16. Februar 2004 veröffentlicht, dass Ende Dezember 2003 612'562 Schweizer Angehörige im Ausland lebten. Aus der Statistik geht hervor, dass ca 71'000 in den USA, ca 36'000 in Kanada, 20'000 in Australien, 15'000 in Argentinien, 13'000 in Brasilien, 11'000 in Israel und 9'000 in Südafrika lebten.

Zeitschrift für Zivilstandswesen Nr. 6, Juni 2004. Kurz vor Redaktionsschluss ist diese Nr. 6 bei mir eingetroffen, in der ausschliesslich die neue Zivilstandsverordnung vom 28. April 2004 kommentiert wird, die ja am 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt wird. Ab diesem Datum werden alle Zivilstandsbehörden an das System „ Infostar“ angeschlossen sein. Als nach wie vor sehr gravierend betrachten wir den Entscheid des EAZW, dass der Personenstand inskünftig nur noch elektronisch beurkundet wird.

Für den Genealogen ist vor allem Abschnitt 3 von Bedeutung. Bekanntgabe auf Anfrage. Es werden 4 verschiedene Anfragen unterschieden. Art. 58 An Gerichte und Verwaltungsbehörden, Art. 59 An Private, Art. 60 An Forschende und Art. 61 an ausländische Behörden.

Für Forschende wird weiterhin die wissenschaftliche, nicht personenbezogene Forschung von der personenbezogenen Forschung, namentlich der Familienforschung unterschieden. Dem Kommentar sind zwei kleine Verbesserungen gegen früher zu entnehmen:
Neu ist, dass es sich nicht mehr um eine Kann-Vorschrift handelt. Einem allgemeinen Wunsch der Kantone entsprechend, wird das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen ein Muster einer Bewilligungsverfügung mit Auflagen und Erläuterungen zur Verfügung stellen. Den Kantonen ist es ein wichtiges Anliegen, dass dieses Muster in einem einfachen Verfahren die örtliche Erstreckung einer Bewilligung durch andere kantonale Aufsichtbehörden im Zivilstandswesen ermöglicht.

Zeitschrift für Zivilstandswesen 7 – 8/2004. Auf den Seiten 241 – 245 kommentiert Mathias Schmid aus Bayern INFOSTAR aus der Sicht der benachbarten Länder. Infostar hat bei den Nachbarn vor allem Aufsehen hervorgerufen, da es als „weltweites Unikat“ und „Infostar im Zentrum einer Vision“ angekündigt worden war. Schmid gibt zu bedenken, dass es zentrale Register in den Nachbarstaaten schon länger gibt, aber von der Grössenordnung her keinen Vergleich mit Infostar zulassen. Der Autor wird mit grossem Interesse und gespannter Aufmerksamkeit weiter verfolgen wie die Schweiz die gesamte Personenstandsverwaltung auf einen Schlag in die elektronische Buchführung überführt.

Auf den Seiten 256 – 263 wird eine Zusammenstellung der Gebühren im Zivilstandswesen für die schweizerischen Vertretungen im Ausland publiziert.

Zeitschrift für Zivilstandswesen Nr. 10/2004. Auf den Seiten 325 und 326 orientiert Martin Jäger über die flächendeckende Einführung von Infostar in der Schweiz. Er erinnert daran, dass Ende 2001 der Anschluss aller Zivilstandsämter auf den 21. Juni 2004 festgelegt worden sei. Dieses Ziel sei nur mit geringer Verzögerung erreicht worden. Während der ersten Pilot- und Vorbereitungsphase konnten bereits 800'000 Personen, das heisst mehr als 19% der Wohnbevölkerung ins Infostar eingegeben werden.
Der gleiche Autor erwähnt auf den Seiten 326/327, dass für die Verarbeitung der Auslandsereignisse im Infostar eigene Zivilstandsämter geschaffen werden mussten.

Auf den Seiten 328 – 330 wird eine Pressemitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes über die Einführung von biometrischen Daten im Schweizer Pass wiedergegeben. Anlass dazu ist die Forderung der USA, dass alle ab dem 26.10.2005 ausgestellten Reisepässe für eine visumsfreie Einreise mit biometrischen Daten versehen sein müssten. Der aktuelle maschinenlesbare Pass, Modell 2003 ohne Biometriechip, soll aber weiterhin ausgestellt werden.
Zu den Stichworten Biometrie und US-Einreisebestimmungen sind detaillierte Ausführungen enthalten.

Zeitschrift für Zivilstandswesen Nr. 11/2004. Schwergewichte von Heft Nr. 11 sind das Protokoll der Jahresversammlung der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen mit ihrem Tätigkeitsbericht und dem Bericht über die Tätigkeiten der Eidgenössischen Kommission für Zivilstandsfragen und des Eidgenössischen Amtes für das Zivilstandswesen (EAZW). In letzterem Bericht ist der Chef des EAZW, Martin Jäger, beinahe versucht Infostar mit einer Hydra zu vergleichen, der bei einem mit dem Schwert abgehauenen Kopf gleich zwei neue nachwachsen. Er legt einen Rechenschaftsbericht über die Einführung und die erste Betriebszeit von Infostar ab. Als Folge der elektronischen Registerführung wurde auf den 01.07.2004 die Revision des ZGB vom 05.10.01 und gleichzeitig auch die total revidierte Zivilstandsverordnung vom 28.04.04 mit der Veränderung über Gebühren im Zivilstandswesen in Kraft gesetzt. Anschliessend wird als neues Projekt das vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Eintragung der Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare neben weiteren Ergänzungen von Infostar in Angriff genommen.
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