SGFF / SSEG / SGS /USSF Schweizerische Gesellschaft für Familienforschung SGFF
Société Suisse d'Etudes Généalogiques SSEG • Società Genealogica Svizzera SGS
Uniun svizra per scrutaziun da famiglias USSF • Swiss Genealogical Society SGS
Verein PublikationenForschungshilfenWebkatalog Archiv
WebmasterImpressumInhaltsübersichtSuchende • fr • it • en • Startseite
 
ZeitschriftenrundschauZeitschriftenrundschau
In diesem Teil des Archivs sind Hinweise aus verschiedenen Zeitschriften enthalten. Hier wird weniger auf das eigentliche Werk, als vielmehr auf dessen Inhalt aufmerksam gemacht.



200020012002200320042005
Archiv für Familiengeschichtsforschung
Bulletin du Cercle Généalogique d’Alsace
Computergenealogie
Familienforschung in Mitteldeutschland
Genealogie
Hessischen Familienkunde
Hugenotten
Kompass des Kraichgaus
Ostdeutsche Familienkunde
Pfälzisch-Rheinischen Familienkunde
Schweizer Archiv für Heraldik
Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde
Zeitschrift für Zivilstandswesen



Archiv für FamiliengeschichtsforschungIm Archiv für Familienforschung, Heft 1/2002 (S. 54 - 63) beschäftigt sich Manuel Aicher aus Dietikon mit einem immer wieder aktuellen Thema: "Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung und seine Durchsetzbarkeit nach deutschem Recht". Der Schwerpunkt seines Beitrages liegt im Interessenkonflikt, der entsteht, wenn auskunftsfähige Elternteile vorhanden sind, aber ihr Wissen über den zweiten Elternteil nicht preisgeben wollen. Anhand von Beispielen und verschiedenen Gerichtsurteilen wurde das Problem von verschiedenen Seiten beleuchtet.

Im Archiv für Familiengeschichtsforschung (AfF) , Heft 4/2002, verabschiedet sich Manuel Aicher auf den Seiten 241/242 als Schriftleiter dieser Zeitschrift, die in Zukunft vom Verlag C.A. Starke, Limburg, wahrgenommen wird. Er gibt einen Überblick über seine Tätigkeit von 1997 bis 2002. Er bedauert, dass es nur ansatzweise gelungen sei, die universitäre Forschung mit der Forschung der Hobbygenealogen in näheren Kontakt zu bringen und dass es an einem breiten und aktiven Kreis von Mitarbeitern gefehlt habe, um eine familiengeschichtliche Bibliographie fortzuführen.
Auf den Seiten 257-265 findet Holger Zierdt aus Göttingen unter dem Titel «Digitale Archive und ihr Nutzen für Familienforscher» den Trend zur Digita-lisierung von Archiven erfreulich und nachahmenswert. Als beispielhaft nennt er das Projekt Duderstadt, bei dem innert 4 Jahren mehr als 80'000 Manuskriptseiten volldigital erfasst wurden. Über das www ist der Zugriff auf den digitalisierten Bestand möglich.
http://www.archive.geschichte.mpg.de/duderstadt/db-d.htm
Als weiteres Beispiel erwähnt Zierdt das Stadtarchiv Schaffhausen, wo ebenfalls Findbücher online in einer Datenbank bereitgestellt sind.
http://www.stadtarchiv-schaffhausen.ch/Index.html?SHArchivSuchen.htm
Auf den Seiten 306-308 weist Dolf Kaiser aus Zürich auf "Die genealogischen Quellen in Südgraubünden" hin und bemerkt dazu, dass in den Kriegsereignissen von 1499 und den Bündner Wirren im 17. Jh. zahlreiche Dokumente, Kirchenbücher, Jahrzeitbücher und andere genealogische Quellen zerstört worden sind. Der Autor empfiehlt, als ersten Schritt die Forschungen im Staatsarchiv Graubünden in Chur zu beginnen, wo sämtliche Kirchenbücher des Kantons auf Mikrofilmen erfasst sind. Die Kirchenbücher im Kanton Graubünden beginnen teilweise sehr spät, 1660 - 1685, und sind manchmal sehr lückenhaft geführt. Als ganz spezielle Quellen werden Notariatsprotokolle, Steuererhebungsbücher (Cudesch dad estims), Kaufvertragsbücher (Cudesch dels Apredschs) erwähnt. Einzelne Gegenden und Orte werden besonders durchleuchtet. In Zuoz und Pontresina können bei einem Dorfrundgang die Sgraffiti genealogische Hinweise sein. Ganz besonders verweist der Autor auf die beiden Bücher rätischer Geschichte des Geschichtsschreibers Ulrich Campell aus Susch mit wichtigen genealogisch-biographischen Einzelheiten verschiedener Personen vor 1600 und als zweite wichtige Quelle auf das Cudesch del chantun verd von J.P. Schmid von Grüneck von Ftan. Dieses enthält genealogische Angaben der Bewohner von Ftan, Scuol und Sent um 1750/1800.
nach oben



BulletinIm Bulletin du Cercle Généalogique d’Alsace No 138 sind einige Beiträge über Schweizer zu finden. Auf Seite 332 hat M. André Rost unter dem Titel "Heiraten von Elsässern und Ausländern in Baden" auch zwei Heiraten von Schweizern erwähnt: In Vogelbach-Marzell am 07.02.1719 ein Hannss Dürrenberger, Sohn des Hans von Lauwil aus Basler Gebieth und Anna Bueler, Tochter des Christian Bueler von Sigrisweyl aus Berner Gebiet. In Blansingen am 12.01.1640 ein Joachim Engelhard von Sarwerden auss Grafschaft Nassau und Valeria, Tochter des Conrad Ronus, Schuhmacher in Basel.

In einem kurzen Artikel auf Seite 342 des gleichen Bulletins berichtet Luc Adoneth im Artikel "Relations helvéto-alsaciennes" über einen Akteneintrag einer Vollmacht im Notariat Châtenois eines Sébastien Leitzenberger aus dem Kanton Luzern. Unter den gleichen "Relations" rapportieren Fritz Kirchner und Mitarbeiter über die etwas undurchsichtigen Familienverhältnisse von Caspar Hauswirth und Elisabeth Gander, die im 17. Jh. aus Saanen nach Bischwiller emigriert sind.

Auf den Seiten 343 - 345 ist ein grösserer Beitrag von Günter Stopka den Schweizer Einwanderern aus dem Simmental im Copulationsregister der evangelisch-reformierten Kirche Bischweiler von 1666–1709 gewidmet. Es werden in diesem Zeitraum 33 Heiraten von Schweizern aufgezeigt.
nach oben



ComputergenealogieDas Hauptthema der Zeitschrift Computergenealogie 2/2002 ist die Digitalisierung. Diese mehr technischen Ausführungen dürften auch die Schweizer Familienforscher interessieren.
Der Beitrag von Jörg Liedtke auf den Seite 6 - 10 über "Scannen – aber richtig!" berichtet einleitend, welche Arten von Scanner auf dem Markt erhältlich sind. Nach einem kurzen Rekurs "Was ist eigentlich Scannen?" wird sehr ausführlich und fachmännisch die Installation eines Scanners vom Karteneinbau, zur Installation der Software über die Kalibrierung von Monitor und Scanner bis zum Drucker beschrieben. Auch Tipps und Tricks von Einzelheiten werden abschliessend behandelt.

Margret Ott beschreibt in ihrem Artikel auf den Seiten 11 und 12 "Heimarbeit" am Kirchenbuch wie Mikrofilme möglichst kostengünstig digitalisiert werden können. Die digitalisierten Mikrofilme bieten eine wesentliche Vereinfachung der Bearbeitung und Auswertung, da die Lesequalität wegen der Vergrösserungsmöglichkeit am Computerbildschirm besser ist als an üblichen Lesegeräten.

Holger Zierdt empfiehlt in seinem Beitrag, Seiten 13 - 15, Digitalkamera statt Scanner, da die Vorlagen berührungsfrei eingelesen und beliebig oft vervielfältigt werden können. In seinem Artikel geht er darauf ein, welche Ausrüstung und Massnahmen nötig sind, um mit einer Digitalkamera Reproduktionen mit hoher Qualität nach Art eines Faksimiles herzustellen.

Der Beitrag von Markus Feldbach auf den Seiten 20 - 23 Vom Kirchenbuch zum Datensatz handelt vom Forschungsziel einer Transkription altdeutscher handschriftlicher Texte nach einer Digitalisierung mit Hilfe des Computers. Er gibt aber zu, dass bis dahin noch viel Forschungsaufwand nötig sei. "Es isch ja nur es chlises Träumli gsi"!

Das Heft Computergenealogie 3/2002 ist in erster Linie den Genealogie-Programmen gewidmet. Doris Reuter empfiehlt auf Seite 4 in ihrem Beitrag „Der Weg zum perfekten Programm“, nach welchen Kriterien ein Programm ausgesucht werden sollte. Auf den Seiten 5 – 8 setzt sich Markus Christ von der GHGRB unter dem Titel „Ehe per Mausklick“ detailliert mit dem Programm Ahnenforscher 2000 von Remo Schlauri auseinander. Herr Christ stellt in seinem Beitrag die Möglichkeiten dieses Programms vor, das sicher viele Schweizer mindestens vom Hörensagen her kennen. Als in einem der wenigen Programme kann hier auch der Heimat- bzw. Bürgerort eingegeben werden. Beschreibung und Anwenderkritik des Ahnenforschers 2000 findet man zusätzlich unter dem Beitrag „Marktübersicht“ (Seiten 12 – 31), in dem 45 deutschsprachige Genealogieprogramme im Überblick kritisch durchleuchtet werden. Ausser Ahnenforscher 2000 werden die Programme Brother’s Keeper, GENprofi und GF-Ahnen sehr eingehend beschrieben.
nach oben



Familienforschung in MitteldeutschlandFamilienforschung in Mitteldeutschland (AMF), Heft 2, 2002. In einem separat eingehefteten Teil widmet sich die AMF den Forscherkontakten, wobei der Verein für Computergenealogie die Internet-Datenbank Forscherkontakte (FOKO) unter der Adresse: http://foko.genealogy.net betreibt.
Ziel der Aktion FOKO ist es vor allem, Kontakte zwischen den verschiedenen Familienforschern im deutschsprachigen Raum zu ermöglichen.

Mit der Einsendung seiner Forschungsergebnisse in die FOKO-Datenbank erklärt der Einreicher sein Einverständnis zur allseitigen Auswertung der eingereichten Daten, zur Speicherung auf Datenträgern im Internet und zur Auswertung für genealogische Zwecke.

Die Erfassung und das Einreichen der Daten wird ausführlich beschrieben. Auch die FOKO-Datenstruktur wird im Detail erklärt.
In der Schweiz beteiligen sich eine grosse Anzahl Forscher an dieser Datenbank. Der Verein für Computergenealogie hat die diesjährige Jahres-CD diesem Vorhaben gewidmet.
nach oben



GenealogieDie literaturbeflissenen Familienforscher finden im Sonderheft 2001/ 2002 der Zeitschrift Genealogie eine kurze Schilderung des Lebens des Dichters E.T.A. Hoffmann mit einer Ahnenliste und einer Stammtafel.

Besonders spannend beschreibt der Verfasser dieses Artikels, Hans-Dietrich Lemmel, wie der sogenannte "tote Punkt" beim Urgrossvater des Dichters überwunden werden konnte. Im Weiteren erzählt der Autor, wie das genealogische Hoffmann-Material in sein Archiv gelangte und warum er sich mit der Hoffmann-Genealogie beschäftigte. So konnte eine Familienchronik entstehen, beginnend mit Peter Hoffmann, geboren um 1480 in Rodach-Rotha, Coburg, der zu den Mitautoren der "Rodacher Glaubensartikel" gehörte, und endend mit dem Dichter E.T.A. Hoffmann, geboren am 24.11.1776 in Königsberg.

Das Heft Genealogie Nr. 3/4, März-April 2002 ist ausschliesslich der Medizin gewidmet. Oskar Poller beschreibt einleitend die Entwicklung des Gesundheitswesens im Rhein-Neckar-Raum von der Römerzeit über das Mittelalter bis in die Barockzeit. Neben der damaligen Seuchenbekämpfung, in erster Linie Aussatz und Pest, dem Aufbau von Lazaretten und Spitälern werden einige namhafte Ärzte und ihre Bemühungen um das Gesundheitswesen dieser Zeit beschrieben.

Im Aufsatz von Hans-Cord Sarnighausen über den Braunschweigisch-Lüneburgischen Landchirurgen Johann Friedrich Ulrichs (1728-63) wird der Beruf des Chirurgus, der damals kein studierter Mediziner, sondern eher ein Handwerker war, eindrücklich beschrieben. Die Aufgaben des Chirurgen oder Baders grenzten sich gegen diejenigen des Medicus mit einem Universitätsstudium streng ab. Nur der Medicus durfte auch innere Krankheiten behandeln.

Ein ausführlicher Artikel von Reinhard Riepl befasst sich mit den Landärzten Johann Evangelist Andrae, Vater und Sohn, in Tirol und Bayern. Die im 18. und 19. Jh. lebenden Andrae stammten aus einer alteingesessenen Wirtefamilie. Über den Werdegang der beiden Ärzte und ihre Probleme bei der Praxistätigkeit sowie die Verdienstmöglichkeiten gibt der Autor detailliert Auskunft. In zwei kurzen Kapiteln wird auf das Hebammenwesen im Tirol und in Einzelheiten auf die Arbeit der Hebamme zu dieser Zeit eingegangen. Es dürfte wenig bekannt sein, dass die Hebamme das Recht und die Pflicht hatte, eine Nottaufe, die sogenannte "Weibertaufe" durchzuführen.

Als 1. Teil einer Fortsetzung findet sich eine ausführliche Biographie des Arztes, Professors und Wissenschafters Heinrich Fedeor Emil Martius, beschrieben durch Dr. Goetz-Alexander Martius im Bericht "1933-45 – Auch das geschah in Deutschland". Dieser Beitrag befasst sich sehr ausführlich mit dem Umstand und den Auswirkungen eines "Nichtariers" auf seine wissenschaftliche Karriere während der Nazizeit. Die Mutter von Heinrich Martius war eine sogenannte Dreivierteljüdin, und er selbst wurde als Vierteljude oder Mischling 2. Grades eingestuft. Dass bei dieser Konstellation auch seltsame bis komische Aspekte auftraten, erzählt der Bericht.

Im Heft 5/6, Mai-Juni 2002 der Genealogie findet sich auf den Seiten 147 - 153 eine erste Fortsetzung des Beitrages von Oskar Poller über die Entwicklung des Gesundheitswesens im Rhein-Neckar-Raum. Von 8 namhaften Ärzten beschreibt er den Wirkungskreis und einen Teil des familiären Umfeldes.

Im gleichen Heft Genealogie wird auf den Seiten 154 - 167 wohl das derzeit in Deutschland umstrittenste Thema diskutiert: Überführung der Ostkirchenbücher nach Polen. Zu dieser Streitfrage äussern sich 4 Autoren.
Hermann Metzke: Wem gehören die ostdeutschen Kirchenbücher?
Paul Mau: Die katholischen "Ostkirchenbücher" im bischöflichen Zentralarchiv Regensburg.
Detlef Kühn: Zur Abgabe katholischer Kirchenbücher an Polen.
Hartmut Sander: Die evangelischen Kirchenbücher aus den ehemaligen Kirchenprovinzen der evangelischen Kirche der altpreussischen Union.

Im Heft Genealogie 7- 8, Juli/August 2002, setzt sich Hermann Metzke auf den Seiten 193-208 unter dem Titel „Genealogie, Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft“ an erster Stelle mit der Frage Genealogie – Hilfswissenschaft oder Methode? auseinander. Der Autor hält fest, dass Familie ein komplexer Problemkreis sei, der Bezüge zu den unterschiedlichsten Wissensgebieten besitzt. Dies lasse individuellen Interpretationen weiten Spielraum, wobei diese Bezüge quantitativ und qualitativ sehr unterschiedlich gewichtet würden. Als Voraussetzung müsse der Begriff Genealogie definiert werden. In welchen Zusammenhängen erfülle sie hilfswissenschaftliche Funktionen, und wo diene sie lediglich als Arbeitsmethode? Wenn man den Begriff Genealogie auf eine einfache Formel bringen wolle, so könnte man ihn als familiengeschichtliche Forschung definieren. Forschung impliziert dabei zwingend, dass es sich um die Erforschung unbekannter familiärer Zusammenhänge oder die Erweiterung von Kenntnissen zu Generationsfolgen handelt, die über Grosseltern–Eltern–Kinder–Beziehungen hinausgehen. Der Einsatz einer Methode für spezifische Belange eines Fachgebietes begründe aber noch keine hilfswissenschaftliche Funktion. Genealogie als Hilfswissenschaft dagegen bedeute, dass Ergebnisse familiengeschichtlicher Forschung direkt zum Wissen einer Fachdisziplin beitrage. Genealogie ist in diesem Sinne historische Hilfswissenschaft, das heisst, die von ihr erarbeiteten Ergebnisse erlauben Ergänzungen und Erweiterungen historischer Forschungsergebnisse.

Bei der Genealogie in der Vergangenheit streift der Autor kurz die Zeit des Nationalsozialismus und des Ariernachweises. Bei der Gegenwart wird vor allem auf die EDV und das Internet eingegangen, wobei auch das Problem der dauerhaften Datensicherung angesprochen wird. Ein weiteres Thema der Gegenwart, die Diskussion um den Datenschutz, wird eingehend beleuchtet. Auf dieses Thema wird übrigens auch bei den Zukunftsaufgaben im Kapitel Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit nochmals ausführlich eingegangen. Die Diskussion um den Datenschutz habe in den Hintergrund gedrängt, dass es auch ein legitimes Recht auf Wahrung des Andenkens gebe. Einzelaktionen des Dachverbandes DAGV für die Durchsetzung der genealogischen Interessen seien aber wenig erfolgversprechend, wenn für die Politik nicht ein öffentliches Interesse deutlich werde. Diese Feststellung trifft nicht nur für den DAGV in Deutschland, sondern in gleichem Masse für die SGFF in der Schweiz zu.

In der gleichen Zeitschrift Genealogie Heft Nr. 7- 8, Juli/ August 2002, erläutert Jerome Grasser auf den Seiten 209-214 die Ziele der Genealogischen Gesellschaft von Utah, beziehungsweise der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage. Einleitend wird kurz auf die Glaubenslehre und die damit zusammenhängenden Interessen für eine genealogische Forschung eingegangen. Ziele sind:
1. Die Bewahrung genealogischer Aufzeichnungen auf der ganzen Welt.
2. Genealogische Aufzeichnungen weltweit zugänglich machen.
3. Weltweite Zusammenarbeit mit den Archiven und genealogischen Gesellschaften.
4. Unterstützung einzelner Genealogen bei der Suche nach ihren Vorfahren durch eine Family History Library, Genealogie-Forschungsstellen und eine Family Surch Organization.

Das Computersystem Family Surch und die entsprechende Suchfunktion in http://www.familysearch.org wird dabei ausführlich beschrieben. Es wird betont, dass die Benutzung dieser Internetseiten kostenlos und allen Interessenten zugänglich ist, unabhängig davon, welcher Nationalität, Volksgruppe oder Religion sie angehören.
nach oben



Hessische FamilienkundeIn der Hessischen Familienkunde, Band 26, Heft 3, 2002 berichtet Gustaf Eichbaum auf den Seiten 198-200 über den Schweizer Jost Bürgi, der am 28.02.1552 in Lichtensteig im Toggenburg geboren wurde und am 31.01.1632 mit 80 Jahren in Kassel verstarb. Bürgi zog 1579 nach Kassel, wo ihn Landgraf Wilhelm IV. von Hessen als Hofuhrmacher in Dienst nahm. Wiederholt rief ihn Kaiser Rudolf II. nach Prag, wo er sich mit dem Astronomen Johannes Kepler befreundete. Bürgi kehrte jeweilen nach Kassel zurück.
Dort sind im staatlichen Museum für Astronomie und Technikgeschichte die Werke Jost Bürgis die Glanzpunkte des Museums. Da ist sein Himmelsglobus mit chronometrischer und kalendarischer Automatik aus dem Jahre 1592 und seine astronomische Stutzuhr von 1591, die unter anderen Kopernikus mit dem Modell seines heliozentrischen Systems in Händen darstellt.

Hessische Familienkunde, Heft 4/2002. Unter dem Titel «Kleine Mitteilungen» wird auf Seite 272 der Tod von Dieter Latscha am 4.12.2002, dem letzten Gesellschafter des Frankfurter Familienunternehmens, mitgeteilt. Für die Schweiz dürfte von Interesse sein, dass die Familie unter dem Namen Lachat aus Savoyen stammte und dann nach Latterbach im Berner Oberland zog. Im 19. Jh. stellte die Familie Lachat einen Bischof Eugène von Basel. 1666 war ein Melchior Latschar in Bern in einen Mennoniten-Prozess verwickelt. 1714 kam Heinrich Latschar mit sieben Söhnen und fünf Töchtern via Elsass nach Kaiserslautern und siedelte nach Friedelsheim auf den Mennoniten-Hof.
nach oben



In Hugenotten, Nr. 1/2002, zeichnet Dierk Loyal unter dem Titel "Hugenotten in Ostpreussen - Ein geschichtlicher Überblick von 1648-1848" ein Bild der Besiedlung von verödeten Landstrichen und ausgestorbenen Bauernhöfen des damaligen Preussen durch Schweizer, aufgrund eines Patentes des preussischen Königs Friedrich I. Die Schweizer seien im Gegensatz zu den Hugenotten nicht aus Glaubensgründen, sondern aus wirtschaftlichen Motiven 1710 nach Preussen eingewandert. Probleme ergaben sich aus der Mischung von deutschsprachigen und französisch sprechenden Schweizern sowie Hugenotten, die eigene Kirchen und Prediger verlangten.
nach oben



Kompass des KraichgausIm Kompass des Kraichgaus, Heft 3, 2002, Seite 8 informiert Anna Mairhofer über eine Veranstaltung verschiedener Mennonitengemeinden in Zusammenarbeit mit dem Heimatverein Kraichgau um die „Einwanderung aus der Schweiz nach dem dreissigjährigen Krieg“. Unter den zahlreichen Einwanderern befanden sich neben französischen Hugenotten und Waldensern auch zahlreiche Schweizer, die in ihrer Heimat mit Armut und religionsbedingter Verfolgung zu kämpfen hatten. Man geht heute davon aus, dass fast 40% aller in der Gegend ansässigen Familien auf Schweizer Einwanderer zurückgehen. Unter anderen Vollweiler, Dieffenbacher, Pfründer und Keller.

Im gleichen Heft 3 resümiert auf den Seiten 9-11 Siegfried Joneleit unter dem Titel „Viele Auswanderer verschwanden bei Nacht und Nebel“ einen Vortrag von Dr. Arnold Scheuerbrandt mit dem Titel: „Von Elsenz zum Conestogan River – Auswanderung von Mennoniten nach Pennsylvanien“. Der Vortrag handelte davon, dass viele der eingewanderten Mennoniten durch eine starke Werbung weiter nach Amerika auswanderten, obschon fast alle Landesherren dies zu verhindern suchten. Der Vortragende schätzte die von 1688–1774 Ausgewanderten auf 1500 Personen.

Auch in Heft 4/2002 von Kompass des Kraichgaus sind einige Seiten der Genealogie gewidmet. Martin Stocker beschreibt auf Seite 26, wie Otmar Winter aus Kalifornien den Anstoss gab, dass an seinem alten Heimatort Bruchsal-Helmsheim eine 300seitige Familienchronik entstand, die dann an einem Familientreffen mit 60 Personen aus den USA und Deutschland überreicht werden konnte. Interessant ist aber, dass die Winters ursprünglich aus der Schweiz stammten und dann über Oberacker nach Helmsheim kamen.
nach oben



Übergabe von Kirchenbüchern an Polen, in der Ostdeutschen Familienkunde. Alle Beiträge von Heft 2, April - Juni 2002, sind dieser Übergabe gewidmet, wobei die meisten Beiträge aus Leserbriefen an Zeitungen und Zeitschriften zusammengetragen wurden. Während einerseits die Rückführung der Kirchenbücher von den beiden Staaten rational als Kirchengut betrachtet wird und sie daher wieder an die ursprünglichen Kirchgemeinden zurückgehen sollten, sehen es die Heimatvertriebenen und die Genealogen etwas emotionaler. Sie sind der Meinung, dass die von den Polen beanspruchten Archivalien Zeugnisse deutscher Verwaltung über eine deutsche Bevölkerung und damit Zeugnisse deutscher Geschichte seien. Für die vertriebenen Deutschen bedeuten die Bücher eine "Nabelschnur" zur alten Heimat, während die erst nach 1945 angesiedelten Polen keine Beziehung dazu hätten. Bedenken werden auch laut, dass Abschriften in polnischer Sprache verfasst und möglicherweise die alte deutsche Schrift nicht gelesen werden könne.
Offensichtlich sind nur 3361 katholische Kirchenbücher von dieser Rückgabe betroffen, während die evangelischen Kirchenbücher auf Grund eines anderen rechtlichen Status davon verschont bleiben.
nach oben



Pfälzisch-Rheinische FamilienkundePfälzisch-Rheinische Familienkunde, Heft 1/2002. Auf Seite 21 berichtet Günter Stopka über die Nachkommen des Gilgen Frari aus Oberwil im Simmental BE Ausgehend von den Stammeltern Gilgen Frari und Anna Maria Bergmann, die am 12.09.1614 in Oberwil geheiratet hatten, werden bruchstückhaft 4 weitere Generationen erwähnt, wobei die letzten beiden ins Bitscherland ausgewandert sind. (Alle Daten werden mit den Quellen belegt.)

Auf Seite 23 zählt Bernhard Beck 18 Schweizer Durchwanderer in Hambach auf, die in den katholischen Kirchenbüchern von 1636-1798 wegen Taufen, Heirat oder Tod verzeichnet wurden. Keiner dieser Schweizer wurde aber in Hambach DE sesshaft. Herr Dr. Ulrich Pfister vom Staatsarchiv Zürich ist dem Autor bei der Bestimmung der schweizerischen Herkunftsorte helfend zur Seite gestanden.

Pfälzisch-Rheinische Familienkunde. In dieser Zeitschrift sind immer wieder Beiträge mit Verbindungen zur Schweiz zu finden.
In Heft 2/2002, Seite 92, berichtet Elsbeth Rhonheimer aus Zürich als Gelegenheitsfund über die bekannte Zürcher Seidenfirma Abraham, deren Gründer Jakob Abraham aus dem südpfälzischen Arzheim stammte (geb. 1856) und über eine Krefelder Seidenfirma ein eigenes Geschäft in Zürich aufbaute, mit seinen Brüdern weiter ausbaute und 1926 verstarb.
Als weiteren Gelegenheitsfund erwähnt Dietmar Meyer aus Schopp auf Seite 95 Einträge aus dem Kirchenbuch Wynigen BE von 1676 und 1677, in dem von zwei Taufen und einem Todesfall von ehemaligen Kirchengliedern in der Pfalz die Rede ist.
Auf Seite 103 ist dem Beitrag «Wiedertäufer auf dem Weinsperhof im 17. Jh.» von Heinz Wittner zu entnehmen, dass nach einem Auszug aus der Ahnenliste von Herrn Dr. U. Pfister aus Winterthur nicht nur Pfälzer Schweizer Vorfahren haben, sondern auch Schweizer pfälzerische Wurzeln aufweisen.
Auf Seite 126 findet sich ein Beitrag von Günter Stopka «Die Nachkommen des Peter Buri aus Lauenen (Saanen) im Bitscherland und Saanen», in dem der Autor den Wurzeln von Hans Buri und seinen Söhnen aus Pirmasens im Simmental nachgegangen ist.

In Heft 3/2002 erschienen 4 Artikel mit Verbindungen zur Schweiz. Auf den Seiten 137-140 listet der Autor Hans Helmut Görtz in seinem Beitrag "Ausländische Zuwanderer 1650-1710 im reformierten Kirchenbuch von Weisenheim am Sand" 21 neu zugezogene Gemeindeglieder aus der Schweiz im Heiratsregister auf. Leider sind viele Angaben nur aus der Schweiz oder Züricher Gebiets und nur ein Teil mit genaueren Ortsangaben.
In der Liste von Franz Kaplan auf den Seiten 141-144 über "Ortsfremde in den katholischen Kirchenbüchern von Bellheim 1686-1861" sind verstorbene, ortsfremde Soldaten bzw. deren Angehörige zu finden, worunter auch 6 Schweizer.
Ein Beitrag von Günter Stopka auf den Seiten 163-165 befasst sich mit der «Herkunft der Familie Trachsel im Westrich». Günter Stopka kopierte die Kirchenbücher von Lenk im Simmental, um die Herkunft vieler Schweizer aus der Pfalz erforschen zu können. Einer von ihnen ist Quirinius Trachsel, dessen Vorfahren sich nicht eindeutig erfassen liessen. Die Taufen seiner Kinder wurden teils wieder nach Lenk gemeldet und im dortigen Taufrodel eingetragen. Zwei Kinder, Peter und Johann Frantz, sind nach Lenk zurückgekehrt.
Auf Seite 180 werden unter Gelegenheitsfund von Dietmar Meyer aus Schopp Zuwanderer aus Mühleturnen (Schmid), Frutigen (Pfister) und Rüegggisberg (Däpp, Ehrgott, Rohrbach, Trachsel) als Eltern und Taufpaten in der Pfalz genannt.

Die Pfälzisch-Rheinische Familienkunde vom November 2002 ist dem Datenschutz, dem Personenstands- und Archivrecht gewidmet, da zu diesen Themen am 9. November in Kaiserslautern eine Arbeitstagung abgehalten wurde.

Wie bei uns in der Schweiz wirft das Datenschutz-, Personenstands- und Archivrecht auch in Deutschland bei Familienforschern immer wieder Fragen auf. Die teilweise strenge Auslegung der Rechtsvorschriften führt in manchen Fällen dazu, dass Mitglieder ihre Forschungsprojekte nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr durchführen können. Wie in der Schweiz die Eidgenössische Zivilstandsverordnung von Kanton zu Kanton verschieden ausgelegt wird, sind auch in Deutschland die gesetzlichen Regelungen in den Ländern unterschiedlich geregelt. Die hauptsächlichsten Probleme sind wie bei uns bei Einsichtnahme und Veröffentlichung zu finden.
nach oben



Schweizer Archiv für HeraldikIm Schweizer Archiv für Heraldik, 2002-II, Seiten 151-161, hat sich Günter Mattern im Beitrag «100 Jahre SBB und die Kommunalheraldik» zum 100 Jahr-Jubiläum der SBB mit dem Brauch, Wappen an Lokomotiven anzubringen, auseinandergesetzt. Die SBB begannen damit, 1953 aus geschnitzten Vorlagen Abgüsse herzustellen, die verchromt und koloriert wurden. Neben der SBB sind aber auch die Brünigbahn und andere Privatbahnen mit Amts- und Gemeindewappen verziert worden. Neben einer detaillierten Schilderung von Herrn Mattern werden einige Wappen farbig vorgestellt und die Triebfahrzeuge mit Nummern, Namen und Wappen aufgelistet.
In der gleichen Zeitschrift berichtet Hans Rüegg auf den Seiten 167-181 über neue Gemeindewappen im Kanton Bern, im Kanton Solothurn, das neue Wappen der politischen Gemeinde Lengwil, die neuen Wappen von Kemmental und Warth-Weiningen, sowie der Gemeinde Grafschaft. Neben einer Erklärung für die Herstellung neuer Wappen werden diese beschrieben und im Bild vorgestellt.
nach oben



Niederdeutsche FamilienkundeZeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde, Heft 4/ 4.Quartal 2001 und Heft 1/ 1.Quartal 2002. In unserem Bulletin Nr. 68 habe ich den in der gleichen Zeitschrift Heft 3/ 3. Quartal 2001 sehr kritischen Artikel von Frau Erika Friedrichs, "Lohnt sich die Erstellung von Ortssippenbüchern noch" erwähnt. In Heft 4, Seite 359 antwortet ihr der Vorsitzende der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Genealogischer Verbände (DAGV), Herr Dr. Hermann Metzke. Er ist der Ansicht, dass das Erarbeiten von Ortsfamilienbüchern nach wie vor wichtig sei. Er bestätigt den hohen Aufwand und das finanzielle Risiko einer gedruckten Auflage und gibt Ratschläge wie dieses vermindert werden kann. Abschliessend betont er aber, dass Forscher einen wichtigen Dienst an der Allgemeinheit leisten, die ehrenamtlich Ortsfamilienbücher (OFB) erarbeiten oder ortsgeschichtliche Quellen herausgeben würden.

Herr Klaus Wessel macht dann in Heft 4 auf Seite 422 auf die "Online OFB’s" aufmerksam. Er betont, dass Internet-Datenbanken extrem kostengünstig sind und dass der Verein für Computergenealogie den genealogischen Gesellschaften die notwendige Infrastruktur auf seinem Internet-Server zur Verfügung stelle. Er macht darauf aufmerksam, dass ein "Online-OFB" täglich geändert und aktualisiert werden kann, sodass man bereits mit einem Teildatenbestand beginnen und diesen ausbauen könne.

In der Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde, Heft 3/2002, widmet Judy Giurieco auf den Seiten 484 – 492 einen Artikel der Einwanderung in die USA über Ellis Island und ihre Bedeutung für die amerikanische Familienforschung. Nach ein paar allgemeinen Bemerkungen über die Einwanderung in die USA beschreibt die Autorin sehr detailliert, wie die Kontrolle und ärztliche Überprüfung bei der Einwanderung vor sich ging. Im weiteren wird auf die Bedeutung des Museums auf Ellis Island für die Nachkommen der Einwanderer und für die Familienforschung in Amerika eingegangen. Dieses Museum macht die Geschichte der Einwanderung mit Hilfe von Fotographien, Gegenständen, Plakaten, Landkarten, Augenzeugenberichten, Filmen und elektronischen Hilfsmitteln sehr anschaulich. Andrerseits bietet dieses Museum auch die Möglichkeit, die Spuren der Einwanderer aufzunehmen durch Konsultation der National Archives and Research Administration, wo viele nützliche Dokumente für den Familienforscher zu finden sind. Selbstverständlich sind diese Informationen auch über Internet greifbar: http://www.ellisisland.org

In der gleichen Zeitschrift berichtet Karl Wesling von einer Ausstellung in Bremen über Bremen in die Welt. Unter diesem Motto stellt die „Maus“, die Gesellschaft für Familienforschung in Bremen, verschiedene Aktivitäten vor.
Da im Jahre 1875 Mitarbeiter der Handelskammer aus Raummangel entschieden, Passagierlisten bis 1875 zu vernichten und spätere Namenslisten einem Bombenangriff am 6. Oktober 1944 zum Opfer fielen, stehen heute nur noch die Passagierlisten von 1920 – 1939 zur Verfügung, die von den „Mäusen“ minutiös ausgewertet werden.
Unter der Adresse http://www.bremer-passagierlisten.de können die Daten im Internet kosten- und werbefrei erfragt werden.
nach oben



Zeitschrift für ZivilstandswesenIn der Zeitschrift für Zivilstandswesen, Heft 5, Mai 2002, wird auf den Seiten 147-156 unter dem Titel „Bekanntgabe der Identität der leiblichen Mutter an adoptierte Personen“ ein Bundesgerichtsurteil sehr detailliert erläutert, was viele Genealogen interessieren dürfte!
Bei diesem Urteil geht es um eine unverheiratete Mutter, deren Kind nach der Geburt zu Pflegeeltern kam, die es adoptierten und ihm ihren Namen gaben. Die Mutter verweigerte 30 Jahre später der Behörde, ihrem Sohn die leibliche Abstammung offen zu legen. Nachdem Regierungsstatthalter, Regierungsrat und Obergericht die Beschwerde der Frau abgewiesen hatten, wandte sie sich mit einer Eingabe an das Bundesgericht wegen Verletzung rechtlichen Gehörs, wegen willkürlicher Beweiswürdigung sowie wegen Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben (Zusicherung der Geheimhaltung bei der Adoptionsfreigabe) und auch wegen Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit.
Das Bundesgericht wies diese Beschwerde mit folgenden Begründungen ab: Auch im Adoptionsbereich besteht kein Anspruch der leiblichen Eltern auf Geheimhaltung ihrer Identität gegenüber dem Kind. Das in Art. 268b ZGB verbürgte Adoptionsgeheimnis bezweckt lediglich, Adoptiveltern und

Kind vor Einmischung der leiblichen Eltern, aber auch vor Dritten zu schützen.
Der Anspruch, die leiblichen Eltern zu kennen, steht somit dem volljährigen Adoptivkind nach der Verfassung zu, unabhängig von einer Abwägung mit entgegenstehenden Interessen. Der Anspruch ist entsprechend unbedingt. Es handelt sich um ein unverzichtbares und nicht verwirkbares Recht.
Dieser Anspruch wird mit dem Interesse des Kindes begründet, dass zur eigenen Persönlichkeits- bzw. Identitätsfindung die Kenntnis der eigenen biologischen Herkunft erforderlich ist, um damit den Bezug zur eigenen Vergangenheit herstellen zu können.
1. Hat das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, so kann es jederzeit Auskunft über die Personalien seiner leiblichen Eltern verlangen; vorher kann es Auskunft verlangen, wenn es schutzwürdige Interessen hat.
2. Bevor die Behörde oder Stelle, welche über die gewünschten Angaben verfügt, Auskunft erteilt, informiert sie wenn möglich die leiblichen Eltern. Lehnen diese den persönlichen Kontakt ab, so ist das Kind darüber zu informieren und auf die Persönlichkeitsrechte der leiblichen Eltern aufmerksam zu machen.
3. Die Kantone bezeichnen eine geeignete Stelle, welche das Kind auf Wunsch beratend unterstützt.
Nachdem seit 26. März 1997 das Übereinkommen mit der UNO über das Recht des Kindes /KRK auch für die Schweiz in Kraft getreten ist, hat ein Kind nach Art. 7, Abs. 1 das Recht, seine Eltern zu kennen und soweit möglich von ihnen betreut zu werden.
Analog dazu sieht das am 01.01.2001 in Kraft getretene Bundesgesetz betreffend Fortpflanzungsmedizin vor, dass ein Kind, wenn es das 18. Lebensjahr vollendet hat, Auskunft über die äussere Erscheinung und die Personalien des Spenders verlangen kann.

In der Zeitschrift für Zivilstandswesen Nr. 9/2002 nimmt auf den Seiten 161/162 der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen Stellung zum Wechsel der Zuständigkeit für den Heimatschein und damit des Bürgerrechtsausweises vom Bundesamt für Polizei zum Bundesamt für Zivilstandswesen (BAZW). Der Direktor des Bundesamtes für Polizei bestätigt diese Transaktion.

Auf Seite 166 des gleichen Heftes kommt das Projekt Infostar zur Sprache. Dieses Projekt könnte offensichtlich durch Verzögerung des Informatikprogrammes Mehrkosten in der Grössenordnung von 2 Millionen Franken verursachen. Der Bund beantwortet in diesem Artikel eine Anfrage von Nationalrat F. Mariétan aus dem Wallis. Das Projekt erweist sich durch den Wechsel vom familienweisen zum personenbezogenen Register als bedeutend komplexer als angenommen. Die Kantone hätten im Hinblick auf eine Effizienzsteigerung bei der Registerführung umfassende und anspruchsvolle Lösungen gefordert und damit zum hohen Aufwand beigetragen.

Ein Artikel, der mit Infostar und der damit geplanten elektronischen Archivierung besondere Aktualität haben dürfte, ist in der Zeitschrift für Zivilstandswesen Nr. 11, Seiten 343 – 348 zu finden. Niklaus Bütikofer vom Schweizerischen Bundesarchiv in Bern bringt in seinem Beitrag neben rechtlichen und gesetzlichen Gedanken auch die praktischen Probleme zur Sprache. Neben der Forderung nach einer nachweisfähigen und archivierbaren Form stellt er die langfristige Aufbewahrbarkeit von digitalen Unterlagen zur Diskussion. Es dürfte den wenigsten bekannt sein, dass das von den meisten Leuten benutzte Dateiformat „Microsoft Word“ nicht archivierbar ist. Es wird betont, dass Zivilstandsregister zweifellos archivwürdig sind und dauerhaft aufbewahrt werden sollten, da dies ja auch in der Zivilstandsverordnung verlangt wird. Bei digitalen Unterlagen bedeutet dies Umwandeln der Daten in verbreitete, offen dokumentierte Standardformate, die eine hohe Gewähr dafür bieten, dass die Unterlagen ohne wesentliche Informationsverluste in die nächste Technologiegeneration übergeführt werden können. Die letztendlich wichtigste Aufgabe des Archivierens ist die dauernde Erhaltung der Bestände. Jedes Material und
– wie man heute hinzufügen muss – auch jedes Datenformat hat nur eine begrenzte Lebensdauer. Im digitalen Bereich bedeutet Bestandeserhaltung ganz einfach die Daten auf immer neue Datenträger umzukopieren und alle 10 bis 15 Jahre in neue Standardformate zu migrieren. Diese unumgänglichen Migrationen sind aufwändig und bergen ein erhebliches Risiko von Informationsverlusten in sich, da die künftigen Formate nicht vorausgesagt werden können.
Nach dem heutigen Bundesgesetz (BG) sind sämtliche Akten, die in einem Kanton gebildet werden, dem jeweiligen kantonalen Archivrecht unterstellt. Bei verteilten Informationssystemen wie z.B. Infostar ist diese Regelung nicht mehr so klar. In der Botschaft zur Revision dieses BG wird deshalb erwähnt, dass es sinnvoll und kostengünstiger sei, die Daten aus Infostar im schweizerischen Bundesarchiv gemäss den Regelungen des BGA in einheitlicher Form zu archivieren und nach landesweit gleichem Recht zugänglich zu machen.
Personendaten, die schützenswerte Daten oder Persönlichkeitsprofile enthalten, unterstehen einer verlängerten Schutzfrist von 50 Jahren. Der Autor des Artikels geht aber davon aus, dass von den einzelnen Daten nur wenige besonders schützenswert sind, dass aber die Gesamtheit der Daten einer hohen Schutzstufe zuzuordnen ist.
nach oben