Zeitschriftenrundschau
In diesem Teil des Archivs sind Hinweise aus verschiedenen Zeitschriften enthalten.
Hier wird weniger auf das eigentliche Werk, als vielmehr auf dessen Inhalt
aufmerksam gemacht.
2000 •
2001
•
2002 •
2003 •
2004
•
2005
•
Archiv für Familiengeschichtsforschung
•
Bulletin du Cercle Généalogique d’Alsace
•
Computergenealogie
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Familienforschung in Mitteldeutschland
•
Genealogie
•
Hessischen Familienkunde
•
Hugenotten
•
Kompass des Kraichgaus
•
Ostdeutsche Familienkunde
•
Pfälzisch-Rheinischen Familienkunde
•
Schweizer Archiv für Heraldik
•
Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde
•
Zeitschrift für Zivilstandswesen

Im
Archiv für Familienforschung, Heft 1/2002 (S.
54 - 63) beschäftigt sich Manuel Aicher aus Dietikon mit einem immer wieder
aktuellen Thema: "Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung und seine
Durchsetzbarkeit nach deutschem Recht". Der Schwerpunkt seines Beitrages
liegt im Interessenkonflikt, der entsteht, wenn auskunftsfähige Elternteile
vorhanden sind, aber ihr Wissen über den zweiten Elternteil nicht preisgeben
wollen. Anhand von Beispielen und verschiedenen Gerichtsurteilen wurde das Problem
von verschiedenen Seiten beleuchtet.
Im
Archiv für Familiengeschichtsforschung (AfF)
,
Heft 4/2002, verabschiedet sich Manuel Aicher auf
den Seiten 241/242 als Schriftleiter dieser Zeitschrift, die in Zukunft vom
Verlag C.A. Starke, Limburg, wahrgenommen wird. Er gibt einen Überblick
über seine Tätigkeit von 1997 bis 2002. Er bedauert, dass es nur ansatzweise
gelungen sei, die universitäre Forschung mit der Forschung der Hobbygenealogen
in näheren Kontakt zu bringen und dass es an einem breiten und aktiven
Kreis von Mitarbeitern gefehlt habe, um eine familiengeschichtliche Bibliographie
fortzuführen.
Auf den Seiten 257-265 findet Holger Zierdt aus Göttingen unter dem Titel
«Digitale Archive und ihr Nutzen für Familienforscher» den
Trend zur Digita-lisierung von Archiven erfreulich und nachahmenswert. Als beispielhaft
nennt er das Projekt Duderstadt, bei dem innert 4 Jahren mehr als 80'000 Manuskriptseiten
volldigital erfasst wurden. Über das www ist der Zugriff auf den digitalisierten
Bestand möglich.
http://www.archive.geschichte.mpg.de/duderstadt/db-d.htm
Als weiteres Beispiel erwähnt Zierdt das Stadtarchiv Schaffhausen, wo ebenfalls
Findbücher online in einer Datenbank bereitgestellt sind.
http://www.stadtarchiv-schaffhausen.ch/Index.html?SHArchivSuchen.htm
Auf den Seiten 306-308 weist Dolf Kaiser aus Zürich auf "Die genealogischen
Quellen in Südgraubünden" hin und bemerkt dazu, dass in den Kriegsereignissen
von 1499 und den Bündner Wirren im 17. Jh. zahlreiche Dokumente, Kirchenbücher,
Jahrzeitbücher und andere genealogische Quellen zerstört worden sind.
Der Autor empfiehlt, als ersten Schritt die Forschungen im Staatsarchiv Graubünden
in Chur zu beginnen, wo sämtliche Kirchenbücher des Kantons auf Mikrofilmen
erfasst sind. Die Kirchenbücher im Kanton Graubünden beginnen teilweise
sehr spät, 1660 - 1685, und sind manchmal sehr lückenhaft geführt.
Als ganz spezielle Quellen werden Notariatsprotokolle, Steuererhebungsbücher
(Cudesch dad estims), Kaufvertragsbücher (Cudesch dels Apredschs) erwähnt.
Einzelne Gegenden und Orte werden besonders durchleuchtet. In Zuoz und Pontresina
können bei einem Dorfrundgang die Sgraffiti genealogische Hinweise sein.
Ganz besonders verweist der Autor auf die beiden Bücher rätischer
Geschichte des Geschichtsschreibers Ulrich Campell aus Susch mit wichtigen genealogisch-biographischen
Einzelheiten verschiedener Personen vor 1600 und als zweite wichtige Quelle
auf das Cudesch del chantun verd von J.P. Schmid von Grüneck von Ftan.
Dieses enthält genealogische Angaben der Bewohner von Ftan, Scuol und Sent
um 1750/1800.
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Im
Bulletin du Cercle Généalogique d’Alsace
No 138 sind einige Beiträge über Schweizer zu finden. Auf Seite
332 hat M. André Rost unter dem Titel "Heiraten von Elsässern
und Ausländern in Baden" auch zwei Heiraten von Schweizern erwähnt:
In Vogelbach-Marzell am 07.02.1719 ein Hannss Dürrenberger, Sohn des Hans
von Lauwil aus Basler Gebieth und Anna Bueler, Tochter des Christian Bueler
von Sigrisweyl aus Berner Gebiet. In Blansingen am 12.01.1640 ein Joachim Engelhard
von Sarwerden auss Grafschaft Nassau und Valeria, Tochter des Conrad Ronus,
Schuhmacher in Basel.
In einem kurzen Artikel auf Seite 342 des gleichen Bulletins berichtet Luc
Adoneth im Artikel "Relations helvéto-alsaciennes" über
einen Akteneintrag einer Vollmacht im Notariat Châtenois eines Sébastien
Leitzenberger aus dem Kanton Luzern. Unter den gleichen "Relations"
rapportieren Fritz Kirchner und Mitarbeiter über die etwas undurchsichtigen
Familienverhältnisse von Caspar Hauswirth und Elisabeth Gander, die im
17. Jh. aus Saanen nach Bischwiller emigriert sind.
Auf den Seiten 343 - 345 ist ein grösserer Beitrag von Günter Stopka
den Schweizer Einwanderern aus dem Simmental im Copulationsregister der evangelisch-reformierten
Kirche Bischweiler von 1666–1709 gewidmet. Es werden in diesem Zeitraum
33 Heiraten von Schweizern aufgezeigt.
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Das
Hauptthema der Zeitschrift
Computergenealogie 2/2002
ist die Digitalisierung. Diese mehr technischen Ausführungen dürften
auch
die Schweizer Familienforscher interessieren.
Der Beitrag von Jörg Liedtke auf den Seite 6 - 10 über "Scannen
– aber richtig!" berichtet einleitend, welche Arten von Scanner auf
dem Markt erhältlich sind. Nach einem kurzen Rekurs "Was ist eigentlich
Scannen?" wird sehr ausführlich und fachmännisch die Installation
eines Scanners vom Karteneinbau, zur Installation der Software über die
Kalibrierung von Monitor und Scanner bis zum Drucker beschrieben. Auch Tipps
und Tricks von Einzelheiten werden abschliessend behandelt.
Margret Ott beschreibt in ihrem Artikel auf den Seiten 11 und 12 "Heimarbeit"
am Kirchenbuch wie Mikrofilme möglichst kostengünstig digitalisiert
werden können. Die digitalisierten Mikrofilme bieten eine wesentliche
Vereinfachung der Bearbeitung und Auswertung, da die Lesequalität wegen
der Vergrösserungsmöglichkeit am Computerbildschirm besser ist als
an üblichen Lesegeräten.
Holger Zierdt empfiehlt in seinem Beitrag, Seiten 13 - 15, Digitalkamera
statt Scanner, da die Vorlagen berührungsfrei eingelesen und beliebig
oft vervielfältigt werden können. In seinem Artikel geht er darauf
ein, welche Ausrüstung und Massnahmen nötig sind, um mit einer Digitalkamera
Reproduktionen mit hoher Qualität nach Art eines Faksimiles herzustellen.
Der Beitrag von Markus Feldbach auf den Seiten 20 - 23 Vom Kirchenbuch zum Datensatz
handelt vom Forschungsziel einer Transkription altdeutscher handschriftlicher
Texte nach einer Digitalisierung mit Hilfe des Computers. Er gibt aber zu, dass
bis dahin noch viel Forschungsaufwand nötig sei. "Es isch ja nur es
chlises Träumli gsi"!
Das Heft
Computergenealogie 3/2002 ist in erster Linie
den Genealogie-Programmen gewidmet. Doris Reuter empfiehlt auf Seite 4 in ihrem
Beitrag „Der Weg zum perfekten Programm“, nach welchen Kriterien
ein Programm ausgesucht werden sollte. Auf den Seiten 5 – 8 setzt sich
Markus Christ von der GHGRB unter dem Titel „Ehe per Mausklick“
detailliert mit dem Programm Ahnenforscher 2000 von Remo Schlauri auseinander.
Herr Christ stellt in seinem Beitrag die Möglichkeiten dieses Programms
vor, das sicher viele Schweizer mindestens vom Hörensagen her kennen. Als
in einem der wenigen Programme kann hier auch der Heimat- bzw. Bürgerort
eingegeben werden. Beschreibung und Anwenderkritik des Ahnenforschers 2000 findet
man zusätzlich unter dem Beitrag „Marktübersicht“ (Seiten
12 – 31), in dem 45 deutschsprachige Genealogieprogramme im Überblick
kritisch durchleuchtet werden. Ausser Ahnenforscher 2000 werden die Programme
Brother’s Keeper, GENprofi und GF-Ahnen sehr eingehend beschrieben.
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Familienforschung
in Mitteldeutschland (AMF), Heft 2, 2002. In einem separat eingehefteten
Teil widmet sich die AMF den Forscherkontakten, wobei der Verein für Computergenealogie
die Internet-Datenbank Forscherkontakte (FOKO) unter der Adresse:
http://foko.genealogy.net
betreibt.
Ziel der Aktion FOKO ist es vor allem, Kontakte zwischen den verschiedenen Familienforschern
im deutschsprachigen Raum zu ermöglichen.
Mit der Einsendung seiner Forschungsergebnisse in die FOKO-Datenbank erklärt
der Einreicher sein Einverständnis zur allseitigen Auswertung der eingereichten
Daten, zur Speicherung auf Datenträgern im Internet und zur Auswertung
für genealogische Zwecke.
Die Erfassung und das Einreichen der Daten wird ausführlich beschrieben.
Auch die FOKO-Datenstruktur wird im Detail erklärt.
In der Schweiz beteiligen sich eine grosse Anzahl Forscher an dieser Datenbank.
Der Verein für Computergenealogie hat die diesjährige Jahres-CD diesem
Vorhaben gewidmet.
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Die
literaturbeflissenen Familienforscher finden im
Sonderheft
2001/ 2002 der Zeitschrift
Genealogie eine
kurze Schilderung des Lebens des Dichters E.T.A. Hoffmann mit einer Ahnenliste
und einer Stammtafel.
Besonders spannend beschreibt der Verfasser dieses Artikels, Hans-Dietrich
Lemmel, wie der sogenannte "tote Punkt" beim Urgrossvater des Dichters
überwunden werden konnte. Im Weiteren erzählt der Autor, wie das
genealogische Hoffmann-Material in sein Archiv gelangte und warum er sich
mit der Hoffmann-Genealogie beschäftigte. So konnte eine Familienchronik
entstehen, beginnend mit Peter Hoffmann, geboren um 1480 in Rodach-Rotha,
Coburg, der zu den Mitautoren der "Rodacher Glaubensartikel" gehörte,
und endend mit dem Dichter E.T.A. Hoffmann, geboren am 24.11.1776 in Königsberg.
Das Heft
Genealogie Nr. 3/4, März-April 2002
ist ausschliesslich der Medizin gewidmet. Oskar Poller beschreibt einleitend
die Entwicklung des Gesundheitswesens im Rhein-Neckar-Raum von der Römerzeit
über das Mittelalter bis in die Barockzeit. Neben der damaligen Seuchenbekämpfung,
in erster Linie Aussatz und Pest, dem Aufbau von Lazaretten und Spitälern
werden einige namhafte Ärzte und ihre Bemühungen um das Gesundheitswesen
dieser Zeit beschrieben.
Im Aufsatz von Hans-Cord Sarnighausen über den Braunschweigisch-Lüneburgischen
Landchirurgen Johann Friedrich Ulrichs (1728-63) wird der Beruf des Chirurgus,
der damals kein studierter Mediziner, sondern eher ein Handwerker war, eindrücklich
beschrieben. Die Aufgaben des Chirurgen oder Baders grenzten sich gegen diejenigen
des Medicus mit einem Universitätsstudium streng ab. Nur der Medicus
durfte auch innere Krankheiten behandeln.
Ein ausführlicher Artikel von Reinhard Riepl befasst sich mit den Landärzten
Johann Evangelist Andrae, Vater und Sohn, in Tirol und Bayern. Die im 18.
und 19. Jh. lebenden Andrae stammten aus einer alteingesessenen Wirtefamilie.
Über den Werdegang der beiden Ärzte und ihre Probleme bei der Praxistätigkeit
sowie die Verdienstmöglichkeiten gibt der Autor detailliert Auskunft.
In zwei kurzen Kapiteln wird auf das Hebammenwesen im Tirol und in Einzelheiten
auf die Arbeit der Hebamme zu dieser Zeit eingegangen. Es dürfte wenig
bekannt sein, dass die Hebamme das Recht und die Pflicht hatte, eine Nottaufe,
die sogenannte "Weibertaufe" durchzuführen.
Als 1. Teil einer Fortsetzung findet sich eine ausführliche Biographie
des Arztes, Professors und Wissenschafters Heinrich Fedeor Emil Martius, beschrieben
durch Dr. Goetz-Alexander Martius im Bericht "1933-45 – Auch das
geschah in Deutschland". Dieser Beitrag befasst sich sehr ausführlich
mit dem Umstand und den Auswirkungen eines "Nichtariers" auf seine
wissenschaftliche Karriere während der Nazizeit. Die Mutter von Heinrich
Martius war eine sogenannte Dreivierteljüdin, und er selbst wurde als Vierteljude
oder Mischling 2. Grades eingestuft. Dass bei dieser Konstellation auch seltsame
bis komische Aspekte auftraten, erzählt der Bericht.
Im
Heft 5/6, Mai-Juni 2002 der
Genealogie
findet sich auf den Seiten 147 - 153 eine erste Fortsetzung des Beitrages von
Oskar Poller über die Entwicklung des Gesundheitswesens im Rhein-Neckar-Raum.
Von 8 namhaften Ärzten beschreibt er den Wirkungskreis und einen Teil des
familiären Umfeldes.
Im gleichen Heft Genealogie wird auf den Seiten 154 - 167 wohl das derzeit
in Deutschland umstrittenste Thema diskutiert: Überführung der Ostkirchenbücher
nach Polen. Zu dieser Streitfrage äussern sich 4 Autoren.
Hermann Metzke: Wem gehören die ostdeutschen Kirchenbücher?
Paul Mau: Die katholischen "Ostkirchenbücher" im bischöflichen Zentralarchiv Regensburg.
Detlef Kühn: Zur Abgabe katholischer Kirchenbücher an Polen.
Hartmut Sander: Die evangelischen Kirchenbücher aus den ehemaligen Kirchenprovinzen
der evangelischen Kirche der altpreussischen Union.
Im Heft
Genealogie 7- 8, Juli/August 2002, setzt sich
Hermann Metzke auf den Seiten 193-208 unter dem Titel „Genealogie, Vergangenheit
– Gegenwart – Zukunft“ an erster Stelle mit der Frage Genealogie
– Hilfswissenschaft oder Methode? auseinander. Der Autor hält fest,
dass Familie ein komplexer Problemkreis sei, der Bezüge zu den unterschiedlichsten
Wissensgebieten besitzt. Dies lasse individuellen Interpretationen weiten Spielraum,
wobei diese Bezüge quantitativ und qualitativ sehr unterschiedlich gewichtet
würden. Als Voraussetzung müsse der Begriff Genealogie definiert werden.
In welchen Zusammenhängen erfülle sie hilfswissenschaftliche Funktionen,
und wo diene sie lediglich als Arbeitsmethode? Wenn man den Begriff Genealogie
auf eine einfache Formel bringen wolle, so könnte man ihn als familiengeschichtliche
Forschung definieren. Forschung impliziert dabei zwingend, dass es sich um die
Erforschung unbekannter familiärer Zusammenhänge oder die Erweiterung
von Kenntnissen zu Generationsfolgen handelt, die über Grosseltern–Eltern–Kinder–Beziehungen
hinausgehen. Der Einsatz einer Methode für spezifische Belange eines Fachgebietes
begründe aber noch keine hilfswissenschaftliche Funktion. Genealogie als
Hilfswissenschaft dagegen bedeute, dass Ergebnisse familiengeschichtlicher Forschung
direkt zum Wissen einer Fachdisziplin beitrage. Genealogie ist in diesem Sinne
historische Hilfswissenschaft, das heisst, die von ihr erarbeiteten Ergebnisse
erlauben Ergänzungen und Erweiterungen historischer Forschungsergebnisse.
Bei der Genealogie in der Vergangenheit streift der Autor kurz die Zeit des
Nationalsozialismus und des Ariernachweises. Bei der Gegenwart wird vor allem
auf die EDV und das Internet eingegangen, wobei auch das Problem der dauerhaften
Datensicherung angesprochen wird. Ein weiteres Thema der Gegenwart, die Diskussion
um den Datenschutz, wird eingehend beleuchtet. Auf dieses Thema wird übrigens
auch bei den Zukunftsaufgaben im Kapitel Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit
nochmals ausführlich eingegangen. Die Diskussion um den Datenschutz habe
in den Hintergrund gedrängt, dass es auch ein legitimes Recht auf Wahrung
des Andenkens gebe. Einzelaktionen des Dachverbandes DAGV für die Durchsetzung
der genealogischen Interessen seien aber wenig erfolgversprechend, wenn für
die Politik nicht ein öffentliches Interesse deutlich werde. Diese Feststellung
trifft nicht nur für den DAGV in Deutschland, sondern in gleichem Masse
für die SGFF in der Schweiz zu.
In der gleichen Zeitschrift
Genealogie Heft Nr. 7- 8, Juli/
August 2002, erläutert Jerome Grasser auf den Seiten 209-214 die
Ziele der Genealogischen Gesellschaft von Utah, beziehungsweise der Kirche Jesu
Christi der Heiligen der letzten Tage. Einleitend wird kurz auf die Glaubenslehre
und die damit zusammenhängenden Interessen für eine genealogische
Forschung eingegangen. Ziele sind:
1. Die Bewahrung genealogischer Aufzeichnungen auf der ganzen Welt.
2. Genealogische Aufzeichnungen weltweit zugänglich machen.
3. Weltweite Zusammenarbeit mit den Archiven und genealogischen Gesellschaften.
4. Unterstützung einzelner Genealogen bei der Suche nach ihren Vorfahren
durch eine Family History Library, Genealogie-Forschungsstellen und eine Family
Surch Organization.
Das Computersystem Family Surch und die entsprechende Suchfunktion in
http://www.familysearch.org
wird dabei ausführlich beschrieben. Es wird betont, dass die Benutzung
dieser Internetseiten kostenlos und allen Interessenten zugänglich ist,
unabhängig davon, welcher Nationalität, Volksgruppe oder Religion
sie angehören.
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In
der
Hessischen Familienkunde, Band 26, Heft 3, 2002
berichtet Gustaf Eichbaum auf den Seiten 198-200 über den Schweizer Jost
Bürgi, der am 28.02.1552 in Lichtensteig im Toggenburg geboren wurde und
am 31.01.1632 mit 80 Jahren in Kassel verstarb. Bürgi zog 1579 nach Kassel,
wo ihn Landgraf Wilhelm IV. von Hessen als Hofuhrmacher in Dienst nahm. Wiederholt
rief ihn Kaiser Rudolf II. nach Prag, wo er sich mit dem Astronomen Johannes
Kepler befreundete. Bürgi kehrte jeweilen nach Kassel zurück.
Dort sind im staatlichen Museum für Astronomie und Technikgeschichte die
Werke Jost Bürgis die Glanzpunkte des Museums. Da ist sein Himmelsglobus
mit chronometrischer und kalendarischer Automatik aus dem Jahre 1592 und seine
astronomische Stutzuhr von 1591, die unter anderen Kopernikus mit dem Modell
seines heliozentrischen Systems in Händen darstellt.
Hessische Familienkunde, Heft 4/2002. Unter dem Titel
«Kleine Mitteilungen» wird auf Seite 272 der Tod von Dieter Latscha
am 4.12.2002, dem letzten Gesellschafter des Frankfurter Familienunternehmens,
mitgeteilt. Für die Schweiz dürfte von Interesse sein, dass die Familie
unter dem Namen Lachat aus Savoyen stammte und dann nach Latterbach im Berner
Oberland zog. Im 19. Jh. stellte die Familie Lachat einen Bischof Eugène
von Basel. 1666 war ein Melchior Latschar in Bern in einen Mennoniten-Prozess
verwickelt. 1714 kam Heinrich Latschar mit sieben Söhnen und fünf
Töchtern via Elsass nach Kaiserslautern und siedelte nach Friedelsheim
auf den Mennoniten-Hof.
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In
Hugenotten, Nr. 1/2002, zeichnet Dierk Loyal unter
dem Titel "Hugenotten in Ostpreussen - Ein geschichtlicher Überblick
von 1648-1848" ein Bild der Besiedlung von verödeten Landstrichen
und ausgestorbenen Bauernhöfen des damaligen Preussen durch Schweizer,
aufgrund eines Patentes des preussischen Königs Friedrich I. Die Schweizer
seien im Gegensatz zu den Hugenotten nicht aus Glaubensgründen, sondern
aus wirtschaftlichen Motiven 1710 nach Preussen eingewandert. Probleme ergaben
sich aus der Mischung von deutschsprachigen und französisch sprechenden
Schweizern sowie Hugenotten, die eigene Kirchen und Prediger verlangten.
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Im
Kompass des Kraichgaus, Heft 3, 2002, Seite 8 informiert
Anna Mairhofer über eine Veranstaltung verschiedener Mennonitengemeinden
in Zusammenarbeit mit dem Heimatverein Kraichgau um die „Einwanderung
aus der Schweiz nach dem dreissigjährigen Krieg“. Unter den zahlreichen
Einwanderern befanden sich neben französischen Hugenotten und Waldensern
auch zahlreiche Schweizer, die in ihrer Heimat mit Armut und religionsbedingter
Verfolgung zu kämpfen hatten. Man geht heute davon aus, dass fast 40% aller
in der Gegend ansässigen Familien auf Schweizer Einwanderer zurückgehen.
Unter anderen Vollweiler, Dieffenbacher, Pfründer und Keller.
Im gleichen
Heft 3 resümiert auf den Seiten
9-11 Siegfried Joneleit unter dem Titel „Viele Auswanderer verschwanden
bei Nacht und Nebel“ einen Vortrag von Dr. Arnold Scheuerbrandt mit
dem Titel: „Von Elsenz zum Conestogan River – Auswanderung von
Mennoniten nach Pennsylvanien“. Der Vortrag handelte davon, dass viele
der eingewanderten Mennoniten durch eine starke Werbung weiter nach Amerika
auswanderten, obschon fast alle Landesherren dies zu verhindern suchten. Der
Vortragende schätzte die von 1688–1774 Ausgewanderten auf 1500
Personen.
Auch in
Heft 4/2002 von Kompass des Kraichgaus
sind einige Seiten der Genealogie gewidmet. Martin Stocker beschreibt auf
Seite 26, wie Otmar Winter aus Kalifornien den Anstoss gab, dass an seinem
alten Heimatort Bruchsal-Helmsheim eine 300seitige Familienchronik entstand,
die dann an einem Familientreffen mit 60 Personen aus den USA und Deutschland
überreicht werden konnte. Interessant ist aber, dass die Winters ursprünglich
aus der Schweiz stammten und dann über Oberacker nach Helmsheim kamen.
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Übergabe von Kirchenbüchern an Polen, in der
Ostdeutschen
Familienkunde. Alle Beiträge von
Heft 2, April
- Juni 2002, sind dieser Übergabe gewidmet, wobei die meisten Beiträge
aus Leserbriefen an Zeitungen und Zeitschriften zusammengetragen wurden. Während
einerseits die Rückführung der Kirchenbücher von den beiden Staaten
rational als Kirchengut betrachtet wird und sie daher wieder an die ursprünglichen
Kirchgemeinden zurückgehen sollten, sehen es die Heimatvertriebenen und
die Genealogen etwas emotionaler. Sie sind der Meinung, dass die von den Polen
beanspruchten Archivalien Zeugnisse deutscher Verwaltung über eine deutsche
Bevölkerung und damit Zeugnisse deutscher Geschichte seien. Für die
vertriebenen Deutschen bedeuten die Bücher eine "Nabelschnur"
zur alten Heimat, während die erst nach 1945 angesiedelten Polen keine
Beziehung dazu hätten. Bedenken werden auch laut, dass Abschriften in polnischer
Sprache verfasst und möglicherweise die alte deutsche Schrift nicht gelesen
werden könne.
Offensichtlich sind nur 3361 katholische Kirchenbücher von dieser Rückgabe
betroffen, während die evangelischen Kirchenbücher auf
Grund eines anderen rechtlichen Status davon verschont bleiben.
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Pfälzisch-Rheinische
Familienkunde, Heft 1/2002. Auf Seite 21 berichtet Günter Stopka
über die Nachkommen des Gilgen Frari aus Oberwil im Simmental BE Ausgehend
von den Stammeltern Gilgen Frari und Anna Maria Bergmann, die am 12.09.1614
in Oberwil geheiratet hatten, werden bruchstückhaft 4 weitere Generationen
erwähnt, wobei die letzten beiden ins Bitscherland ausgewandert sind. (Alle
Daten werden mit den Quellen belegt.)
Auf Seite 23 zählt Bernhard Beck 18 Schweizer Durchwanderer in Hambach
auf, die in den katholischen Kirchenbüchern von 1636-1798 wegen Taufen,
Heirat oder Tod verzeichnet wurden. Keiner dieser Schweizer wurde aber in Hambach
DE sesshaft. Herr Dr. Ulrich Pfister vom Staatsarchiv Zürich ist dem Autor
bei der Bestimmung der schweizerischen Herkunftsorte helfend zur Seite gestanden.
Pfälzisch-Rheinische Familienkunde. In dieser
Zeitschrift sind immer wieder Beiträge mit Verbindungen zur Schweiz zu
finden.
In
Heft 2/2002, Seite 92, berichtet Elsbeth Rhonheimer
aus Zürich als Gelegenheitsfund über die bekannte Zürcher Seidenfirma
Abraham, deren Gründer Jakob Abraham aus dem südpfälzischen Arzheim
stammte (geb. 1856) und über eine Krefelder Seidenfirma ein eigenes Geschäft
in Zürich aufbaute, mit seinen Brüdern weiter ausbaute und 1926 verstarb.
Als weiteren Gelegenheitsfund erwähnt Dietmar Meyer aus Schopp auf Seite
95 Einträge aus dem Kirchenbuch Wynigen BE von 1676 und 1677, in dem von
zwei Taufen und einem Todesfall von ehemaligen Kirchengliedern in der Pfalz
die Rede ist.
Auf Seite 103 ist dem Beitrag «Wiedertäufer auf dem Weinsperhof im
17. Jh.» von Heinz Wittner zu entnehmen, dass nach einem Auszug aus der
Ahnenliste von Herrn Dr. U. Pfister aus Winterthur nicht nur Pfälzer Schweizer
Vorfahren haben, sondern auch Schweizer pfälzerische Wurzeln aufweisen.
Auf Seite 126 findet sich ein Beitrag von Günter Stopka «Die Nachkommen
des Peter Buri aus Lauenen (Saanen) im Bitscherland und Saanen», in dem
der Autor den Wurzeln von Hans Buri und seinen Söhnen aus Pirmasens im
Simmental nachgegangen ist.
In
Heft 3/2002 erschienen 4 Artikel mit Verbindungen
zur Schweiz. Auf den Seiten 137-140 listet der Autor Hans Helmut Görtz
in seinem Beitrag "Ausländische Zuwanderer 1650-1710 im reformierten
Kirchenbuch von Weisenheim am Sand" 21 neu zugezogene Gemeindeglieder
aus der Schweiz im Heiratsregister auf. Leider sind viele Angaben nur aus
der Schweiz oder Züricher Gebiets und nur ein Teil mit genaueren Ortsangaben.
In der Liste von Franz Kaplan auf den Seiten 141-144 über "Ortsfremde
in den katholischen Kirchenbüchern von Bellheim 1686-1861" sind
verstorbene, ortsfremde Soldaten bzw. deren Angehörige zu finden, worunter
auch 6 Schweizer.
Ein Beitrag von Günter Stopka auf den Seiten 163-165 befasst sich mit
der «Herkunft der Familie Trachsel im Westrich». Günter Stopka
kopierte die Kirchenbücher von Lenk im Simmental, um die Herkunft vieler
Schweizer aus der Pfalz erforschen zu können. Einer von ihnen ist Quirinius
Trachsel, dessen Vorfahren sich nicht eindeutig erfassen liessen. Die Taufen
seiner Kinder wurden teils wieder nach Lenk gemeldet und im dortigen Taufrodel
eingetragen. Zwei Kinder, Peter und Johann Frantz, sind nach Lenk zurückgekehrt.
Auf Seite 180 werden unter Gelegenheitsfund von Dietmar Meyer aus Schopp Zuwanderer
aus Mühleturnen (Schmid), Frutigen (Pfister) und Rüegggisberg (Däpp,
Ehrgott, Rohrbach, Trachsel) als Eltern und Taufpaten in der Pfalz genannt.
Die
Pfälzisch-Rheinische Familienkunde vom
November
2002 ist dem Datenschutz, dem Personenstands- und Archivrecht gewidmet,
da zu diesen Themen am 9. November in Kaiserslautern eine Arbeitstagung abgehalten
wurde.
Wie bei uns in der Schweiz wirft das Datenschutz-, Personenstands- und Archivrecht
auch in Deutschland bei Familienforschern immer wieder Fragen auf. Die teilweise
strenge Auslegung der Rechtsvorschriften führt in manchen Fällen
dazu, dass Mitglieder ihre Forschungsprojekte nur noch sehr eingeschränkt
oder gar nicht mehr durchführen können. Wie in der Schweiz die Eidgenössische
Zivilstandsverordnung von Kanton zu Kanton verschieden ausgelegt wird, sind
auch in Deutschland die gesetzlichen Regelungen in den Ländern unterschiedlich
geregelt. Die hauptsächlichsten Probleme sind wie bei uns bei Einsichtnahme
und Veröffentlichung zu finden.
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Im
Schweizer Archiv für Heraldik, 2002-II, Seiten
151-161, hat sich Günter Mattern im Beitrag «100 Jahre SBB und die
Kommunalheraldik» zum 100 Jahr-Jubiläum der SBB mit dem Brauch, Wappen
an Lokomotiven anzubringen, auseinandergesetzt. Die SBB begannen damit, 1953
aus geschnitzten Vorlagen Abgüsse herzustellen, die verchromt und koloriert
wurden. Neben der SBB sind aber auch die Brünigbahn und andere Privatbahnen
mit Amts- und Gemeindewappen verziert worden. Neben einer detaillierten Schilderung
von Herrn Mattern werden einige Wappen farbig vorgestellt und die Triebfahrzeuge
mit Nummern, Namen und Wappen aufgelistet.
In der gleichen Zeitschrift berichtet Hans Rüegg auf den Seiten 167-181
über neue Gemeindewappen im Kanton Bern, im Kanton Solothurn, das neue
Wappen der politischen Gemeinde Lengwil, die neuen Wappen von Kemmental und
Warth-Weiningen, sowie der Gemeinde Grafschaft. Neben einer Erklärung für
die Herstellung neuer Wappen werden diese beschrieben und im Bild vorgestellt.
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Zeitschrift
für Niederdeutsche Familienkunde, Heft 4/ 4.Quartal 2001 und
Heft
1/ 1.Quartal 2002. In unserem Bulletin Nr. 68 habe ich den in der gleichen
Zeitschrift Heft 3/ 3. Quartal 2001 sehr kritischen Artikel von Frau Erika Friedrichs,
"Lohnt sich die Erstellung von Ortssippenbüchern noch" erwähnt.
In Heft 4, Seite 359 antwortet ihr der Vorsitzende der Deutschen Arbeitsgemeinschaft
Genealogischer Verbände (DAGV), Herr Dr. Hermann Metzke. Er ist der Ansicht,
dass das Erarbeiten von Ortsfamilienbüchern nach wie vor wichtig sei. Er
bestätigt den hohen Aufwand und das finanzielle Risiko einer gedruckten
Auflage und gibt Ratschläge wie dieses vermindert werden kann. Abschliessend
betont er aber, dass Forscher einen wichtigen Dienst an der Allgemeinheit leisten,
die ehrenamtlich Ortsfamilienbücher (OFB) erarbeiten oder ortsgeschichtliche
Quellen herausgeben würden.
Herr Klaus Wessel macht dann in Heft 4 auf Seite 422 auf die "Online OFB’s"
aufmerksam. Er betont, dass Internet-Datenbanken extrem kostengünstig sind
und dass der Verein für Computergenealogie den genealogischen Gesellschaften
die notwendige Infrastruktur auf seinem Internet-Server zur Verfügung stelle.
Er macht darauf aufmerksam, dass ein "Online-OFB" täglich geändert
und aktualisiert werden kann, sodass man bereits mit einem Teildatenbestand
beginnen und diesen ausbauen könne.
In der
Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde,
Heft 3/2002, widmet Judy Giurieco auf den Seiten 484 – 492 einen
Artikel der Einwanderung in die USA über Ellis Island und ihre Bedeutung
für die amerikanische Familienforschung. Nach ein paar allgemeinen Bemerkungen
über die Einwanderung in die USA beschreibt die Autorin sehr detailliert,
wie die Kontrolle und ärztliche Überprüfung bei der Einwanderung
vor sich ging. Im weiteren wird auf die Bedeutung des Museums auf Ellis Island
für die Nachkommen der Einwanderer und für die Familienforschung in
Amerika eingegangen. Dieses Museum macht die Geschichte der Einwanderung mit
Hilfe von Fotographien, Gegenständen, Plakaten, Landkarten, Augenzeugenberichten,
Filmen und elektronischen Hilfsmitteln sehr anschaulich. Andrerseits bietet
dieses Museum auch die Möglichkeit, die Spuren der Einwanderer aufzunehmen
durch Konsultation der National Archives and Research Administration, wo viele
nützliche Dokumente für den Familienforscher zu finden sind. Selbstverständlich
sind diese Informationen auch über Internet greifbar:
http://www.ellisisland.org
In der gleichen Zeitschrift berichtet Karl Wesling von einer Ausstellung
in Bremen über Bremen in die Welt. Unter diesem Motto stellt die „Maus“,
die Gesellschaft für Familienforschung in Bremen, verschiedene Aktivitäten
vor.
Da im Jahre 1875 Mitarbeiter der Handelskammer aus Raummangel entschieden,
Passagierlisten bis 1875 zu vernichten und spätere Namenslisten einem
Bombenangriff am 6. Oktober 1944 zum Opfer fielen, stehen heute nur noch die
Passagierlisten von 1920 – 1939 zur Verfügung, die von den „Mäusen“
minutiös ausgewertet werden.
Unter der Adresse http://www.bremer-passagierlisten.de
können die Daten im Internet kosten- und werbefrei erfragt werden.
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In
der Zeitschrift für Zivilstandswesen, Heft 5, Mai 2002,
wird auf den Seiten 147-156 unter dem Titel „Bekanntgabe der Identität
der leiblichen Mutter an adoptierte Personen“ ein Bundesgerichtsurteil
sehr detailliert erläutert, was viele Genealogen interessieren dürfte!
Bei diesem Urteil geht es um eine unverheiratete Mutter, deren Kind nach der
Geburt zu Pflegeeltern kam, die es adoptierten und ihm ihren Namen gaben. Die
Mutter verweigerte 30 Jahre später der Behörde, ihrem Sohn die leibliche
Abstammung offen zu legen. Nachdem Regierungsstatthalter, Regierungsrat und
Obergericht die Beschwerde der Frau abgewiesen hatten, wandte sie sich mit einer
Eingabe an das Bundesgericht wegen Verletzung rechtlichen Gehörs, wegen
willkürlicher Beweiswürdigung sowie wegen Verletzung des Grundsatzes
von Treu und Glauben (Zusicherung der Geheimhaltung bei der Adoptionsfreigabe)
und auch wegen Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit.
Das Bundesgericht wies diese Beschwerde mit folgenden Begründungen ab:
Auch im Adoptionsbereich besteht kein Anspruch der leiblichen Eltern auf Geheimhaltung
ihrer Identität gegenüber dem Kind. Das in Art. 268b ZGB verbürgte
Adoptionsgeheimnis bezweckt lediglich, Adoptiveltern und
Kind vor Einmischung der leiblichen Eltern, aber auch vor Dritten zu schützen.
Der Anspruch, die leiblichen Eltern zu kennen, steht somit dem volljährigen
Adoptivkind nach der Verfassung zu, unabhängig von einer Abwägung
mit entgegenstehenden Interessen. Der Anspruch ist entsprechend unbedingt. Es
handelt sich um ein unverzichtbares und nicht verwirkbares Recht.
Dieser Anspruch wird mit dem Interesse des Kindes begründet, dass zur eigenen
Persönlichkeits- bzw. Identitätsfindung die Kenntnis der eigenen biologischen
Herkunft erforderlich ist, um damit den Bezug zur eigenen Vergangenheit herstellen
zu können.
1. Hat das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, so kann es jederzeit Auskunft
über die Personalien seiner leiblichen Eltern verlangen; vorher kann es
Auskunft verlangen, wenn es schutzwürdige Interessen hat.
2. Bevor die Behörde oder Stelle, welche über die gewünschten
Angaben verfügt, Auskunft erteilt, informiert sie wenn möglich die
leiblichen Eltern. Lehnen diese den persönlichen Kontakt ab, so ist das
Kind darüber zu informieren und auf die Persönlichkeitsrechte der
leiblichen Eltern aufmerksam zu machen.
3. Die Kantone bezeichnen eine geeignete Stelle, welche das Kind auf Wunsch
beratend unterstützt.
Nachdem seit 26. März 1997 das Übereinkommen mit der UNO über
das Recht des Kindes /KRK auch für die Schweiz in Kraft getreten ist, hat
ein Kind nach Art. 7, Abs. 1 das Recht, seine Eltern zu kennen und soweit möglich
von ihnen betreut zu werden.
Analog dazu sieht das am 01.01.2001 in Kraft getretene Bundesgesetz betreffend
Fortpflanzungsmedizin vor, dass ein Kind, wenn es das 18. Lebensjahr vollendet
hat, Auskunft über die äussere Erscheinung und die Personalien des
Spenders verlangen kann.
In der Zeitschrift für Zivilstandswesen Nr. 9/2002
nimmt auf den Seiten 161/162 der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen
Stellung zum Wechsel der Zuständigkeit für den Heimatschein und damit
des Bürgerrechtsausweises vom Bundesamt für Polizei zum Bundesamt
für Zivilstandswesen (BAZW). Der Direktor des Bundesamtes für Polizei
bestätigt diese Transaktion.
Auf Seite 166 des gleichen Heftes kommt das Projekt Infostar zur Sprache. Dieses
Projekt könnte offensichtlich durch Verzögerung des Informatikprogrammes
Mehrkosten in der Grössenordnung von 2 Millionen Franken verursachen. Der
Bund beantwortet in diesem Artikel eine Anfrage von Nationalrat F. Mariétan
aus dem Wallis. Das Projekt erweist sich durch den Wechsel vom familienweisen
zum personenbezogenen Register als bedeutend komplexer als angenommen. Die Kantone
hätten im Hinblick auf eine Effizienzsteigerung bei der Registerführung
umfassende und anspruchsvolle Lösungen gefordert und damit zum hohen Aufwand
beigetragen.
Ein Artikel, der mit Infostar und der damit geplanten elektronischen Archivierung
besondere Aktualität haben dürfte, ist in der Zeitschrift
für Zivilstandswesen Nr. 11, Seiten 343 – 348 zu finden. Niklaus
Bütikofer vom Schweizerischen Bundesarchiv in Bern bringt in seinem Beitrag
neben rechtlichen und gesetzlichen Gedanken auch die praktischen Probleme zur
Sprache. Neben der Forderung nach einer nachweisfähigen und archivierbaren
Form stellt er die langfristige Aufbewahrbarkeit von digitalen Unterlagen zur
Diskussion. Es dürfte den wenigsten bekannt sein, dass das von den meisten
Leuten benutzte Dateiformat „Microsoft Word“ nicht archivierbar
ist. Es wird betont, dass Zivilstandsregister zweifellos archivwürdig sind
und dauerhaft aufbewahrt werden sollten, da dies ja auch in der Zivilstandsverordnung
verlangt wird. Bei digitalen Unterlagen bedeutet dies Umwandeln der Daten in
verbreitete, offen dokumentierte Standardformate, die eine hohe Gewähr
dafür bieten, dass die Unterlagen ohne wesentliche Informationsverluste
in die nächste Technologiegeneration übergeführt werden können.
Die letztendlich wichtigste Aufgabe des Archivierens ist die dauernde Erhaltung
der Bestände. Jedes Material und
– wie man heute hinzufügen muss – auch jedes Datenformat hat
nur eine begrenzte Lebensdauer. Im digitalen Bereich bedeutet Bestandeserhaltung
ganz einfach die Daten auf immer neue Datenträger umzukopieren und alle
10 bis 15 Jahre in neue Standardformate zu migrieren. Diese unumgänglichen
Migrationen sind aufwändig und bergen ein erhebliches Risiko von Informationsverlusten
in sich, da die künftigen Formate nicht vorausgesagt werden können.
Nach dem heutigen Bundesgesetz (BG) sind sämtliche Akten, die in einem
Kanton gebildet werden, dem jeweiligen kantonalen Archivrecht unterstellt. Bei
verteilten Informationssystemen wie z.B. Infostar ist diese Regelung nicht mehr
so klar. In der Botschaft zur Revision dieses BG wird deshalb erwähnt,
dass es sinnvoll und kostengünstiger sei, die Daten aus Infostar im schweizerischen
Bundesarchiv gemäss den Regelungen des BGA in einheitlicher Form zu archivieren
und nach landesweit gleichem Recht zugänglich zu machen.
Personendaten, die schützenswerte Daten oder Persönlichkeitsprofile
enthalten, unterstehen einer verlängerten Schutzfrist von 50 Jahren. Der
Autor des Artikels geht aber davon aus, dass von den einzelnen Daten nur wenige
besonders schützenswert sind, dass aber die Gesamtheit der Daten einer
hohen Schutzstufe zuzuordnen ist.
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